Scheinselbstständigkeit: Warum Transparenz der Schlüssel für eine seriöse Zusammenarbeit ist
Ein Gastbeitrag von Thomas Maas, freelancermap
Skandal in Wunsiedel, Bayern – Der Intendant der bekannten Luisenburg-Festspiele Michael Lerchenberg hat über einen Zeitraum von sieben Jahren schweren Wirtschaftsbetrug begangen. Umso heikler: Der Bürgermeister der beschaulichen Kleinstadt war über den gesamten Zeitraum involviert. Beide Herren sollen wissentlich 18 Mitarbeiter des Theaters als Selbstständige beschäftigt haben, obwohl diese fest und exklusiv engagiert waren. Die Anklage lautet Scheinselbstständigkeit. Die Regelungen zum Beschäftigungsverhältnis sollen Freelancer schützen und Arbeitgebern die Chance nehmen, Personen ohne Aufwand von sozialversicherungsrechtlichen Kosten einzustellen. Kosten, die sich im Fall von Wunsiedel auf eine Summe von rund 300.000 Euro belaufen könnten. Freelancer geraten unter Umständen in eine ähnliche Situation. Thomas Maas, CEO von freelancermap, klärt auf, wann befristete Experten in die Scheinselbstständigkeit geraten und wie sie das verhindern.
Freelancer-Zahl steigt, Scheinselbstständigkeit-Risiko auch
Im Jahr 2017 stieg die Zahl von Freelancern in Deutschland auf fast 1,4 Millionen – Spitzenreiterposition in Europa. Das Modell des selbstverantwortlichen Arbeitens gewinnt an Popularität und lässt auch das Thema Scheinselbstständigkeit immer weiter in den Fokus der Betriebsprüfer rücken.
Scheinselbstständig ist der, der laut Vertragsgestaltung zwar selbstständige Dienste für ein fremdes Unternehmen vollbringt, in der Praxis jedoch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Arbeitgeber steht.
Was ist daran schlimm? Selbstständige, die in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, sind nicht verpflichtet Kranken-, Renten-, Pflege-, Sozial- und Arbeitslosenversicherung abzuführen. Für Auftraggeber wie Michael Lerchenberg ist eine Scheinselbstständigkeit lukrativer. Er muss keinen Teil des Gesamtsozialversicherungsbetrags tragen, die Verantwortung bleibt beim Selbstständigen. Die Regelungen sind also als Schutz für den Arbeitnehmer zu verstehen. Damit dieser nicht eines Tages als Scheinselbstständiger erwacht, sollte er folgende Checkliste beachten.
Sollten mindestens drei der acht formulierten Sätze im praktischen Arbeitsalltag auf den Freelancer zutreffen, sollte umgehend das offene Gespräch mit dem Auftraggeber gesucht werden. Im Zweifelsfall ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung die erste Anlaufstelle zur eindeutigen Prüfung des Arbeitnehmerstatus.
Folgen: Hohe finanzielle Strafen für Selbstständige und Auftraggeber
Auftraggeber wollen das Thema Scheinselbstständigkeit nicht aufkommen lassen. Sie versuchen mit ausgeklügelten Formulierungen bereits im Arbeitsvertrag derartige Komplikationen zu verhindern. Diese Bemühungen sind jedoch zwecklos. Kommt es zur Bewertung einer abhängigen Beschäftigung, beginnt die Versicherungspflicht in allen Zweigen zu greifen und das auch rückwirkend bis zum Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. Sämtliche Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge müssen nachgezahlt werden, wobei Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer als Gesamtschuldner haften. Selbstständige haben die Möglichkeit ihren Arbeitnehmerstatus einzuklagen. Hat der Kläger damit vor dem Arbeitsgericht Erfolg, ist der vermeintliche Selbstständige auf einmal ein Angestellter – mit allen Rechten und Pflichten. Scheinselbstständigkeit ist aber nicht das einzige Ergebnis, das aus einem Statusfeststellungsverfahren hervorgehen kann. Harte Nachzahlungen an die Rentenversicherung erwarten „arbeitnehmerähnliche“ oder „rentenversicherungspflichtige“ Selbstständige. Er muss den vollen Rentenversicherungsbeitrag bis zu vier Jahre und 364 Tage rückwirkend nachzahlen.
Fazit: Transparenz als Schlüssel für seriöse Zusammenarbeit
Die Folgen einer aufgedeckten Scheinselbstständigkeit können für alle Beteiligten unangenehm werden und die Existenzen der Betroffenen wahrlich bedrohen. Freelancer müssen nach einer grundlegenden Sensibilisierung für das Thema unter Gleichgesinnten streben. Transparenz und gegenseitiger Austausch von Auftraggebern und Selbstständigen sind der Schlüssel für ein gesichertes Verhältnis und Folgeaufträge. Das Freelancer-Geschäft erlebt derzeit einen großen Hype und das auch zu Recht. Daher ist es für alle Beteiligten wichtig, eine seriöse, transparente und zukunftsorientierte Zusammenarbeit zu garantieren.
Über den Autor:
Bevor Thomas Maas 2011 als Projektleiter bei freelancermap einstieg, war er bei Immowelt unter anderem im Produktmanagement tätig. Sein beruflicher Werdegang begann mit einer Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann. Dort stellte er fest, dass er nicht nur Spaß am Verkaufen hatte, sondern vor allem daran mit Menschen zu reden und diese von seinen Ideen zu überzeugen. Seine Vorliebe für das Internet entfaltete sich dann im anschließenden Studium der Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Da Maas schon immer im technischen Bereich tätig war und selbst als Freelancer für Firmen Webseiten baute, festigte sich bei ihm schnell der Wunsch, webbasiert zu arbeiten. Heute setzt er sich als CEO von freelancermap mit großer Leidenschaft dafür ein, dass sich auf der Plattform professionelle Freelancer, Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen für die Arbeit an spannenden Projekten zusammenfinden können.
Über freelancermap
Als Pionier der digitalen Auftragsvermittlung hat sich freelancermap auf Auftraggeber und hoch qualifizierte Freelancer der IT- und Engineering-Branche spezialisiert. Das Unternehmen wurde 2005 als offener Marktplatz gegründet und wuchs seitdem zu einer verlässlichen Anlaufstelle für die Suche nach Experten und Auftragsprojekten. Der jährlich erscheinende Freelancer-Kompass, ist eine umfangreiche Studie von freelancermap und zeigt Trends und Tendenzen zu aktuellen Entwicklungen auf dem Freelancer-Markt auf. Geschäftsführer der Nürnberger Experten-Plattform ist Thomas Maas.
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