BPM fordert selbstbestimmtes Handeln für Erwerbstätige
Verband weist Forderungen nach gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Erreichbarkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zurück
Berlin, 21. Juni 2012 – Der Bundesverband der Personaler (BPM) hat sich in seiner Mitgliederversammlung am 20. Juni in Berlin dagegen ausgesprochen, pauschale Verbote zur Erreichbarkeit von Erwerbstätigen in der Freizeit einzuführen. Den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt dürfe nicht mit Restriktionen begegnet werden.
„Klare Regelungen zur Erreichbarkeit, wie von Bundesministerin Ursula von der Leyen und Vertretern der Gewerkschaften gefordert, sind unserer Meinung nach nicht zielführend“, erklärte BPM-Präsident Joachim Sauer. „Die tiefgreifenden Veränderungen in unserer Gesellschaft, die die Digitalisierung mit sich bringt, sind unbestritten. Ein generelles Verbot ist allerdings kein geeignetes Instrument, um den Anforderungen in sinnvoller Weise zu begegnen“, so Sauer weiter.
Gerade junge Menschen, für die der Umgang mit den digitalen Medien selbstverständlich ist, erwarten eine möglichst weitgehende Flexibilität der Arbeitszeiten. Insbesondere aufgrund der zunehmenden Internationalisierung der Unternehmen sind starre Vorgaben zur Erreichbarkeit nicht praktikabel. Mögliche Regelungen sollten auf betrieblicher Ebene erfolgen – nicht durch Gesetze.
Über den BPM
Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) ist die berufsständische Vereinigung für Personalmanager aus Unternehmen, Organisationen und Verbänden. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen von mehr als 3.200 Mitgliedern auf regionaler und Bundesebene gegenüber der Politik und der Wirtschaft. Er bezieht in der öffentlichen Diskussion Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen. Ferner gewährleistet der BPM umfangreichen und nachhaltigen Austausch unter seinen Mitgliedern sowie auf europäischer und internationaler Ebene. Mitglied werden können ausschließlich hauptberuflich tätige Personalverantwortliche bzw. Mitarbeiter der Personalabteilungen. Die Mitgliedschaft im BPM ist personengebunden.