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Ausbildungspakt 2010 – 2014: Gute Bilanz, Herausforderungen bleiben

Gemeinsame Erklärung der Partner des Ausbildungspaktes:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V., Bundesverband der Freien Berufe, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Kultusminister Konferenz und die Bundesagentur für Arbeit

Das Paktjahr 2013 im Rückblick

Auch 2013 haben sich die Paktpartner intensiv dafür eingesetzt, jedem ausbildungsreifen und ausbildungswilligen Jugendlichen ein Angebot für eine duale Berufsausbildung zu machen: Die Wirtschaft hat ihre Paktzusagen, jährlich 60.000 neue Ausbildungsplätze und 30.000 neue Ausbildungsbetriebe zu gewinnen, erneut übertroffen.

Im Jahr 2013 wurden insgesamt 66.600 neue Ausbildungsplätze eingeworben (2012: 69.100) und 39.100 neue Betriebe für Ausbildung gewonnen (2012: 41.660). Trotz dieser positiven Bilanz zeigt sich eine Herausforderung auf dem Ausbildungsmarkt immer deutlicher: Angebot und Nachfrage finden schwerer zusammen. Sowohl Besetzungsprobleme der Betriebe als auch Stellenfindungsprobleme der Jugendlichen nehmen zu. Sie sind zudem ungleichmäßig auf Regionen und Berufe verteilt.

Laut Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zum 30. September 2013 wurden 530.700 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 20.500 Verträgen (- 3,7 Prozent). Der erneute Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist unter anderem auf einen starken Abbau der außerbetrieblichen, überwiegend öffentlich finanzierten Berufsausbildung auf 21.700 Verträge (- 16,3 Prozent) zurückzuführen, während die Verringerung der betrieblichen Ausbildung 16.300 (- 3,1 Prozent) auf 509.000 Neuverträge umfasste. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung der Schulabgängerzahlen. So ist die Zahl der nicht studienberechtigten Schulabgänger, den Hauptnachfragern einer dualen Berufsausbildung, von 702.500 im Jahr 2003, dem letzten Jahr vor dem Ausbildungspakt, auf 551.800 im Jahr 2013 zurückgegangen (- 21,5 Prozent). Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der studienberechtigten Schulabgänger um 90.000 auf 317.000 (+ 39,6 Prozent). Die Zahl der Studienanfänger hat sich seit 2003 von 377.000 auf 506.000 (+ 34,2 Prozent) im Jahr 2013 erhöht.

Standen laut Bundesagentur für Arbeit (BA) zum 30. September 2013 noch 33.500 unbesetzten Ausbildungsplätzen 21.000 unversorgte Bewerberinnen und Bewerber gegenüber, so konnte bis zum Ende der Nachvermittlung Ende Januar 2014 die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber auf 11.800 reduziert werden (Vorjahr: 7.700). Gemeinsam mit der Wirtschaft wurden bis Mitte Januar 2014 insgesamt 251 Nachvermittlungsaktionen wie Ausbildungsbörsen und –messen veranstaltet, zu denen rund die Hälfte aller unversorgten Bewerberinnen und Bewerber eingeladen wurden. Die andere Hälfte wurde in Abstimmung mit den Kammern individuell betreut. Zu den Nachvermittlungsaktionen erschienen rund 58 Prozent der eingeladenen Jugendlichen. Im Durchschnitt wurden jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin sieben Angebote unterbreitet. Die Teilnahme der Jugendlichen und die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze waren regional sehr unterschiedlich.

Für die Einstiegsqualifizierungen (EQ) stellten die Betriebe rund 18.500 Plätze zur Verfügung, davon 5.000 EQ Plus-Plätze speziell für förderungsbedürftige Jugendliche. Rund 14.000 junge Menschen sind in eine EQ eingemündet, 4.900 gemeldete Plätze für EQ waren zum Stichtag im Januar 2014 noch unbesetzt. Die Paktpartner appellieren deshalb an die Jugendlichen, diese EQ-Angebote noch kurzfristig als Sprungbrett in eine duale Ausbildung zu nutzen. Denn mehr als 60 Prozent der EQ-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen münden in eine betriebliche Ausbildung. Das Instrument soll zudem durch verstärkte Aktivitäten in den Regionen bei Jugendlichen und Betrieben präsenter gemacht werden. Die Paktpartner haben in der Gemeinsamen Erklärung „Einstiegsqualifizierung als Sprungbrett in Ausbildung stärken“ Maßnahmen zur besseren und gezielteren Nutzung von EQ und EQ Plus vereinbart (siehe „Einstiegsqualifizierung als Sprungbrett in Ausbildung stärken“).

