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Jobswype Europavergleich 2016/2017:  Gender Pay Gap zwischen europäischen Arbeitnehmern immer noch ausgeprägt

Christian Erhart
Christian Erhart

Anlässlich des internationalen Weltfrauentages befragt die Jobsuchmaschine Jobswype ihre User erneut.  Ernüchterndes Ergebnis für alle, die meinen, 2017 wäre Gleichberechtigung am Arbeitsplatz eigentlich kein Thema mehr. Fast zwei Drittel der europäischen Arbeitnehmerinnen bekommen bei gleicher Qualifikation kleinere Gehälter als ihre männlichen Kollegen, so das Ergebnis der Februar-Erhebung der europaweit aufgestellten Jobsuchmaschine. Österreich bildet in dieser Hinsicht zwar nicht das Schlusslicht, jedoch kann bei einem Ergebnis von nur 40 Prozent Gleichbezahlung immer noch von genügend Luft nach oben gesprochen werden.

Der Weltfrauentag am 8.März wurde von Jobswype zum Anlass genommen, zum zweiten mal gezielt bei allen Usern nachzufragen, wie es um den Gender Pay Gap bestellt ist. Spitzenreiter in Sachen Gleichbezahlung der weiblichen und männlichen Arbeitnehmer sind das Vereinigte Königreich und Rumänien, mit 55 Prozent, bzw. 53 Prozent der Befragten, die angeben, in ihrem Betrieb bekämen Frauen bei gleichen Qualifikationen auch gleiches Gehalt. Im Mittelfeld befinden sich, in absteigender Folge: Irland (42%), Slowakei (41%), die Tschechische Republik (41%), Polen (40%) und Österreich (40%). Schlusslichter im europäischen Vergleich sind die Schweiz (35%), Deutschland (34%) und Ungarn, mit erschreckenden 27%.

„Die Ergebnisse spiegeln fast eins zu eins die Auswertung aus dem vorigen Jahr, was zeigt, dass noch keine Verbesserung oder Trendwende in Sicht ist“, sagt Jobswype Geschäftsführer Christian Erhart. Die Ausnahme bildet Rumänien, wo sich in den letzten zwölf Monaten scheinbar einiges zum Besseren gewendet hat. Antworteten 2016 nur 27 Prozent der User auf die Frage „Werden Männer und Frauen in Ihrer Firma bei gleicher Leistung gleich bezahlt?“ mit „Ja“, waren es heuer im Vergleich erstaunliche 53 Prozent.

Zusammenspiel von Gewerkschaften und Politik gefragt

Die Hände sind Arbeitnehmerinnen in solchen Fällen keinesfalls gebunden. Über die Webangebote der Arbeiterkammer oder des AMS können diese sich beispielsweise über die Höhe der durchschnittlichen Löhne sowie die in ihrem Beruf geltenden Kollektivverträge informieren und dementsprechend vom Arbeitgeber eine angemessene Bezahlung einfordern.

Angesprochen sind aber auch Gewerkschaften und Politik. Die Gehälter selbst sind zwar das Ergebnis persönlicher Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, jedoch können Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände durchaus vereinbaren, dass die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen ein bestimmtes Niveau nicht überschreiten. Aufgabe der Politik ist es wiederum, das Thema „Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede“ dauerhaft auf die sozioökonomische und politische Tagesordnung zu setzen, bis diese Unterschiede tatsächlich vernachlässigbar werden.

Diese Umfrage wurde von Jobswype im Februar 2017 durchgeführt. Teilgenommen haben europaweit 800 Personen.

 

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