Horrortrip für Bürger und Unternehmer ( Nu geht`s loooos )

Horrortrip für Bürger und Unternehmer ( Nu geht`s loooos )

Das Bürokratieabbaugesetz ist ein Thema, das viele Menschen trifft und betrifft. Die Auswirkungen auf Bürger und Unternehmen sind gemischt, der Nutznießer allerdings ist Zweifelsfrei die Verwaltung sofern sie denn ihre eigenen Hürden beseitigt.

Bürgerfreundlich

Der Wille eröffnet Wege, welches durch das Gesetz eingegangen werde soll. Mangelerscheinungen in den Verwaltungen lassen es jedoch nicht zu, die Wege in einem Maße zu eröffnen, dass wirklich ein Abbau beim Bürger ankommt.

Vielmehr wurden doch Leistungen Digitalisiert, damit diese vom Antragsteller in einem vorher festgelegten Format selbst eingestellt werden und dann von der Verwaltung kontrolliert und weiterverarbeitet werden.Also: Kein Abbau sondern Verlagerung der Leistung!

Passiert dann dem Bürger in dem vorgegebenen Formularwirrwarr noch ein unvermeidbarer Fehler, kann dies auch noch Folgen zu Lasten des Bürgers nach sich ziehen. 

Entstehen diesem hier Nachteile, ist er selber Schuld! 

Beispiel: Grundsteuer

Die Neubewertung wurde erforderlich, so das im Endeffekt eigentlich die vernetzten Verwaltungen gefordert waren. 

Alle erforderlichen Daten lagen der Verwaltung aus der Vorjahren vor oder ließen sich durch die digitale Schnittstelle zu den Katastern überprüfen und feststellen.

So wundert es auch nicht, das die erforderlichen Daten im Aufforderungsschreiben der Verwaltung an die Eigentümer schon enthalten waren, jedoch mussten diese noch einmal manuell in einfache, aber dennoch recht eigentümlich vordefinierte Formulare übertragen werden.

Für jüngere Menschen eine Herausforderung, für Ältere eine unüberwindbare Hürde, welche durch Inanspruchnahme einer Beratung zu erheblichen Kosten für die Eigentümer führte die nicht selten höher waren wie der Grundstückswert.

Viele weitere Hürden der Bürokratie wurden im Endeffekt nur verlegt und in den Verantwortungsbereich anderer verlagert, so dass sich die Verwaltung als „prüfender Dritter“ in der Beurteilung der Einreichungen übt.

So dürfte es in der Zukunft zu erwarten sein, dass sich die Bürger in der Zukunft mit Widerspruchs- oder Einspruchsverfahren üben müssen.

Einem 93 jährigen dann zu eröffnen, das seine Verpflichtung nur noch „online“ erledigt werden kann und in Folge dessen bei diesem zu einer Einreichungsresistenz führt (Beispiel: Grundsteuer) ist nachvollziehbar. Aber man kann ja Fristen verlängern, welche jedoch nicht den verwaltungstechnischen Wahnsinn beseitigen und auch nicht das eigentliche Problem. 

Unternehmens- Effizient

Mit sehr viel Vorstellungskraft dürfte für Unternehmen hier ein Wille erkennbar sein, wobei die Traumblase schon alleine durch die zusätzlichen Digitalisierungsvorschriften im Rahmen der Lohn-Gehaltsabrechnungen und der FIBU zerplatzen.

Beispiel: Digitalisierung und Lohnbuchhaltung

Die Zeitintensität zur Erstellung einer einzigen Lohnabrechnung hat sich in den letzten 3 Jahren verdoppelt.

Im Rahmen der FIBU wurden Erleichterungen im Rahmen der Digitalisierung durch Vorschriften an die Unternehmer zur Digitalisierung und deren Aufbewahrung zur Nichte gemacht. 

Ohne einen beratenden Dritten geht auch in Kleinst- und Kleinunternehmen fast nichts mehr.

Dies ist auch vielfach geboten, da der Unternehmer geprüften wird und für den veranstalteten Wahnsinn noch zur Rechenschaft gezogen werden kann wo hier u.a. Coronahilfen Kurzarbeitergeld usw. als Beispiele zu benennen sind.

Nur ein Beispiel, was auf viele anderslautenden Sachverhalte Anwendung findet.