Die Bundesverwaltung hat ihre Paktzusage, eine Ausbildungsquote von mindestens 7 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu erreichen, 2013 mit 7,2 Prozent ebenfalls übererfüllt.

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt fordert verstärktes gemeinsames Handeln aller Akteure, um die Attraktivität der dualen Ausbildung für Betriebe und Jugendliche weiter deutlich zu machen und die unternehmensstrategische Bedeutung der dualen Ausbildung zur Fachkräftesicherung zu stärken. Ein Schwerpunkt muss zudem darauf liegen, jungen Menschen mit schlechteren Startchancen den nahtlosen Übergang von der Schule in die Ausbildung zu ermöglichen und Menschen ohne Berufsabschluss eine zweite Chance zu bieten. Die BA hat dazu das Programm „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht.“ (www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Weiterbildung/Spaetstarter/Spaetstarter-Nav.html) gestartet. Eine zentrale Herausforderung liegt in den kommenden Jahren darin, Menschen mit geringen Qualifikationen eine nachhaltige Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ebenso muss eine Berufsausbildung gerade für leistungsstärkere junge Menschen attraktiv bleiben und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung verstärkt werden.

Der Ausbildungspakt seit 2010: Was wurde angegangen, was wurde erreicht?

Seit 2010 wurden über 2 Millionen neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Im Fokus des Paktes stand und steht die Ausschöpfung der Potenziale aller Jugendlichen für eine duale Berufsausbildung. Dazu zählen insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund, leistungsschwächere, aber auch leistungsstarke Jugendliche sowie junge Eltern. Die im Pakt eingegangenen quantitativen Verpflichtungen wurden in den vergangenen Jahren – mit Ausnahme der eingeworbenen Einstiegsqualifizierungen (EQ und EQ Plus) – übertroffen. Ebenso wurde eine Vielzahl qualitativer Maßnahmen erfolgreich realisiert:

Berufsorientierung: Die Berufsorientierungsmaßnahmen der BA wurden auf hohem Niveau fortgeführt und durch intensive Netzwerkarbeit mit den örtlichen Akteuren in den Regionen verankert. Eine von der Bundesregierung angestoßene gesetzliche Novellierung gewährt hier dauerhaft mehr Flexibilität. Die Länder haben in den allgemeinbildenden Schulen die Berufsorientierung verstärkt und Maßnahmen dazu etabliert. Im Berufsorientierungsprogramm (BOP) des BMBF wurden im Zeitraum von 2008 bis Ende 2013 Maßnahmen für rund 660.000 Jugendliche bewilligt. Den Ländern wurden Sondervereinbarungen angeboten, um damit eine flächendeckende Einführung von Berufsorientierungsmaßnahmen durch ein Landeskonzept zu unterstützen (solche Vereinbarungen wurden bereits mit Nordrhein-Westfalen und Thüringen geschlossen).
Die BA führte in enger Kooperation mit den weiteren Akteuren Maßnahmen zur Qualifizierung von Jugendlichen mit Förderbedarf durch. Daneben verbesserte die BA ihr umfangreiches Medienangebot weiter, u. a. durch einen „Leitfaden zur Elternarbeit“ für Lehrkräfte, der in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT erarbeitet wurde. Mit den Medien werden viele junge Menschen erreicht, was u.a. an den hohen Zugriffszahlen im Internet abzulesen ist (z.B. das Portal www.planet-beruf.de wurde 2013 insgesamt 3,6 Millionen Mal aufgerufen). Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT sowie IHKs und HWKs haben u.a. zahlreichen Schulen Partner aus der Wirtschaft vermittelt und Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler sowie Fortbildungen für Lehrkräfte angeboten. Mit dem Berufswahlsiegel hat SCHULEWIRTSCHAFT Schulen für deren hervorragende Berufsorientierung ausgezeichnet und unter dem Jahresthema „Migration. Qualifikation. Integration“ jungen Migranten und ihren Eltern Brücken in
das Berufsleben gebaut.

