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Sind Unfälle auf dem Weg zum Arbeitsantritt versichert?

Langsam aber sicher nähern wir uns dem Jahresende und somit auch dem nächsten Winter. Während der kalten Jahreszeit häufen sich aufgrund von Schnee und Glätte die Unfälle auf dem Weg zur Arbeit. Zwar sind Arbeitnehmer in vielen Fällen gesetzlich unfallversichert, doch gibt es auch Situationen, in denen ein entsprechender Versicherungsschutz nicht mehr greift. Arbeitnehmer sollten sich daher genau informieren, wann und wie sie versichert sind und was es dabei zu beachten gibt.

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Wann greift die Versicherung?

Bei einem Autounfall oder einem Sturz auf dem Weg zur Arbeit sind Arbeitnehmer in der Regel versichert, da ein entsprechender Schaden als Wegeunfall gewertet wird. Dies gilt auch für den Weg von der Arbeit nach Hause. Laut aktuellen Statistiken ereignen sich solche Unfälle fast 200.000 Mal alleine in Deutschland. Wegeunfälle werden dabei durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Nicht selten wird davon gesprochen, dass Umwege diesen Versicherungsschutz aufheben. Pauschal ist dies allerdings nicht richtig, da es auch Ausnahmen gibt, in denen Arbeitnehmer dennoch versichert sind. Entscheidend ist, dass der Umweg einen direkten Zusammenhang zum Arbeitsplatz darstellt. So sind Arbeitnehmer auch dann versichert, wenn sie ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit in die Kita bringen oder einen Stau umfahren, um pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen zu können.

Wie können sich Arbeitnehmer schützen?

Um sicherzugehen, dass Sie auf dem Weg zur Arbeit in jeder Situation versichert sind, empfiehlt sich der Abschluss einer umfangreichen Unfallversicherung. Diese greift entsprechend auch dann, wenn Sie aufgrund privater Besorgungen oder Aktivitäten nicht auf dem unmittelbaren weg zur Arbeit oder nach Hause befinden. Auf der Website von CosmosDirekt können Unfallversicherungen innerhalb weniger Minuten verglichen werden. Somit lässt sich nicht nur der günstigste Tarif, sondern vor allem das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ausfindig machen.

Wann erlischt der Versicherungsschutz?

Eine private Unfallversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu betrachten, da viele Umstände dazu führen können, dass der Unfallversicherungsschutz auf dem Arbeitsweg erlischt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Weg von oder zur Arbeit für private Tätigkeiten unterbricht. Zwar mag es durchaus praktisch sein, auf dem Heimweg von der Arbeit aus am nächsten Supermarkt anzuhalten und dort einzukaufen, frei von Risiken ist dies ohne eine Unfallversicherung jedoch nicht. Da der Einkauf als private Tätigkeit angesehen wird, wird auch der Versicherungsschutz hinfällig, da der direkte Heimweg unterbrochen wird. Dies gilt jedoch nur für den Zeitraum, in welchem sich der Arbeitnehmer vom Arbeitsweg entfernt. Nimmt er innerhalb von zwei Stunden den nach Hause oder zur Arbeit wieder auf, tritt der Versicherungsschutz wieder in Kraft.

 

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