E-Government-Nutzung stagniert seit Jahren
- Nur jeder zweite Bundesbürger nutzt Internetangebote staatlicher Stellen
- In Dänemark sind es 85 Prozent
- E-Government-Gesetz kann viele Gänge zum Amt überflüssig machen
Berlin. Das Angebot digitaler Bürgerdienste ist umfangreicher und besser geworden, dennoch stagniert in Deutschland deren Nutzung. Im Jahr 2013 luden sich 49 Prozent aller Bundesbürger über das Internet amtliche Formulare herunter, schickten Anträge an Behörden oder baten um Auskunft. Das sind nicht mehr und nicht weniger als 2009. E-Government tritt damit trotz des verbesserten Angebots seit vier Jahren auf der Stelle.
Nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat liegt Deutschland bei der Nutzung von E-Government-Angeboten gerade mal auf Rang 10 aller EU-Mitglieder. Spitzenreiter ist Dänemark. Dort verwenden mittlerweile 85 Prozent der Einwohner solche Dienste, es gab eine deutliche Steigerung innerhalb weniger Jahre. „Der Trend zum E-Government ist an der Hälfte der Bevölkerung vorbei gegangen“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Viele Bürger wüssten schlicht nicht, welche Online-Angebote es gäbe. „Wenn die Verwaltung neue elektronische Dienste einführt, muss darüber breit informiert werden. Werbung zum Beispiel für die umfangreichen Möglichkeiten des neuen elektronischen Personalausweises gab es nicht“, so Kempf.
Bürger erwarten zudem, dass Behördengänge im Internet möglichst einfach zu nutzen sind. Leider stehen dem häufig gesetzliche Bestimmungen entgegen, die zum Beispiel ein unterschriebenes Formular verlangen. Zudem hinkt die Verwaltungs-IT oft technologisch hinterher. „Im Vergleich zur IT der Wirtschaft, die auf mobile Lösungen, Social Media, Cloud Computing und Big Data setzt, sind die IT-Lösungen der Verwaltung zu selten auf dem Stand der Technik“, so Kempf.
Impulse kommen durch das E-Government-Gesetz von 2013, das die Digitalisierung der Verwaltung vereinfacht. So muss künftig ein Formular nicht mehr allein deshalb unterschrieben werden, weil eine Unterschrift schon immer notwendig war. Wo es um den Nachweis der Identität geht, können Bürger den neuen Personalausweis oder ein neues rechtssicheres E-Mail-Verfahren nutzen. Die Bundesverwaltung baut gerade die notwendige Technik auf. Auch einige Bundesländer wie Sachsen oder Berlin sind mit den Arbeiten an eigenen Landesgesetzen, die digitale Behördengänge einfacher machen, weit vorangeschritten.
Zur Methodik: Die Berechnungen zur Nutzung von E-Government-Angeboten in den einzelnen EU-Staaten (Ranking) basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. In allen EU-Mitgliedsstaaten wurden Bürger im Alter von 16 bis 74 Jahren gefragt, ob sie in den 12 Monaten vor der Erhebung das Internet für die Interaktion mit staatlichen Behörden genutzt haben, etwa für die Informationsbeschaffung, das Herunterladen amtlicher Formulare oder Rücksenden ausgefüllter Formulare.
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