Berufseinstiegsbegleitung: An rund 1.000 Modellschulen wurden von der BA eingesetzte Berufsbegleiter gefördert (2013 rund 50,6 Mio. Euro Ausgaben). Nach der dauerhaften gesetzlichen Implementierung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Übergangsphase eine Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung durch ein Sonderprogramm sichergestellt. Zusätzlich werden im Rahmen des Sonderprogramms zur Berufseinstiegsbegleitung (Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Bildungsketten“) Jugendliche von Berufseinstiegsbegleitern an bundesweit inzwischen 1.070 Schulen betreut (davon rund 13 Prozent in Förderschulen). Das Sonderprogramm ergänzt die bestehenden SGB III-Instrumente der vertieften Berufsorientierung und der Berufseinstiegsbegleitung.

Informationsoffensive „Berufliche Bildung – praktisch unschlagbar“: Mit dieser Imagekampagne von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und BMBF konnte die Attraktivität der dualen Bildung stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert werden. So erreichte die Infotour seit dem Start 2011 knapp 220.000 Menschen mit rund 12.800 Beratungskontakten in ganz Deutschland. Mehr als 176.000 Interessierte besuchten die Webseite www.praktisch-unschlagbar.de mit Informationen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Facebook-Seite „Best of Ausbildung“ informierte täglich über die duale Ausbildung.
Stark für Ausbildung: Mit „Stark für Ausbildung“ wird durch das BMWi ein umfassendes modulares Qualifizierungs- und Informationsangebot geschaffen, um Ausbilderinnen und Ausbilder vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen bei der Ausbildung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf praxisnah zu unterstützen. Das praxisnahe Ausbilderhandbuch wird flankiert durch das Internetportal www.stark-fuer-ausbildung.de, Qualifizierungsseminare für Ausbilder und einem Beratungskonzept für die Ausbildungsberaterinnen und –berater der Kammern.

Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund: Zur Steigerung der Ausbildungsbeteiligung junger Menschen mit Migrationshintergrund führte die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration bundesweit regionale Ausbildungs- und Elternkonferenzen durch. Gemeinsam mit Paktpartnern, Experten und relevanten Akteuren wie Migrantenselbstorganisationen wurde in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und der Metropolregion Rhein-Neckar über das Ausbildungssystem informiert und beraten.

Berufsberatung: Die BA hat ihr Beratungs- und Vermittlungsangebot u.a. durch weitere Professionalisierung der Beratungsfachkräfte und Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten weiter ausgebaut und die Berufsinformationszentren (BIZ) durch eine grundlegende Modernisierung noch attraktiver gestaltet. Regelmäßige Befragungen zur Beratungsqualität ergeben eine 88%ige Weiterempfehlungsrate.

Förderung von Maßnahmen: Die BA fördert – neben der Berufseinstiegsbegleitung – in erheblichem Umfang weitere Maßnahmen zum Übergang in Ausbildung für förderungsbedürftige junge Menschen wie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) und ausbildungsbegleitende Hilfen (abH).

Inklusion: Mit der Initiative „Inklusion gelingt!“ engagieren sich BDA, DIHK und ZDH für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die berufliche Bildung. Die Internetplattform www.inklusion-gelingt.de informiert und unterstützt Betriebe, damit diese die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfolgreich gestalten können. Die Initiative ist Teil der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung, die das BMAS mit den maßgeblichen Arbeitsmarktakteuren gestartet hat, um u.a. ein Mehr an betrieblicher Ausbildung zu erreichen.

