Frühindikator für den Arbeitsmarkt: Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen wird umgestellt
Nürnberg. Ein wichtiger (Früh-)Indikator für den Arbeitsmarkt ist die Arbeitskräftenachfrage. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt deshalb im Rahmen der Arbeitsmarktberichterstattung die den Arbeitsagenturen und Grundsicherungsstellen gemeldeten Arbeitsstellen dar. In die gemeldeten Stellen gingen bisher sowohl geförderte als auch ungeförderte Stellen ein. Im Mittelpunkt der Berichterstattung standen gleichwohl die ungeförderten Stellen für „normale“ sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, die als Indikator der Marktentwicklung verwendet wurden.
Ab Berichtsmonat Juli 2010 stellt die BA die Statistik über die gemeldeten Arbeitsstellen um. Als gemeldete Arbeitsstellen werden nur noch jene für Beschäftigungen am ersten Arbeitsmarkt erfasst. Dabei wird unterschieden in Stellen für sozialversicherungspflichtige, geringfügige und sonstige (Praktika-/Traineestellen) Arbeitsstellen.
Die geförderten Arbeitsstellen des zweiten Arbeitsmarktes (Arbeitsgelegenheiten, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) werden nicht mehr als gemeldete Stellen ausgewiesen. Sie enthalten keine Informationen über Ausgleichsprozesse am Arbeitsmarkt bzw. die Einstellungsbereitschaft von Betrieben und Verwaltungen.
Durch die Umstellung in der Statistik liegt das neue Niveau der gemeldeten Arbeitsstellen niedriger als die frühere Gesamtzahl. Das ist bei Vergleichen mit alten Zeitreihen zu berücksichtigten. Für Juni liegt der Bestand der gemeldeten Arbeitsstellen daher bei 370.000 statt bei 536.000 nach alter Definition der Gesamtzahl.
Die neu abgegrenzten Daten werden ab Berichtsmonat Juli 2010 rückwirkend bis Januar 2000 bereit gestellt, so dass bis dahin verzerrungsfreie Zeitreihenvergleiche möglich sind.
Analog wird auch die Konzeption für den BA-Stellenindex (BA-X) angepasst. Ab Juli 2010 basiert auch der BA-X auf den der BA gemeldeten ungeförderten Arbeitsstellen. Darüber hinaus fließen in die Berechnung des BA-X wie bisher die gemeldeten Stellen für Freiberufler, Selbständige und aus der Privaten Arbeitsvermittlung ein. Die Revision erfolgt für die gesamte Indexreihe.
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