Aktuelles Know-how zum Jahreswechsel im Überblick
abresa informiert Kunden und Mitarbeiter über anstehende Neuerungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht 2019
Wie in jedem Jahr erwarten die Personalverantwortlichen zum Jahreswechsel zahlreiche Änderungen. Um als Partner auf Augenhöhe mit den Kunden zusammen zu arbeiten, nimmt abresa als Dienstleister sein Begleitungsmandat sehr ernst und stellt durch gezielte Jahreswechselseminare sicher, dass die relevanten Neuerungen umfassend vermittelt werden.
„Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden funktioniert dann besonders gut, wenn die Basis stimmt“, weiß Geschäftsführer Günter Nikles. Und hierzu gehört für abresa umfassender Know-how Transfer, um sicherzustellen, dass beide Seiten wissen, wovon sie sprechen und über aktuelle gesetzliche Vorgaben informiert sind.
Einen weiteren Grund für die regelmäßig angebotenen Jahreswechselseminare sieht Nikles in der Art der Zusammenarbeit. „Knapp die Hälfte unserer Kunden entscheidet sich für unser Fullservice Angebot. Dies beinhaltet die automatische Integration neuer gesetzlicher Regelungen“, so der Geschäftsführer. „Die anderen Kunden werden mittels unseres unternehmenseigenen Application Managements über anstehende Änderungen informiert, an deren Umsetzung erinnert und vor allen Dingen durch unser Schulungsangebot auf dem neuesten Stand gehalten.“
Die Jahreswechselseminare sind inzwischen zum festen Bestandteil des Seminarangebotes des SAP Dienstleisters geworden. Durchgeführt werden die eintägigen Veranstaltungen regelmäßig vom Seminaranbieter ALS als „Inhouse-Schulungen“ für abresa-Mitarbeiter und Kunden zugleich. ALS ist auf die Bereiche Arbeitsrecht, Lohnsteuer- und Sozialversicherung spezialisiert.
Behandelt wurden in diesem Jahr ausgewählte Themenbereiche, wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz, aktuelle Rechtsprechung im Bereich Urlaubsrecht sowie aktuelle Hinweise aus dem Sozialversicherungsrecht – Gleitzonenregelung und Entsendungen von Arbeitnehmern. Weitere regelmäßig wiederkehrende Inhalte sind Kfz-Gestellung und betriebliche Altersversorgung, Beitragssätze, Grenzwerte sowie Hinzuverdienstgrenzen und Beitragszuschüsse in der Sozialversicherung 2019.
„Das Angebot wird von unseren Kunden immer sehr gut angenommen, was uns den Bedarf an solchen Services bestätigt. Gerade die Jahreswechselseminare betrachten wir als wichtigen Schritt zur Pflege und Bindung unserer Kunden, deshalb bieten wir diese auch regelmäßig zu vergünstigten Konditionen an“, schließt Nikles
Schöner Nebeneffekt, Kunden und abresa Mitarbeiter kommen ins Gespräch, was der regelmäßigen Zusammenarbeit sehr zugutekommt.
Unternehmenskontakt:
abresa GmbH
Günter Nikles, Geschäftsführer
Katharina-Paulus-Str. 8
65824 Schwalbach
Tel. 06196 96958-12
guenter.nikles@abresa.de