Nachrichten

Ein Studium, zwei Abschlüsse: Die Universitäten Passau und London erleichtern das parallele Studium von deutschem und englischen Recht

Die Universitäten von London und Passau unterzeichnen eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen an der Juristischen Fakultät und der University of London International Programmes. Universitätspräsident Prof. Dr. Walter Schweitzer und Prof. Dr. Jenny Hamilton, Direktorin des Laws Undergraduate Programmes der University of London, haben eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen geschlossen. Diese Vereinbarung erleichtert es Studierenden der Juristischen Fakultät, die parallel zum deutschen Rechtsstudium in Passau englisches Recht studieren, den Bachelor of Laws (LL.B.) der University of London zu erwerben. Der LL.B. wird von der Juristischen Fakultät auf Antrag als Schwerpunktstudium Ausländisches Recht anerkannt.

(v. l.) Laws Undergraduate Programmes Director Professor Dr. Jenny Hamilton, Vice Director Dr. Simon Askey, Präsident Professor Dr. Walter Schweitzer, Vizepräsident für Internationales, Professor Dr. Wolfgang Hau, und die Dekanin der Juristischen Fakultät, Professorin Dr. Ulrike Müßig

„Bereits bisher haben 25 bis 30 Studierende pro Jahrgang zusätzlich englisches Recht studiert, obwohl zwei parallel laufende Hauptstudiengänge sehr zeitintensiv sind. Mit der neuen Vereinbarung werden die Inhalte nun besser verzahnt und den Studierenden werden bestimmte Kurse in beiden Studiengängen anerkannt“, erklärt Andrew Otto, zuständiger Dozent an der Universität Passau. Er gestaltet die Lehre vor Ort. Die Passauer Studierenden erhalten zudem online Zugriff auf die internen Materialien der University of London. Diese stellt auch die Prüfungen. Otto rechnet durch die vereinfachte Struktur des Angebotes mit mehr Interessenten. „Kenntnisse des englischen Rechts erleichtern den Sprung in international tätige Kanzleien. Das Common Law bildet die Basis für das internationale Wirtschaftsrecht, internationale Verträge geben häufig London als Gerichtsstand an“, so Otto.

„Wir sind derzeit europaweit die einzige nicht-englischsprachige Universität mit einem solchen Angebot. Normalerweise müssten Studierende für deutlich höhere Gebühren in Großbritannien lernen, um den Abschluss zu erreichen. Ein solches Flagschiffprogramm, das in der Lehre zwei sehr unterschiedliche Rechtssysteme zusammenführt, stärkt die Internationalität der Universität Passau“, erklärt Prof. Dr. Ulrike Müßig, Dekanin der Juristischen Fakultät.

Die seit 1858 bestehenden International Programmes der University of London werden fächerübergreifend und weltweit von über 100.000 Studierenden genutzt. Das Undergraduate Laws Programme für Juristen steht unter akademischer Aufsicht der Londoner Colleges, unter ihnen die University College London (UCL), die London School of Economics (LSE) und das King’s College London.

Insgesamt 31 Institutionen werden als Teaching Centres for Law von der University of London anerkannt, hiervon genießen acht den höchstmöglichen Status „Affiliate Centre“ (akkreditierte Hochschule). Hierzu gehört Passau als einzige deutsche Universität.

Universität Passau

Patricia Mindl
Abteilung Kommunikation
Innstraße 41
94032 Passau
Fon. 0851/509-1431
Fax 0851/509-1433

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert