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Bitkom zum Brexit: IT-Dienstleister profitieren nicht mehr von der Arbeitnehmerfreizügigkeit

Dr. Bernhard Rohleder
Dr. Bernhard Rohleder

„Ein gemeinsamer digitaler Binnenmarkt, der Großbritannien mit einschließt, muss unser Ziel bleiben.“

Eine knappe Mehrheit der Briten hat „Nein“ zu Europa gesagt. „Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die Auswirkungen auf die deutsche und europäische Digitalwirtschaft möglichst gering bleiben.“ So kommentiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder den gestrigen Volksentscheid. Schwer wird es künftig insbesondere für Dienstleister und Start-ups. Rohleder: „Es ist zu erwarten, dass sich Großbritannien von den Standards des digitalen Binnenmarkts entfernen wird. Für Unternehmen aus Deutschland bedeutet das, dass sie sich mit abweichenden Regeln in Großbritannien beschäftigen müssen. Gerade für Mittelständler und Start-ups ist das oft kaum möglich. Und IT-Dienstleister, die fast immer in internationalen Teams arbeiten, werden künftig nicht mehr von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren können. Wir müssen dafür sorgen, dass wir auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens einen möglichst einheitlichen Rechtsrahmen behalten. Ein gemeinsamer digitaler Binnenmarkt, der Großbritannien mit einschließt, muss unser Ziel bleiben. International einheitliche Regeln sind die Grundvoraussetzung für eine funktionierende und leistungsfähige digitale Wirtschaft.“

Durch das Ausscheiden des wichtigen Mitgliedslands Großbritannien aus der EU werde der Versuch der EU-Kommission deutlich erschwert, einen großen einheitlichen digitalen Binnenmarkt zu schaffen, um den Unternehmen einen Wettbewerb auf Augenhöhe mit Ländern wie den USA oder China zu ermöglichen.

Besondere Nachteile erwartet Bitkom für Privatverbraucher in Großbritannien. „Die EU hat ihren Schutzschirm auch über britische Verbraucher ausgebreitet. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass dieser Schutzschirm zumindest teilweise eingeklappt wird.“ Strenge Regeln für den Datenschutz, den Verbraucher- und den Umweltschutz gingen stets von der EU aus und mussten oft gegen den Widerstand der Vertreter Großbritanniens durchgesetzt werden. „Von der gerade mühsam verabschiedeten EU-Datenschutzgrundverordnung über Verbraucherschutzrechte und Umweltschutzrichtlinien sind eine Vielzahl von Regelungen durch den Brexit betroffen. Diese werden mit Vollzug des Austritts ihre Gültigkeit verlieren oder in Frage gestellt“, sagte Rohleder. „Unternehmen, die ihre Zentralen in Großbritannien haben oder dort über Niederlassungen verfügen, werden davon betroffen sein – etwa wenn der freie Austausch zum Beispiel von Kundendaten eingeschränkt ist oder sie sich an unterschiedliche Verbraucherschutzrechte anpassen müssen.“

 

Im vergangenen Jahr wurden ITK-Geräte und Unterhaltungselektronik im Wert von 2,9 Milliarden Euro von Deutschland nach Großbritannien geliefert. Das entspricht 8 Prozent der gesamten ITK-Ausfuhren aus Deutschland. Damit ist das Land knapp hinter Frankreich das zweitwichtigste Ausfuhrland für die deutschen Unternehmen. Umgekehrt kamen aus Großbritannien 2015 ITK-Produkte im Wert von rund 1,2 Milliarden Euro nach Deutschland. „Großbritannien ist für Deutschland seit Jahren eines der wichtigsten Exportländer für IT- und Telekommunikationsprodukte und ein bedeutender Handelspartner. Sicher ist, dass der Handel durch den Brexit neue Bürokratie auf die Unternehmen zukommt“, so Rohleder.

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