Wozu noch eine gesetzliche Regelung? Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Die Folgen der geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) für die Zeitarbeitsbranche erläuterte Petra Eisen beim Zeitarbeitskongress der bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeber (bayme vbm) in München. Dabei ging die Landesbeauftragte des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) auch auf die zahlreichen tariflichen Verhandlungserfolge der letzten Jahre ein.
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