Duale Teilzeitausbildung: Um jungen Müttern und Vätern ebenso wie Betrieben die Chancen einer Teilzeitberufsausbildung aufzuzeigen, haben die Paktpartner die gemeinsame Erklärung „Möglichkeit der dualen Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter stärker nutzen“, die vielfältige Maßnahmen enthält, vereinbart. Ziel ist, die Nutzung von Teilzeitberufsausbildung zu erhöhen.

Die passgenaue Vermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern in vorhandene Ausbildungsangebote ist und bleibt eine der zentralen Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt. Zahlreiche Instrumente der Paktpartner sind weiter optimiert und vernetzt worden, um Jugendliche und Betriebe besser zusammenzubringen. Dazu gehören:

Ausbildungsvermittlung: Die BA hat ihr bestehendes Vermittlungsangebot für Ausbildungssuchende und ihr Beratungsangebot für Arbeitgeber durch den Arbeitgeberservice weiter ausgebaut und die neue JOBBÖRSE im Internet (www.jobboerse.arbeitsagentur.de) für die Nutzer noch attraktiver gestaltet, u.a. durch schnelleren Zugriff über eine App.

Lehrstellenbörsen: Handwerkskammern (www.lehrstellen-radar.de) und IHK (www.ihk-lehrstellenboerse.de) bieten bundesweiten Zugriff auf Ausbildungs- und Praktikumsplätze – seit letztem Jahr auch mit App Unterstützung. Das Angebot können Unternehmen und Ausbildungsbewerber nutzen.

Passgenaue Vermittlung: Durch das BMWi-Programm „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen“ werden kleine und mittlere Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützt. Rund 185 regionale Beraterinnen und Berater sind dazu bei den Kammern und zuständigen Stellen beschäftigt. Ziel ist das Zusammenbringen von suchenden Unternehmen und geeigneten Jugendlichen. Seit dem Start 2007 wurden über 62.000 junge Menschen in Ausbildungsverhältnisse bzw. Einstiegsqualifizierungen vermittelt. Darüber hinaus verfolgen die Projekte des BMBF-Ausbildungsstrukturprogramms JOBSTARTER u.a. das Ziel einer passgenauen Vermittlung, in dem sie auch die Betriebe bei der Suche und Auswahl von geeigneten Auszubildenden unterstützen. Dies geschieht insbesondere durch eine enge Kooperation mit den hierbei aktiven regionalen Institutionen.

Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen: Die BMBF-Initiative „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA)“ greift mit Unterstützung der Wirtschaft Jugendlichen unter die Arme, die während der Ausbildung auf Schwierigkeiten stoßen. Seit Oktober 2010 wurden über 1.300 weitere Auszubildende durch Bildungslotsen unterstützt.

Gemeinsame Erklärung der Partner des Ausbildungspaktes

„Einstiegsqualifizierung als Sprungbrett in Ausbildung stärken“

Das betriebliche Angebot an Ausbildungsplätzen und die Nachfrage der Jugendlichen passgenau zusammenzubringen, ist eine große Herausforderung der kommenden Jahre. An erster Stelle steht hier für die Partner des Ausbildungspaktes die Vermittlung aller ausbildungsreifen und ausbildungswilligen Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung.

Gelingt die direkte Vermittlung in eine betriebliche Berufsausbildung trotz intensiver Bemühungen aller beteiligten Akteure nicht, kann die Vermittlung in eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) eine gute Option sein. Sie kann jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven die Tür in eine betriebliche Berufsausbildung öffnen.

Die Jugendlichen können dabei in einem 6- bis 12-monatigen Langzeitpraktikum die betriebliche Praxis eines konkreten Ausbildungsberufes unmittelbar erleben. Es werden ihnen Inhalte aus dem ersten Ausbildungsjahr vermittelt. Gleichzeitig lernen die Betriebe künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit kennen.

EQ Plus ist eine Kombination von Einstiegsqualifizierung mit gezielten Unterstützungsangeboten für förderungsbedürftige Jugendliche wie z.B. ausbildungsbegleitende Hilfen, in denen zusätzlicher Unterricht oder sozialpädagogische Begleitung angeboten werden. Angesichts der demografischen Entwicklung und des steigenden Fachkräftebedarfs gewinnt EQ Plus an Bedeutung.

