Zufall oder Hausgemacht? Zufriedenheit in Deutschland.
Laut einer Umfrage aus 12.2023 nimmt die Zufriedenheit linear stetig ab.
Nachdem die Hürden der letzten Jahre mehr oder weniger mit erheblichen Unterstützungen der Unternehmerseiten gemeistert werden konnten steht natürlich das Ansinnen in der Bevölkerung darin, Einschränkungen der letzten Jahre aufzulösen und zu einem für einen jeden positiven Standard zurück zu finden.
Dass die Politik den Erfolg darüber über die Köpfe der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber für sich beansprucht und deklariert klingt sehr zweifelhaft, jedoch: Was soll man sonst schon für sich an Erfolg beanspruchen? Das mehr Entscheidungen „richtig“ sind wie „falsch“?
Als oberster Dienstherr für den Bereich der Finanzen bleibt dahingehend abzuwarten ob die „mehr Richtig“ Entscheidung dann auch zukünftig für Prüfungen beim Bürger oder auch Unternehmen seinen Einfluss findet.
Fakt ist: Erzählt wird viel!
Unternehmer
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Leistung der Arbeitsagentur, die eine wirtschaftliche Unterstützung darstellt, Beschäftigten den Arbeitsplatz zu erhalten, auch wenn einige Gesichtspunkte dagegen sprechen. Das KUG erstattet einen Teil des entgangenen Arbeitsentgelts an die Arbeitnehmer, die aufgrund der Kurzarbeit weniger arbeiten können.
Für Unternehmer bringt die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld verschiedene finanzielle Belastungen mit sich:
Lohnkosten: Das Kurzarbeitergeld deckt nur einen Teil des entgangenen Arbeitsentgelts ab. In der Regel beträgt das KUG 60% des ausgefallenen Nettolohns.
Sozialversicherungsbeiträge: Für die Zeit des Kurzarbeitergeldbezugs fallen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge an. Die Arbeitgeber tragen allerdings weiterhin einen finanziellen Anteil an den Beiträgen.
Verwaltungsaufwand: Die Beantragung von Kurzarbeitergeld erfordert erheblichen administrativen Aufwand, der von den Unternehmen bewältigt werden muss.
Prüfung und Haftung: Da das Unternehmen diese abrechnet, ist auch das Unternehmen bei der Prüfung in der Haftung.
Corona Beihilfe
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 aufgrund der Corona-Pandemie an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro. Diese sind steuer- und beitragsfrei.
Abrechnung, Zahlung und Haftung trägt der Arbeitgeber.
Inflationsprämie
Staatlich von der Besteuerung und SV Pflicht freigestellt i.H. von max 3 000,00 € sind diese vollständig vom Arbeitgeber zu stemmen. Freiwillig und ungebunden!!!
So wurden diese dann im Verlauf Tariflich eingebunden, so dass die Arbeitgeber dann doch wieder der Zahler der Zeche ist.
Energiepreispauschale
Aufgrund der Energiekrise in Deutschland erhielten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige bereits im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgte über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Die Erstattung für den Arbeitgeber erfolgte mit der Lohnsteuermeldung ggf. erst am Jahresende.
Abrechnung, Prüfung und Haftung verbleibt beim Arbeitgeber.
Um hier nur einige zu benennen, wurde nur der Auszahlungsbetrag i. H. von 300 € aus der EPP an die Arbeitgeber erstattet.
Alle anderen Zuflüsse an die Arbeitnehmer wurde durch die Arbeitgeber gestemmt.
Arbeitnehmer
Durch die Politik als realer Nutznießer dargestellt ist es in der Realität so, dass Löcher, welche durch die Ereignisse der letzten Jahre, aber auch durch Politisch zu Verantwortende strategische Fehler bei fast jedem Bürger entstanden sind und untragbar wurden, notdürftig gestopft wurden.
Anstieg von Strom, Gas, Lebensmittel, Benzin, Mieten, usw. um nur die vorstehenden zu benennen hat das Übermaß der Bevölkerung extrem hart getroffen.
Zu Hart sind gerade die unteren Einkommensgruppen betroffen.
Nutznießer
Urteilen sie selbst!
Keine Ertragssteuersenkung, Senkung CO²Abgabe, Energiesteuer, MwSt Verzicht auf Lebensnotwendige Güter, usw..
Im Gegenzug:
lt. Angaben des Statistischen Bundesamtes.
Steuereinnahmen 2022 summieren sich auf rund 896 Milliarden Euro
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland lt. Statistischem Bundesamt insgesamt 895,7 Milliarden Euro Steuern vor der Steuerverteilung von Bund, Ländern und Gemeinden (Gebietskörperschaften) eingenommen. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg um 62,5 Milliarden Euro (+7,5 %).
Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2022 rund 70,2 Milliarden Euro an Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielt. Dies bedeutet ein Plus von rund 9,1 Milliarden Euro beziehungsweise 14,9 % gegenüber dem Vorjahr, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.
Steuerschätzungen, welche in den Vorjahren noch immer übertroffen wurden sehen in der Folge lt. Statista einer positiven Bewertung entgegen.
Beim Bürger oder den Unternehmen kommt jedoch davon leider nichts an, so dass sich der Ausblick in die Zukunft immer mehr verdüstert.
So stellt sich dann auch von Jahr zu Jahr mehr heraus, das Aufwendungen im Bürokratismus den Ausblick bei Bürgern und Unternehmen nicht unbedingt fördert.
