Vermittlungsgutscheine werden selten eingelöst – Gutscheininhaber finden fünfmal häufiger ohne privaten Vermittler einen Job
Nürnberg. Von den jährlich fast 800.000 ausgegebenen Vermittlungsgutscheinen werden weniger als zehn Prozent eingelöst, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Am ehesten profitieren von Vermittlungsgutscheinen Jüngere, Männer, Ostdeutsche, Personen mit Berufsausbildung, kurzen Arbeitslosigkeitsdauern und mehrjähriger Berufserfahrung. Gutscheininhaber finden jedoch fünfmal häufiger ohne privaten Vermittler einen Job.
„Eine Einlösung kann auf Seiten der Arbeitslosen an mangelnder Initiative oder Überforderung mit der Auswahl einer privaten Arbeitsvermittlung oder auch geringem Vertrauen in deren Dienstleistungsqualität scheitern“, so die Arbeitsmarktforscher Sarah Bernhard und Thomas Kruppe. Private Arbeitsvermittler würden wiederum diejenigen Arbeitslosen bevorzugen, bei denen von einer relativ problemlosen Vermittlung auszugehen sei.
Nach Einlösen eines Gutscheins bleibt nur knapp die Hälfte mindestens sechs Monate im vermittelten Job beschäftigt. Diese Quote stelle gegenüber 2004 aber immerhin eine Verbesserung dar, so die Forscher. Damals lag sie lediglich bei einem Drittel. Der Anstieg der Quote nach 2004 könnte laut IAB aber zum Teil auch auf die günstige Arbeitsmarktentwicklung in den Folgejahren zurückzuführen sein.
Die Vermittlungsgutscheine gibt es seit 2002. Sie sollen den Wettbewerb zwischen öffentlicher und privater Arbeitsvermittlung stärken. Mit dem Gutschein können Arbeitslose einen privaten Dienstleister zur Stellensuche hinzuziehen.
Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2010/kb2110.pdf.
Aus der Studie:
Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose: Oft ausgegeben und selten eingelöst
von Sarah Bernhard und Thomas Kruppe
- Mit dem Vermittlungsgutschein (VGS) können sich Arbeitslose selbst einen privaten Arbeitsvermittler aussuchen. Seit dem Jahr 2004 wurden jährlich zwischen 50.000 und 68.000 VGS eingelöst. Das sind weniger als 10 Prozent der ausgegebenen Vermittlungsgutscheine.
- Für die Einlösung eines VGS müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Auch deshalb werden längst nicht alle Gutscheine eingelöst, eine Beschäftigung wird oft ohne seine Nutzung aufgenommen.
- Inhaber von Gutscheinen waren eher Arbeitslose mit a priori besseren Beschäftigungschancen. Diese Positivauswahl hat sich zwischen 2004 und 2007 verstärkt.
- Ostdeutsche Arbeitslose haben eine höhere Wahrscheinlichkeit als westdeutsche, sowohl einen VGS zu erhalten als auch einen Job mit Einlösung des Gutscheins anzutreten.
- Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben dieselben Chancen auf einen Job mit Einlösung des Gutscheins wie andere Arbeitslose. Sie bleiben nach der Einlösung jedoch mit geringerer Wahrscheinlichkeit für mindestens ein halbes Jahr beschäftigt.
- Das Instrument „Vermittlungsgutschein“ ist aktuell bis Ende 2011 befristet. Bis dahin soll entschieden werden, ob es ins Regelinstrumentarium übernommen wird.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Pressestelle: Wolfgang Braun, Christiane Spies, Katja Hartosch
90327 Nürnberg
Telefon (0911) 179-1946
E-Mail wolfgang.braun@iab.de
3 Comments
Der Wert des Vermittlungsgutscheines beträgt im Regelfall 2000,-€ (selten 2.500,-€).
Das hört sich viel an, ist es aber nicht:
Der Betrag wird durch die Arbeitsagentur nur im Erfolgsfalle ausgezahlt und zwar in zwei Raten:1000,-€ nach 6-wöchiger und
1000,-€ nach 6-monatiger Beschäftigungsdauer.
Springt der Bewerber ab und kündigt, ist keine Abrechnung möglich.
Nach Beantragung bei der Bundesagentur kann die Auszahlung noch 4 – 12 Wochen dauern. Der Vermittler geht also 3 bis 8 Monate in Vorlauf – es fließen bis dahin keine Einnahmen sondern nur Ausgaben.
Von 2000,-€ bleiben nach Abzug der Beträge, welche beim Staat als Steuern (Umsatzsteuer: 19%, Gewerbesteuer: 6% und vom Rest nochmals etwa 40% Lohnsteuer) verbleiben etwa 1000€ beim Vermittler (den Rest fressen kosten und Steuern).
