Fallstricke im AGG: Tipps zur korrekten Bewerberauswahl
Obwohl das AGG (also das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) nun doch schon geraume Zeit in Kraft ist, gibt es immer wieder einige Fallen, in die Recruiter nur allzu leicht tappen. Im aktuellen Newsletter von JobScout24 findet sich eine praktische Zusammenstellung von Praxistipps, was Recruiter im Bewerberauswahlprozess beachten müssen. Und das von Jobscout24 eingangs geschilderte Szenario wiederholt sich gelegentlich.
„Ihr Unternehmen sucht einen neuen Vertriebsmitarbeiter. Die Stellenausschreibung setzen Sie neutral und AGG-konform auf. Daraufhin meldet sich ein Bewerber telefonisch bei Ihrem Unternehmen und fragt nach, ob für die ausgeschriebenen Stelle Altersgrenzen gelten. „Eigentlich nicht“, antwortet ein Mitarbeiter. „Wie alt sind Sie denn?“ „59“, antwortet die Stimme am Telefon. „Naja“, meint der Mitarbeiter zögernd. „In dem Fall glaube ich nicht, dass es viel Sinn macht, uns Ihre Unterlagen zu schicken.“ Der Bewerber hält sich an den Tipp – und schickt stattdessen eine Klageandrohung mit Verweis auf das AGG.
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