Verhaltensbedingte Kündigung nach Einschlafen am Arbeitsplatz; § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG

Ein Gastbeitrag von Christina Diegel
Ob eine verhaltensbedingte Kündigung gegen eine während des Dienstes eingeschlafene Stewardess gerechtfertigt war, war nun Gegenstand einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Köln vom 19.11.2014 (7 CA 2114/14). Sie erhob Kündigungsschutzklage gegen ihren Arbeitgeber.
Die Klägerin wurde von der Beklagten verhaltensbedingt gekündigt, nachdem diese während des Dienstes eingeschlafen war und erst nach einigen Stunden die Arbeit während der Zugreise aufnahm. Morgens hatte jene darauf hingewiesen, sich gesundheitlich angeschlagen zu fühlen und sich auch während des Dienstes entsprechend ausgeruht.
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