Abzüglich der Kosten für Mitarbeiter, Büro, Telefon, Versand, Benzin und Werbemittel ist die Höhe der Provision offensichtlich nicht besonders angemessen.
Nicht vergessen, dass dieser Bewerber bereits 6 Monate in Arbeit ist, was gut ist, und der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Steuerzahler nach eigenen Berechnungen 6 x 1600€ (so viel kostet im Durchschnitt ein ALG-Bezieher pro Monat inklusive Verwaltungskosten), also 9600€ spart! Interessanterweise kostet die Vermittlung eines „Kunden“ bei der Arbeitsagentur in den ersten Arbeitsmarkt nach Aussagen der Bundesagentur für Arbeit weit über 9000 €!!!
Jeder Bewerber, der also erfolgreich von einem professionellen Arbeitsvermittler vermittelt wird, spart dem Staat über 20.000 Euro!!!
Der Vermittler erhält für seine viele Arbeit und sein unternehmerisches Risiko nur ein sehr kleinen Bruchteil hiervon – und das nur im Erfolgsfall und nach etwa 8 Monaten nach erbrachter Leistung!
Unseriöse Arbeitsvermittler
Ein guter privater Vermittler achtet auf die Wünsche seiner Kunden! Suchen Sie sich einen hochwertigen Vermittler, der zu Ihnen passt, der Ihre Wünsche nicht missachtet und der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Achten Sie als Bewerber auf beim Vermittler Ihrer Wahl besonders auf die folgenden Bereiche!
Unseriöse Arbeitsvermittler erkennen Sie, wenn.
Sie den Vermittlungsgutschein im Original abgeben müssen obwohl Sie noch keinen Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber unterschrieben haben,
Sie einen Vermittlungsvertrag unterschreiben sollen, der unseriöse Passagen enthält (z.B. Zahlung von Bewerbungskosten, welche Sie angeblich vom Arbeitsamt wieder bekommen,
Zahlung der Vermittlungsgebühr wenn Sie beim vermittelten Arbeitgeber vor Ablauf von 6 Monaten selbst kündigen,
kein Hinweis auf Datenschutz vorhanden ist,
Bindung an ein Zeitungsabonnement o.ä.,
Zahlung von einmaligen oder monatlichen Beiträgen für die Aufnahme in einen Bewerberpool o.ä.,
sie sich auf eine seriöse Stelle beworben haben und Ihnen im Gespräch dann Zeitarbeit oder Billigjobs angeboten bekommen,
ihnen der Arbeitsvermittler keine Informationen über den Arbeitgeber gibt
sie sich über eine kostenpflichtige Hotline bewerben müssen.
Sinn der privaten Arbeitsvermittlung ist es, Menschen zu beraten, betreuen und erfolgreich und nachhaltig in Arbeit zu vermitteln: …und das besser als es die Bundesagentur für Arbeit für Sie macht!
Das was im o.g. Beitrag gezeigt wurde ist die vorgefasste Meinung der Gewerkschaften die die BA kontrollieren.
Das glauben sie nicht?
Sehen sie sich mal die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der BA an zwei Drittel der Selbstverwaltung sind Gewerkschaftsmitglieder.Die werden nicht gewählt, sondern ernannt und wer quer schießt der wird abberufen.
Kein Wort über die Studie von Frau Prof. Hegele zum Vermittlungsgutschein.
Interview mit Frau Professor Hegele – Der Vermittlungsgutschein ein Erfolg
Frau Prof. Dr. Dorothea Hegele ist zurzeit Rechtsanwältin für Europa-, Staats-, Verwaltungs-, Medien und Arbeitsrechts. Die Spezialistin für europäisches und deutsches Förderrecht kennt die Sonnen- und Schattenseiten der staatlichen und privaten Arbeitsvermittlung.
Der Vermittlungsgutschein wurde 2002 eingeführt, um den Wettbewerb in der Arbeitsvermittlung durch private Arbeitsvermittler zu stärken. Hat das Instrument die Erwartungen erfüllt?
Hegele: Von April 2002 bis Dezember 2008 konnten 346.091 Arbeitssuchende erfolgreich über diese Gutscheine vermittelt werden. 82 % der eingelösten Gutscheine betrafen unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Das bedeutet, dass der Vermittlungsgutschein nicht nur auf den ersten Blick als großer Erfolg gelten darf. Seine Einführung hat, und das ist besonders wichtig, auch wirklich nachhaltig gewirkt, indem er vielen Menschen dauerhaft zu einer neuen Stelle verholfen hat. Ein solcher Erfolg war nicht gerade vielen Instrumenten der Arbeitspolitik beschert. Jede 10. Stelle wird heute privat über die Gutscheine vermittelt.
Aber sind die privaten Vermittler insgesamt wirklich genauso erfolgreich wie die Bundesagentur für Arbeit?
