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Jobsuchende wollen mehr Transparenz beim Gehalt

Svenja Hofert

Aktuelle Online-Umfrage von Monster zeigt: 91 Prozent der Befragten sind dafür, dass Arbeitgeber das Gehalt in der Stellenanzeige veröffentlichen

Eschborn, 19. Juli 2011 – „Unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen“ – Damit wird in Stellenanzeigen oftmals zunächst der Bewerber gefordert seine Vorstellung preiszugeben. Für den Kandidaten ist das meist gar nicht so einfach. Einerseits will er sich im neuen Job finanziell verbessern, andererseits möchte er nicht zu hoch pokern. Die Mehrzahl der Jobsuchenden wünscht sich deshalb bereits eine Gehaltsangabe in der Stellenanzeige. Das ergab eine Nutzer-Umfrage des bekanntesten deutschen Karriereportals* Monster. Demnach sagen 91 Prozent der befragten Deutschen, dass die Angabe des Gehalts in der Stellenbeschreibung die Gehaltsverhandlung für sie erleichtern würde. Nur neun Prozent sind der Meinung, dass das Gehalt nicht öffentlich genannt werden sollte.

Die Ergebnisse der Umfrage auf einen Blick:

Sollten Arbeitgeber das Gehalt der ausgeschriebenen Stelle in der Anzeige veröffentlichen?

 

Ja. Das würde vieles transparenter machen und die Gehaltsverhandlungen erleichtern. 

 

91% (530)
Nein. Gehalt gehört nicht in die Öffentlichkeit. 9% (53)

 

Gerade für Berufseinsteiger kann das Thema Gehalt im Bewerbungsgespräch eine Hürde sein. In der Regel hat der Arbeitgeber eine sehr genaue Vorstellung, wie hoch seine Positionen vergütet werden. Die Frage nach der Gehaltsvorstellung dient auch dazu, die Selbsteinschätzung des Bewerbers zu überprüfen.

„Bewerber sollten sich gut informieren, bevor sie in ihrer Bewerbung eine Gehaltsvorstellung angeben oder im Gespräch in Gehaltsverhandlungen treten“, sagt Karriereexpertin Svenja Hofert. „Um einen ersten Überblick zu bekommen, kann man sich Tarifverträge und Gehaltstabellen ansehen. Aber auch Gespräche mit Freunden und Bekannten in der gleichen Branche können bei der Einschätzung helfen.“

 

Ein Blick ins Nachbarland zeigt, dass es auch anders geht. In Österreich beispielsweise muss seit März dieses Jahres in Stellenanzeigen auch ein Gehalt angegeben werden. Bisher setzen noch nicht alle Unternehmen diese gesetzliche Regelung um, doch ab Januar 2012 drohen Geldstrafen, wenn eine Gehaltsangabe in der Stellenausschreibung fehlt.

 

583 Arbeitnehmer in Deutschland haben vom 30. Mai bis zum 12. Juni 2011 an der Online-Umfrage teilgenommen. Das Karriereportal Monster führt in regelmäßigen Abständen Befragungen auf lokalen und globalen Webseiten des Unternehmens zu Themen rund um Arbeitsplatz und Karriere durch. Diese Befragungen sind nicht repräsentativ, sondern spiegeln die Meinung der Nutzer von Monster wider.

 

Über Monster Deutschland:

Monster, www.monster.de, ist das bekannteste private Online-Karriereportal in Deutschland* mit einem umfassenden Service- und Informationsprogramm rund um Beruf und Karriere. Das Unternehmen bringt Arbeitgeber und qualifizierte Arbeitskräfte auf allen Karrierestufen zusammen und bietet Jobsuchenden passgenaue Unterstützung für die individuelle Karriereplanung. Firmensitz der Monster Worldwide Deutschland GmbH ist Eschborn bei Frankfurt/Main. Die Monster Worldwide Deutschland GmbH ist ein Tochterunternehmen der Monster Worldwide Inc. mit Sitz in New York. Monster Worldwide ist seit 1994 ein weltweit führendes Portal für Online-Rekrutierung und unterstützt Menschen dabei, ihre Lebensziele zu verwirklichen. Monster Worldwide ist in Märkten in Europa, Nordamerika, Lateinamerika und Asien präsent. Monster Worldwide ist an der New York Stock Exchange gelistet (NYSE: MWW) und im Aktienindex S&P 500 notiert.

 

* Nielsen Studie – Dezember 2010

 

 

 

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