Einstiegsqualifizierungen funktionieren dort gut, wo die regionalen Akteure – Betriebe, Kammern, Arbeitsagenturen, Jobcenter – eng zusammenarbeiten. Dabei ist die individuelle Ansprache und Beratung der jungen Menschen und der Betriebe besonders wichtig für den Erfolg. Mit Übergangsquoten von mehr als 60 Prozent in eine betriebliche Ausbildung sind Einstiegsqualifizierungen ein sehr erfolgreiches Instrument im Übergangsbereich zwischen Schule und Ausbildung. Sie werden trotzdem zu wenig genutzt. So bleiben die von der Wirtschaft im Ausbildungspakt jährlich zur Verfügung gestellten Plätze zwar hinter den angestrebten Zielen zurück, von diesen angebotenen Plätzen können aber nur rund 50 bis 60 Prozent besetzt werden.

Jugendliche und ihre Eltern sollten der praxisorientierten Einstiegsqualifizierung im Betrieb Vorfahrt vor einer berufsvorbereitenden schulischen Übergangsmaßnahme einräumen. Zudem sollten sich Unternehmen, insbesondere durch Nutzung von EQ Plus, noch stärker für förderungsbedürftige Jugendliche öffnen, um auch bei rückläufigen Bewerberzahlen die benötigten Fachkräfte zu gewinnen. Soweit noch nicht geschehen, sollten Einstiegsqualifizierungen stärker in die Angebote der Länder beim Übergang Schule – Beruf integriert werden.

Die Paktpartner initiieren zur besseren und gezielteren Nutzung von Einstiegsqualifizierungen erste Maßnahmen:

1. Unter Beachtung des Vorrangs betrieblicher Ausbildung sprechen die Kammern und Arbeitgeberverbände sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) verstärkt auch persönlich Unternehmen und förderungsbedürftige Jugendliche für EQ und EQ Plus an. Vorbildliches Engagement von Betrieben in der Einstiegsqualifizierung soll gewürdigt werden. Zudem bewerben die Partner des Ausbildungspaktes gezielt Einstiegsqualifizierungen, um sie bundesweit noch bekannter zu machen.

2. Die Beraterinnen und Berater der Arbeitsagenturen und der Jobcenter erläutern in der individuellen Beratung förderungsbedürftigen Jugendlichen die Möglichkeiten von EQ und EQ Plus sowie die Situation vor Ort. Bei Vorliegen der Voraussetzungen haben Einstiegsqualifizierungen Vorrang vor einer berufsvorbereitenden Maßnahme.

3. Die Ausbildungsberaterinnen und -berater der Kammern sensibilisieren die Betriebe für leistungsschwächere Jugendliche als potenzielle Auszubildende und beraten sie bei der Umsetzung von EQ und EQ Plus.

4. Die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter sprechen in Abstimmung mit den Arbeitsagenturen und den Kammern geeignete Betriebe gezielt auf die Möglichkeit einer Einstiegsqualifizierung an, wenn ein direkter Übergang der begleiteten Jugendlichen in Ausbildung trotz intensiver Unterstützung nicht gelingt.

5. Allen jungen Menschen, die an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen, sollte der Besuch einer beruflichen Schule, idealerweise in einer Fachklasse des korrespondierenden Ausbildungsberufes, ermöglicht werden. Der Beginn einer Einstiegsqualifizierung ist möglichst so zu legen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Beginn des Schuljahres an den Unterricht besuchen.

6. Akteure vor Ort (Betriebe, Kammern, Arbeitsagenturen, Jobcenter und Schulen) kooperieren eng und bieten Unterstützung und Erfahrungsaustausch für Betriebe an, die Einstiegsqualifizierungs-Plätze zur Verfügung stellen (eine geeignete Plattform hierfür sind beispielsweise die JOBSTARTER-Projekte).

7. Die Kammern streben eine verstärkte Ausgabe von Einstiegsqualifizierungs-Zertifikaten für die Jugendlichen an. Die Betriebe werden hierüber informiert, um anschließende zeitliche Anrechnungen auf berufliche Ausbildungen zu erleichtern.

Bundesagentur für Arbeit

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