Hegele: Sie sind volks- und betriebswirtschaftlich betrachtet effizienter. Der Durchschnittsbetrag für eine erfolgreiche Vermittlung betrug 2007 1468 Euro. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet dagegen mit einem Betreuungsaufwand von mindestens 5268 Euro pro Vermittlung, und dabei ist auch die Vermittlung nicht sozialversicherungspflichtiger Jobs enthalten. Die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt dürfte noch weitaus teurer kommen. Denn die Bundesagentur für Arbeit braucht heute deutlich länger als bis vor einigen Jahren, um einen Arbeitslosen erfolgreich zu vermitteln. Die privaten Arbeitsvermittler schaffen dieselbe Leistung in weitaus kürzerer Zeit
Vielleicht haben sich die privaten Vermittler ja vor allem die Rosinen heraus gepickt?
Hegele: Diese Unterstellung hat sich als völlig haltlos erwiesen. Die Bundesagentur für Arbeit hat heute einen drei- bis fünfmonatigen Vorsprung. Erst dann wenn die Reintegration nach fünf Monaten erfolglos geblieben ist, entsteht momentan überhaupt ein Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Die statistischen Ergebnisse zeigen im, dass die privaten Vermittler gerade auch schwer vermittelbare Arbeitsuchende untergebracht haben. Es wurden im Betrachtungszeitraum 48,1 Prozent SGB II-Kunden vermittelt. Das ist eine sehr beeindruckende Quote.
Reicht das Geld, das die privaten Vermittler pro Gutschein bekommen denn aus, um ihre Kosten zu decken?
Hegele: Sehr häufig nicht. Gerade bei den Langzeitarbeitslosen ist bekanntlich ein deutlich erhöhter Akquisitions- und Vermittlungsvorlauf nötig. Dieser wird in keiner Weise durch die derzeitige Vermittlungsvergütung abgedeckt. Dies bekommen insbesondere die privaten Arbeitsvermittler in Ostdeutschland zu spüren, die kaum noch über die Runden kommen. Die privaten Arbeitsvermittler tragen hier das volle Risiko, ohne eine Einflussmöglichkeit zu haben. Die einseitige Benachteiligung der privaten Arbeitsvermittler lassen keinen fairen Wettbewerb zu.
Können die privaten Arbeitsvermittler unter diesen Bedingungen überhaupt seriös arbeiten?
Hegele: Das ist sehr schwer. Zur schlechten wirtschaftlichen Situation vieler privater Arbeitsvermittler in ungünstigen regionalen Lagen kommt eine verheerende Rechtsunsicherheit. Das Gutscheinverfahren wurde bislang immer nur befristet und jeweils für einen sehr überschaubaren Zeitraum verlängert. Dies ist ein haltloser Zustand. Die Agenturen brauchen Planungssicherheit, um ihre Existenz zu sichern und ihre erfolgreiche Arbeit weiter fortführen zu können.
Ist die mitunter beklagte mangelnde Qualität eine Folge dieser Zustände? Oder ist es ein immanentes Problem der privaten Arbeitsvermittler?
Hegele: Die beschriebene Situation kann sich sicherlich in einzelnen Fällen negativ auf die Qualität der Beratung auswirken und – wenn auch wesentlich seltener als gedacht – kommt es auch zu Missbrauch und Scheinvermittlungen. Diese ließen sich aber durch zweckentsprechende Verfahrensregelungen fast vollkommen ausschließen. Im übrigen haben die privaten Arbeitsvermittler in freiwilliger Selbstkontrolle Qualitätsstandards erarbeitet.
Was müsste sich von Seiten der Politik ändern?
Hegele: Angesichts des Erfolgs des Instruments sollte ein Rechtsanspruch eingeführt werden, auch für Arbeitssuchende, die keine Leistungen erhalten. Dieser Anspruch sollte ab dem 1.Tag der Arbeitslosigkeit gelten. Auch Berufsrückkehrer sollten sich mit einem Gutschein an einen privaten Vermittler wenden können.
Was glauben Sie, würde die Bundesagentur für Arbeit von diesen Vorschlägen halten?
Hegele: Die Bundesagentur für Arbeit ist an einer privaten Konkurrenz natürlich in keiner Weise interessiert. Sie versucht seit geraumer Zeit, die privaten Arbeitsvermittlungen zu behindern indem sie ihren Ermessensspielraum weidlich ausnützt sowie die Auszahlung der Gelder erheblich verzögert. Dies muss aufhören, indem eine eindeutige gesetzliche Regelung geschaffen wird. Die private Vermittlung über den Gutschein ist finanziell gesehen deutlich günstiger als durch die Bundesagentur. Um das sinnlose Verschwenden von Steuergeldern und den volkswirtschaftlichen Schaden durch eine ineffiziente Arbeitsvermittlung endlich abzustellen, ist schnelles Handeln von Seiten der Politik dringend geboten.
