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Der Haushalt der BA 2019: Grundstein für Entlastung der Beitragszahler gelegt

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute den Haushalt für das Jahr 2019 beschlossen. Der Haushalt legte den Grundstein dafür, dass ab dem 1. Januar 2019 die Beitragszahler in einer Höhe von rund sechs Milliarden Euro entlastet werden können. Die finanziellen Mittel für aktive Weiterbildungsförderung werden aufgestockt.

Annelie Buntenbach, Bundesagentur für Arbeit

Der Haushalt 2019 im Überblick

Den Einnahmen von 35,1 Milliarden Euro stehen Gesamtausgaben von 34,5 Milliarden Euro gegenüber. Die Beitragseinnahmen als Hauptfinanzierungsquelle liegen bei 29,6 Milliarden Euro. Der Haushaltsplan, der auf Grundlage der vorgesehenen Beitragssatzsenkung errechnet wurde, sieht einen Überschuss von 0,5 Milliarden Euro vor. Die prognostizierte Rücklage liegt bei 24,3 Milliarden Euro.

Entlastung für Beitragszahler ab dem 1. Januar 2019

Der Gesetzgeber plant, zu Jahresbeginn 2019 den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,4 Prozentpunkte abzusenken. Zusätzlich soll der Beitragssatz befristet bis Ende 2022 um weitere 0,1 Prozentpunkte gesenkt werden. Betriebe und Beschäftigte müssen somit ab 2019 pro Jahr fast sechs Milliarden Euro weniger in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Peter Clever, Vorsitzender des Verwaltungsrates, betonte: „Ich freue mich, dass der Haushalt der BA die Voraussetzungen für eine finanzielle Entlastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch einen deutlich sinkenden Beitragssatz geschaffen hat. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage und historisch niedriger Arbeitslosenzahlen kommt niemand an einer Beitragssatzsenkung vorbei. Der Haushalt der BA für 2019 sendet aber noch weitere positive Signale: Es ist uns nicht nur gelungen, eine solide Vorsorge für schlechtere Zeiten zu treffen, sondern zugleich wichtige Impulse für den Ausbau der Weiterbildungsförderung zu setzen. Keine sinnvolle Qualifizierung scheitert an fehlenden finanziellen Mitteln. Es steht auch weiterhin ausreichend Geld für Fördermaßnahmen zur Verfügung“.

Mehr Geld für Qualifizierungsmaßnahmen

Die Beitragssatzsenkung ist Bestandteil des geplanten Qualifizierungschancengesetzes der Bundesregierung. Der Bundesagentur für Arbeit fällt vor dem Hintergrund des digitalen und demographischen Strukturwandels eine wichtige Rolle zu: Mit dem geplanten Gesetz kann sie Beschäftigte und deren Arbeitgeber noch umfangreicher bei Qualifizierungsmaßnahmen finanziell unterstützen und mit ihrer Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsberatung bzw. Weiterbildungsberatung begleiten. Die Finanzmittel für die Weiterbildungsförderung werden im BA-Haushalt von 1,66 Milliarden auf 2,10 Milliarden Euro aufgestockt. Für alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind im Haushalt im kommenden Jahr rund 10,0 Milliarden Euro vorgesehen.

Annelie Buntenbach, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates, betont: „Wir müssen die guten Zeiten nutzen, um uns für schwierige Zeiten vorzubereiten. Weiterqualifizierung im Job ist nicht nur Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg, sondern für den Erhalt des Arbeitsplatzes. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass im Haushalt der Bundesagentur für nächstes Jahr ein Schwerpunkt auf die Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung gelegt wird. Die Bundesagentur wird intensiv bei den dafür in Frage kommenden Personen und Betrieben werben. Präventive Arbeitsmarktpolitik spielt vor dem Hintergrund der Digitalisierung eine entscheidende Rolle.“

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