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Mobiles Recrtuiting: 15.000 WLAN-Hotspots in Deutschland für die Stellensuche unterwegs

Schnurloses Internet gewinnt weiter an Bedeutung – Aber: Im internationalen Vergleich besteht Nachholbedarf

Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, BITKOM
Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, BITKOM

Berlin. Die Verfügbarkeit schnurloser Internetverbindungen per Wireless Lan (WLAN) nimmt weiter zu. Inzwischen gibt es bundesweit mehr als 15.000 so genannte WLAN-Hotspots, wie der Hightech-Verband BITKOM berichtet. Als WLAN-Hotspots werden öffentliche Orte bezeichnet, die einen drahtlosen Internetzugang ermöglichen, wie beispielsweise Flughäfen, Hotels oder Cafés. „Die Entwicklung ist weiterhin positiv. International gesehen liegt Deutschland aber deutlich hinter anderen Ländern zurück“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Ein Grund für die zögerliche Entwicklung ist die unsichere Rechtssituation. So müssen Betreiber von WLAN-Hotspots ihre Nutzer registrieren. Das führt vor allem bei kleineren Anbietern, wie dem Café an der Ecke, zu Verunsicherung. Schließlich müssen sie damit rechnen, für illegale Downloads durch ihre Gäste haftbar gemacht zu werden.

Derzeit gibt es in Deutschland 18 WLAN-Hotspots je 100.000 Einwohner. Damit steht Deutschland in der internationalen Rangliste auf Platz 15, hinter Ländern wie Portugal oder Belgien. An der Spitze findet sich Schweden mit 85 WLAN-Hotspots pro 100.000 Einwohner, gefolgt von der Schweiz mit 74, Irland mit 58, Frankreich mit 47 und Großbritannien mit 46 Einwahlpunkten. Die USA verfügen über 23 WLAN-Hotspots pro 100.000 Einwohner und liegen damit auf Rang 10.

Der BITKOM weist darauf hin, dass bei der Einwahl in öffentliche WLANs (Wireless Local Area Networks) bestimmte Sicherheitsvorkehrungen sinnvoll sind:

§  Grundsätzlich sollte man die Firewall des Betriebssystems nutzen.

§  Moderne Betriebssysteme ermöglichen eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Netzen und passen die Sicherheitseinstellungen an. Diese Einstellung sollte an öffentlichen Hotspots immer vorgenommen werden.

§  Wenn die Funkstrecke nicht mit WPA-Technologie (Wi-Fi Protected Access), dem Nachfolger WPA2, einer eigenen VPN-Verbindung (Virtual Private Network) oder über https (erkennbar am Schloss-/Schlüsselsymbol im Browser) auf bestimmten Webseiten verschlüsselt ist, sollte man immer berücksichtigen, dass andere WLAN-Nutzer in Funkreichweite den Datentransfer einsehen und manipulieren können. Besonders sensible Informationen sollte man in solchen Situationen deshalb nur im Ausnahmefall versenden.

§  Auch bei einer Verschlüsselung auf der Funkstrecke sieht der Betreiber des Hotspots den Datenstrom unverschlüsselt, sofern nicht weitere Mechanismen zum Einsatz kommen. Sensible Daten sollten nur über vertrauenswürdige Hotspots versandt werden.

§  Sensible Daten sollten zudem ausschließlich über zusätzlich gesicherte Verbindungen übertragen werden, also beispielsweise via VPN oder über per https gesicherte Webseiten.

§  Die Verbindung eines Endgeräts mit einem öffentlichen Hotspot sollte grundsätzlich nicht länger als notwendig sein.

§  Last not least: Auch bei der Eingabe von WLAN-Passwörtern sollte man sich nicht über die Schulter schauen lassen.

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