E-Recruiting unter der Datenschutzlupe
Berlin/Saarbrücken – Im Bewerbermanagement und E-Recruiting setzten sich mehr und mehr extern gehostete Systeme durch. Arbeitgeber müssen bei diesen Lösungen seit September 2009 deutlich strengere Sicherheits- und Datenschutzanforderungen beachten. Der Anbieter softgarden hat darauf frühzeitig reagiert.
Im September 2009 wurde der Paragraph 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erheblich verschärft. Das Gesetz sieht nunmehr für Auftragsdatenverarbeitungsverträge (das betrifft auch extern gehostete Recruitingsysteme) einen wesentlich detaillierten Katalog von Maßnahmen vor, der im Vertrag zwischen Auftraggeber (also dem rekrutierenden Unternehmen) und dem Auftragnehmer (also dem Betreiber der Recruiting-Lösung) in allen Einzelheiten geregelt sein muss.
Zudem muss sich der Auftraggeber zu Beginn der Maßnahmen, aber auch danach regelmäßig davon überzeugen, dass die Bestimmungen des BDSG eingehalten werden. Vor dem September 2009 waren die Software-Betreiber in der Pflicht und Haftung, jetzt sind es auch die beauftragenden, rekrutierenden Unternehmen. Passen diese ihre Altverträge nicht an, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
„Wir haben frühzeitig auf die Veränderungen reagiert und unsere Lösung taloom sowie unsere internen Prozesse den neuen Bedingungen angepasst“, sagt Dominik Faber, Geschäftsführer von softgarden. Das Unternehmen ist mittlerweile von seinen Kunden im Hinblick auf die Einhaltung der BDSG-Bestimmungen wiederholt überprüft worden. So hat zum Beispiel die Unternehmensberatung Roland Berger softgarden im Frühjahr 2010 auch vor Ort genau unter die Lupe genommen.
softgarden garantiert mit dem Gütesiegel „trusted by softgarden“ die Einhaltung strengster Datenschutzregeln. Der Aufwand ist hoch. Zunächst gilt es, zahlreiche technische Sicherheitsmaßnahmen wie etwa Firewalls oder das verschlüsselte Speichern von Daten einzuhalten. Doch geht es auch um Prozesse und Mitarbeiter, beziehungsweise deren Verhalten im Umgang mit personenbezogenen Daten. Bei softgarden dürfen Mitarbeiter zum Beispiel grundsätzlich keine privaten E-Mails auf Firmenrechnern lesen und müssen ihre Rechner stets durch Passwörter schützen. Wenn sie im Zug mit ihren Laptops arbeiten, müssen sie das Lesen von der Seite durch Dritte mit Hilfe von Sichtblenden vermeiden. Laptop-Festplatten sind stets zu verschlüsseln.
„Eine Einhaltung solcher Verhaltensregeln bekommen Sie nur hin, wenn die Einzelheiten in einer firmeninternen Policy detailliert geregelt sind. Zusätzlich müssen Sie Mitarbeiter immer wieder auf diese Regeln einstimmen. Die gesamte Firmenkultur muss auf Sicherheit geeicht sein“, sagt Faber.
Über softgarden
Die im Jahr 2000 gegründete softgarden GmbH entstand aus dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz der Universität Saarbrücken. Seit über acht Jahren entwickelt und betreibt softgarden E-Recruiting Lösungen. Zu den Kunden zählen unter anderem Roland Berger, Fresenius, Hertz, Jenoptik und die Otto Group. In Saarbrücken und Berlin arbeiten heute Berater, Software-Entwickler und –Designer sowie Implementation Manager für das Unternehmen. Im softgarden Lab entwickelt der Spezialist für Recruitingsoftware zudem Lösungen für Recruiting und Employer Branding in Social Media. Damit finden Unternehmen auf Plattformen wie Twitter, Facebook, MySpace und Blogs den Weg zu ihren Wunschbewerbern.
Ansprechpartner:
softgarden GmbH
Dominik Faber, Founder & CEO
Albrechtstraße 18
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Telefon: +49 30 275 96 253
E-Mail: info@softgarden.de
Internet: www.softgarden.de