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Klinik 2.0: Datenschützer raten ab von Facebook, Twitter & Co.

Dr. Thilo Weichert

Social Media in der Unternehmenskommunikation auf dem Kongress Pflege 2013 am 25. und 26. Januar in Berlin | Facebook-Kritiker Dr. Thilo Weichert empfiehlt den Aufbau eigener sozialer Netzwerke | Zertifikat für verschlüsselten E-Mail-Dienst

Heidelberg | Berlin. Klinik 2.0, Praxis 2.0, Pflegeheim 2.0 – Einrichtungen im Gesundheitswesen werden Social Media in Zukunft für Marketing und Personalrecruiting vermehrt nutzen. Doch Datenschützer warnen vor einem grundsätzlichen Widerspruch gerade im Bereich Medizin und Pflege: „Die Beziehung zur Patientin, zum Patienten beruht auf einer besonderen Vertraulichkeit“, betont Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), im Vorfeld des Kongresses Pflege 2013. „Doch soziale Netzwerke sind nicht auf Vertraulichkeit angelegt, sondern auf Kommunikation und Offenlegung. Gesundheitseinrichtungen müssen deshalb speziellen datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen.“

Social Media und Datenschutz wird ein Thema auf dem Kongress sein, der am 25. und 26. Januar 2013 in Berlin stattfindet und zu dem etwa 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Pflegemanagement und Pflegepolitik erwartet werden.

„Die Einrichtung muss für die Datenverarbeitung verantwortlich bleiben“, so Weichert weiter. Das bedeutet im Klartext: Facebook, Twitter & Co. verbieten sich aus datenschutzrechtlichen Gründen, weil die Klinik, der Heimbetreiber, die Arztpraxis keine Kontrolle über die Daten hat. Bei den meisten Netzwerken werden Daten an Dritte weitergegeben – ohne Einwilligung des Nutzers. Als Alternative empfiehlt Weichert Social-Media-Systeme, die die IT-Abteilung zusammen mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten selber gestalten kann, wie zum Beispiel Diaspora oder Friendica. Verantwortungsbewusst sei es auch, sich auf Web 1.0 zu beschränken. Also klassische Webseite und Newsletter, womöglich vertrauliche
Kommunikation per E-Mail, Skype und Blog – das aber bitte verschlüsselt. So hat das ULD kürzlich die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein für ihren vorbildlichen E-Mail-Dienst ausgezeichnet. Eine solche Zertifizierung ist auch für Kliniken, Arztpraxen, Pflegedienste denkbar.

Der Kongress Pflege 2013, ausgerichtet von Springer Medizin und dem Pflegemagazin Heilberufe, ging aus dem „Pflege-Recht-Tag“ hervor – deshalb werden pflegerechtliche Themen traditionell großgeschrieben: Neben Datenschutzrecht stehen rechtliche Aspekte beim Mobbing, Haftungsrisiken bei der Thrombose-Prophylaxe, die Frage der Haftung bei einer neuen Aufgabenverteilung und Praxisanleitung, das neue Pflegeberufsgesetz, straf- und zivilrechtliche Aspekte der Fixierung sowie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf dem Programm. Weitere Informationen zum Kongress finden Sie hier
<http://www.heilberufe-online.de/kongress/veranstaltungen/berlin2013/programm.php>
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