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Ausnahmen vom AÜG-Gesetz kein Problem bei HR4YOU-eTemp

Alexander Worch
Alexander Worch

Seit dem 1. April dürfen Leiharbeiter nur noch für die Dauer von 18 Monate in einem Betrieb arbeiten. Die IG Metall will dafür eine Ausnahme schaffen. Für die Zeitarbeitssoftware HR4YOU-eTemp stellt das kein Problem dar.

Es sind gerade einmal 20 Tage seitdem die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 1. April startete und schon streben die Tarifparteien einer der größten Branchen eine Ausnahme von der verschärften Regelung an. Wie der Spiegel mitteilt können in der Metall- und Elektroindustrie Leiharbeiter künftig statt 18 bis zu 48 Monate in einem Betrieb beschäftigt werden. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat. Fix ist das jedoch noch nicht, denn die Unterschrift unter dem vereinbarten Tarifvertrag fehlt noch. Diese gibt es auch erst dann, wenn ein weiterer Tarifvertrag über Branchenzuschläge mit dem Arbeitgeberverband fertig verhandelt sind.

 

Die IG-Metall sieht die Höchstregelung als Ausnahme. IG-Metall-Vorstandsmitglied Juan-Carlos Rio Antas sagte zum Spiegel. Das dies nur möglich sei, wenn die Arbeitnehmervertreter dem freiwillig zustimmen. Zudem verweist die Gewerkschaft darauf, dass die Betriebsvereinbarung den Betriebsräten die Möglichkeit biete, die Bedingungen für Leiharbeiter zu verbessern, wie zum Beispiel durch zusätzliche Zulagen oder eine höhere Eingruppierung.

 

Auswirkungen auf die HR4YOU Zeitarbeitssoftware gibt es keine. „HR4YOU eTemp ermöglicht ebenfalls die in der Branche abweichende Vereinbarungen abzubilden. Auch „Inselregelungen“ z.B. durch eine Betriebsvereinbarung (inkl. entsprechender Anwartschaftszeiten) sind damit eingeschlossen.“, so Alexander Worch von HR4YOU.

 

 

Benedikt Dellert
Marketing Communications Manager

HR4YOU AG

Breitenbacher Straße 12a
D-91320 Ebermannstadt
Tel.: +49-9194-72522-14
Fax: +49-9194-72522-20

E-Mail: Benedikt.Dellert@hr4you.de
Internet: www.hr4you.de

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