Stellt sich weiterhin die Frage, wer den Preis dafür bezahlt, denn Unternehmen können dies nur bis zu einem gewissen Maße erfüllen welches die derzeitige Abwanderung derer in das Ausland begründet. Und das alles nicht weiL diese es wollen, sondern weil sie es existenzsichernd müssen.

Der Effekt

Die Umstellung der Verwaltungen sich als prüfende Dritte hinzustellen und vielfach mit selbst generierte Vorgaben zu begründen nehmen erheblich zu.

Das Maß der zweifelhaften Vorgänge, wie auch den bekanntwerdenden Pannen aus den Verwaltungen über die öffentlichen Medien, lassen immer mehr Bürger und Unternehmen den Mut zum Weg der Widerspruchs- oder Einspruchsverfahren beschreiten welche in über 60% aller Fälle auch zum Erfolg führt.

Beispiel:

Der Antragsteller verweist auf die derzeit stark gestiegenen Haushalts- Nebenkosten und beantragt einen Zuschuß nach SGB zu den Nebenkosten. Dieser wurde mangels vorliegenden Mietvertrag abgewiesen.

Es erfolgte Einspruch, weil das SGB nicht zwingend einen Mietvertrag vorschreibt. Dem Einspruch wurde stattgegeben.

Viele weitere Sachverhalte lassen sich bei Interesse im Netz finden, wobei festzustellen ist, dass sich das Maß erheblich erhöht hat. 

Die Erkenntnis

Jeder Bürger, der sich durch die öffentliche Hand in seinen Rechten verletzt fühlt, kann sich dagegen mit Hilfe der Gerichte wehren (Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes).

Der Form halber sei hier hinzugefügt, dass dies für den Bürger Kostenfrei ist außer ggf. der Kosten seiner eigenen Rechts- oder Steuerlichen Vertretung.

Zusammengefasst

Zwischen allen Beteiligten besteht ein hohes Interesse, im Rahmen der Digitalisierung weiter zu kommen, Wege zu optimieren und Mehrfachleistungen digital auszumerzen. Dies jedoch mit neuen Gesetzen und Verlagerungen auf Bürger und Unternehmen zu relativieren, vielfach ja sogar noch mit erheblichen Nachteilen zu versehen, kann nicht das gemeinsam angestrebte Ziel sein.

Vor Amtsseiten begonnenen Weg, sich dann nicht mehr auf Lösungen, sondern auf Schuldsuche bei anderen zu begeben dürfte ebenfalls von einer Gezeitenwende abzuleiten sein, wobei die Antwort In Form von zunehmenden Widerspruchs- Einspruchsverfahren schon in den Startlöchern steht.

Zur Auflösung der sehr kontroversen Richtungsänderung bedarf es jedoch erste einmal einem gewissen Maß an Ehrlichkeit unter den Beteiligten und weniger Eigendarstellung wo dann auf einer gemeinsamen Basis auch eine Lösung erreicht werden kann.

So kann insgesamt nur davon abzuraten sein, unhaltbare und kontroverse Wege durch die Verwaltung aufzugeben wobei doch gerade hier ein wesentlicher Bestandteil des Verwaltungsauftrages aus der Interaktion zu den Bürgern und Unternehmen besteht und in Folge dessen auch deren Bürgerinteressen auch zu vertreten.

Das aber gerade Verwaltungen sich von diesem Auftrag und der sich daraus ergebenden Bringschuld immer weiter entfernen, dürfte zwischenzeitlich jedem mehr oder weniger bewusst sein.

Dahingehend ist dann im Ergebnis auch von einem Versagen der entsprechenden Audits festzustellen welche dann wieder auf der höchsten Ebene über unsere Volksvertreter im Deutschen Bundestag zu erfragen wäre. Dass gerade dies entsprechend dem demokratischen Prinzip, das Wohl der Allgemeinheit im Vordergrund stehen soll, bringt zu Nachdenken.

Insofern geht ja alle Macht von Volke aus und sowohl die Verwaltungen und beauftragte Institutionen dienen genau diesem Volke. 

Dies begründet Produktiv den derzeitigen Stand:

Bürger und UnternehmenBleiben wir Stark!
PolitischAlles gut!

Foto von Nothing Ahead: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-bucher-stapel-festhalten-5009085/