Arbeitsmarkt Nachrichten

Auch schwerbehinderte Menschen profitieren vom Aufschwung

Auf den ersten Blick scheinen die Zahlen nicht zusammen zu passen: Sowohl die Beschäftigung als auch die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen steigt. Dahinter steckt zu allererst eine gute Nachricht: In den letzten Jahren ist die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kontinuierlich gewachsen. So waren 2012 – neuere Angaben liegen nicht vor – 965.000 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, ein Fünftel mehr als noch 2007. Die Zunahme ist stärker als das Plus bei der Zahl der in Deutschland lebenden schwerbehinderten Menschen, also nicht allein auf demografische Effekte zurückzuführen.

Wenn aber mehr Menschen mit Behinderung beschäftigt sind – wie kann dann gleichzeitig die Zahl der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen zunehmen? Das ist mit einem statistischen Effekt zu erklären. 2013 waren bundesweit 179.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Gegenüber 2008 war das eine Zunahme um acht Prozent. Dabei beschränkt sich die Zunahme allein auf Ältere und ist in erster Linie auf die Ende 2007 ausgelaufene Sonderregelung für Ältere zurückzuführen. Diese Regelung besagte, dass sich Menschen ab 58 Jahren nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen, was sich entlastend auf die statistisch erfasste Arbeitslosigkeit ausgewirkt hat. Ohne den Wegfall dieser Sonderregelung läge die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen 2013 unter der von 2008.

Ein Blick auf die Qualifikationen der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen zeigt: in Zeiten von Fachkräfteengpässen gibt es eine Menge bislang ungenutztes Potenzial zu heben. So ist der Anteil der Fachkräfte, auch der Akademiker, an den arbeitslosen schwerbehinderten Menschen höher als bei allen Arbeitslosen. Die Fachkräfte kommen insbesondere aus den Bereichen Objektschutz, Büro- oder Sekretariatsberufe, Gebäudetechnik und Metallbearbeitung, Mechatronik und Elektronik.

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Um mehr Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beschäftigung zu integrieren, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Oktober 2013 die „Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung“ gestartet. Im Rahmen dieser Offensive erhalten die Arbeitsagenturen und Jobcenter für die Jahre 2014 bis 2016 aus dem Ausgleichsfonds bis zu 50 Millionen Euro. Damit sollen Konzepte gefördert werden, die

  • bereits bestehende Förderinstrumente und -maßnahmen ergänzen,
  • die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen verstärken und anregen und
  • von den Trägern der Arbeitsförderung und der Grundsicherung im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt und entwickelt werden.

Die an der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung des BMAS beteiligten Akteure, zu denen auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gehört, sind Verpflichtungen eingegangen. Die BA hat sich besonders zu folgenden Aktivitäten verpflichtet:

Fortsetzung der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung in Bezug auf den Inklusionsgedanken und die Belange der Menschen mit Behinderungen; beispielsweise durch die Verstetigung der „Woche der Menschen mit Behinderung“.

Unterstützung von Aktivitäten anderer Akteure auf regionaler Ebene wie etwa das von der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulanter beruflicher Rehabilitation gestartete Projekt „WIRTSCHAFT INKLUSIV“ mit dem Ziel der Sensibilisierung weiterer Arbeitgeber für die Potenziale von Menschen mit Behinderung.

Erweiterung der Beratungskonzeption der BA um ergänzende Materialien zum Umgang mit behinderungsspezifischen Besonderheiten. Hierdurch soll die behindertenspezifische Beratungsmethodik (bezogen auf alle Behinderungsarten) gestärkt werden.

Engere Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen – insbesondere in den Bereichen Prävention und Beschäftigungssicherung, zum Beispiel durch Information schwerbehinderter Menschen, die eine Beschäftigung aufnehmen, über Beratungsangebote und Leistungen des Integrationsamtes im Sinne eines präventiven Ansatzes.

Informationen zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen finden Sie in einer aktuellen Broschüre unter http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Personengruppen/generische-Publikationen/Brosch-Die-Arbeitsmarktsituation-schwerbehinderter-Menschen-2013.pdf

 

Das Wichtigste in Kürze

● Die Zahl schwerbehinderter Menschen steigt infolge der demografischen Alterung. Denn Schwerbehinderte sind überwiegend ältere Menschen und zumeist ist eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit die Ursache einer Schwerbehinderung.
● Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Arbeitslosigkeit hat zuletzt leicht zugenommen.
● Fast zwei Fünftel der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen sind 55 Jahre und älter. Daher wirkt sich das Auslaufen der Sonderregelungen für Ältere besonders stark auf die Zahl älterer schwerbehinderter Arbeitsloser aus.
● Anteilig finden sich bei schwerbehinderten Arbeitslosen etwas mehr Fachkräfte als bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen.
● Schwerbehinderten Arbeitslosen gelingt es trotzdem seltener als nicht schwerbehinderten, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen – gemessen am Arbeitslosenbestand werden sie allerdings auch nicht so häufig arbeitslos.
● Die Dynamik der Arbeitslosigkeit ist – auch in der mittleren Altersgruppe der 25- bis unter 55-Jährigen – bei schwerbehinderten Arbeitslosen deutlich geringer als bei nicht schwer-behinderten. Die Dauer der Arbeitslosigkeit und der Anteil der Langzeitarbeitslosen sind daher deutlich höher.
● Die Zahl der schwerbehinderten Menschen, die an Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik teilgenommen haben, ist zurückgegangen. Besonders starke Rückgänge gab es bei Marktersatzmaßnahmen (insbesondere Arbeitsgelegenheiten). Anstiege waren bei Instrumenten der beruflichen Weiterbildung und bei Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung zu verzeichnen.
● Von den geförderten schwerbehinderten Menschen haben zwei Fünftel an allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben teilgenommen – waren also schwerbehinderte Rehabilitanden.

 

Bundesagentur für Arbeit
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