Das Zauberwort: Bürokratieentlastungsgesetz hinkt auch in seiner zwischenzeitlich vierten Fassung seiner Zeit hinterher.
Real gesehen handelt es sich hier um eine verantwortungsvolle Verlagerung von Leistungen auf die untergeordneten Instanzen bis hin zum Bürger und den Unternehmen.
Dahingehend müssen Schwerpunkte des BEG IV dann auch deren Bewertung standhalten welche wir hier an 2 Beispielen vollziehen möchten.
Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht
Digitale Belege müssen zwingend elektronisch archiviert werden! Es ist nicht zulässig, die Belege auszudrucken und in Papierform aufzubewahren!
Also redet man hier von 1 CD worauf tausende an Seiten gespeichert sind…. ???
Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung
Aufwendungen zur Digitalisierung gehen immer zu Lasten des Verpflichteten, also am Ende der Kette dem Bürger und den Unternehmen. Rechtliche Grundlage hierzu sind die GoBD. Wobei diesem hinzuzufügen ist, dass die Lasten der GoBD (Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) als Megavorschrift für den Verpflichteten zusätzlich hinzugekommen ist.
Wo die Entlastung geblieben ist, kann nicht nachvollzogen auch nicht für die Verwaltung, da diese ja auch von der Umsetzung betroffen ist.
Dass insgesamt in den Änderungen die Schriftform an die Textform angepasst wurde, trifft eher der Anpassung an den Stand der Zeit als einem Abbau.
Warum insgesamt, bei erheblicher Reduzierung des Verwaltungsaufkommens und dem vierten Anlauf zum Bürokratieabbau im Jahr 2023 noch 1700 neue und teure Beamtenstellen geschaffen wurde, ist nicht nachvollziehbar und auch nicht das richtige Signal.
„SIGNAL“ ist dann auch das Zauberwort zum Kernthema: Zufriedenheit in Deutschland.
- Die Politik macht „mehr RICHTIG wie Falsch“ ist einfach eine untragbare Aussage, vor allen Dingen von der obersten Ressort-Leitung der Finanzen.
- Bürokratieabbau kommt nur in den Verwaltungen an, wobei angeblich gespartes durch neu geschaffene Beamtenstellen vernichtet wird. Im Weiteren werden die Lasten hieraus auf die am Ende der Kette stehenden verlagert, also dem Bürger und den Unternehmen. Wenn dann noch ein Minister im Rahmen des Subventionsabbau deren Streichung legitimiert und als Ausgleich den Abbau von Auflagen und Vorgaben anbietet ist das schon sehr fragwürdig, da sie ja wohl sowieso nicht erforderlich sind oder wohl die Redewendung des „KUHHANDELS“ zu wörtlich genommen wurde.
- Entlastungen zu streichen, um bestimmte Berufsgruppen an Sparmaßnahmen zu beteiligen ist sehr unglaubwürdig, wenn doch das Schwarzbuch der Steuerverschwendungen neue Rekordstände vermeldet.
Im Weiteren trifft eine solche Streichung ja dann doch wieder den Endverbraucher, je Kleiner umso härter.
- Sich Tag für Tag mit einer wohlweislich sehr zweifelhaften Partei öffentlichkeitswirksam auseinander zu setzen und derer eine Bühne und Präsenz in den Medien zu geben löst nicht das Problem. Dass man diese Zeit in sein Ministeramt (und nicht Parteibuch) investiert und mit Taten, jeder in seinem Ressort, der Propaganda derer absurdum führen kann ist wohl nicht mehr obsolet. Weiterhin würde das ggf. der Glaubwürdigkeit der Politik (lt. Statista) ein wenig zu Gute kommen, die ebenfalls einen Tiefststand erreicht hat.
Das Signal:
- Unternehmen stornieren Investitionen und liebäugeln mit dem Ausland oder sind schon weg.
- Verwaltungen oder Verwaltungsakte werden immer mehr zu Lasten von Bürgern und Unternehmen aufgebauscht, dorthin verlagert und dann das neu gewonnene in der Verwaltung wird verschwendet. Man schafft dazu neue, teure Beamtenstellen.
- Die Bürokratiemonster: EU und Deutschland in Kombination sorgen für ein Unverhältnis, welches mehr und mehr belastet. In der Konsequenz bleibt Nachwuchs bei Selbstständigen, Nachfolge in Unternehmen usw. als einige Beispiele benannt auf der Strecke, die sich das nicht ganz unberechtigt nicht mehr antun wollen.
- Steuererhöhungen (unbeliebt für die Politik) werden ausgeschlossen, dabei dann Unterstützungen ( Bsp. Bauern ) zurück genommen welches dann jeden einzelnen Bürger über Preisanpassungen doppelt trifft. Die Umsatzsteuer sorgt dann für den Zuverdienst der Hoheit. Aber keine Steuererhöhung!
- Es ist schwer nachvollziehbar, wieviel Intelligenz die Politik dem Volke zuschreibt, jedoch ist eine Entwicklung in eine Zeit erkennbar, die wir wohl alle nicht mehr erleben wollen.
Liebe Politik:
Keiner ist perfekt, aber genug ist genug!
Werte Leser:
Bleiben wir Stark.
Foto von Andrea Piacquadio: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-im-weissen-hemd-das-frust-zeigt-3807738/