Hier nochmal die Fakten zusammengefasst
Fakten:
Erhebungszeitraum April 2002 bis Dezember 2008
Vermittelt über VGS 346.091
Die Missbrauchsquote beträgt unter 7 % und ist weiter rückläufig
82 % davon in unbefristete Arbeitsverhältnisse
48,1 Prozent SGB II-Kunden vermittelt
Jede 10. Stelle wird heute privat über die Gutscheine vermittelt.
Der Durchschnittsbetrag für eine erfolgreiche Vermittlung betrug 2007 1468 Euro
Die BA rechnet dagegen mit einem Aufwand von mindestens 5268 Euro pro Vermittlung
Das Institut IAB ist direkt der BA unterstellt……wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe
Das sind die Fakten:
Eingelöste VGS kumuliert seit Beginn des Instruments
396169 = 100%
davonALG I nach 6wo= 204992 =51,5%
ALG II nach 6wo=131412 =33,4%
Also 85 %…somit ist die zahl von hegele schon mal bestätigt
Abbrecher gesamt 59765 =15%
ALG I nach 6 mon. 178062=48%
ALG II nach 6 mo = 50117=12,8%
Abbrecher gesamt 167990 =42,5%
Diese Zahlen sind aus der ofiziellen Statistik der BA
und nun kann jeder mal mit den Zahlen rumspielen und den Wahrheitsgehalt so mancher Aussagen selbst überprüfen.
Mathematiker an die Front
Nach der IAB Studie ist der VGS ein Flopp.
WZB infas und Hegele hingegen halte den VGS für das einzige Mittel das sich erfolgreich impementiert hat.
Jetzt veröffentlicht die Statistik der BA,dass 2009 die Ausgaben für VGS insgesamt 83,1 Millionen Euro betrug.
Die Kosten einer Vermittlung beziffert die BA selbst aber mit 5.268 euro.
Na dann rechnen wir mal mit den aktuellen Zahlen von 2009:
81.100.000 euro Ausgaben für VGS ./. 77.179 ausgezahlte VGS = 1.076,72
So viel hat die BA an Vermittler pro Vermittlung tatsächlich 1.076,72 ausgegeben.
Die BA selber rechnet aber mit Kosten pro Vermittlung von 5.268 euro
77.179 Vermittelte x 5.268 euro = 406.578.972 euro
(Gegenprobe: 1076,72 x 77179 = 83.100.172 euro )
406.578.972 minus 83.100.000 für ausgezahlte VGS = 323.478.972 euro
Das ist die Summe die durch die 7 -14 % Vermittlung von PAV die BA eingespart hat.
Nochmal:
Die BA hat durch die Vermittlung mit VGS durch private Arbeitsvermittler
323.478.972 euro (dreihundertmillionenvierhundertachtundsiebzigtausend-
neunhundertzweiundsiebzig )
eingespart.
Wie war das noch mal mit Missbrauch?
Ach ja, lediglich Vermutungen der BA und des DGB, weil lt. Auskunft Statistik BA solche Zahlen nicht erhoben werden und somit auch nicht vorliegen können.
Also reines Bauchgefühl der BA und des DGB.Genau so gut können die auch im Kaffeesatz lesen
Natürlich wird hier wieder gegen private Vermittler agiert. Diese werden eindeutig von Firmen gegenüber der Arbeitsagentur bevorzugt. Auch Arbeitssuchende sind in der Regel mehr mit ihrem privaten Arbeitsvermittler zufrieden als mit dem Amt. In der Schweiz gibt es ein Amt nur noch zur Auszahlung von Arbeitslosengeld, die Privaten vermitteln, was dem Staat viel Geld spart, denn wenn die Firma nicht zahlt, zahlen sogar die Arbeitssuchenden für die Vermittlung. Mir sagte ein Schweizer: „Na klar. für den Wohnungmakler muss ich ja auch zahlen! Wo ist das Problem?“
Das Problem in unserem Land sieht so aus: Ich gehe zur Arbeitsagentur, sage meinem Berater, er tut ja nichts für mich, also möchte ich einen Vermittlungsgutschein, gehe zu einem Privaten. Darauf bin ich innerhalb von 3 Tagen in einen Sinnloskurs vermittelt wie z.B. ein 6monatiges Bewerbungstraning. Ich besitze einen Vermittlungsgutschein, der kann aber nicht eingelöst werden, weil ich in einem Kurs sitze und verfällt. Der private Vermittler macht nichts mehr für mich, das Amt ist froh, ich bin aus der Statistik der Arbeitslosen heraus und ich sitze im Kurs fest. Darum nennt man dieses Amt auch im Volksmund Abeitsverhinderungsamt.
Tina