FlexiQuote muss präzisiert und praxistauglich werden
Bundesverband der Personalmanager (BPM) präzisiert Forderung nach differenzierter Quotenregelung
Berlin – Im Vorfeld des Spitzengesprächs der Bundesregierung mit den Dax-30-Unternehmen bekräftigt der Bundesverband der Personalmanager (BPM) erneut seine Forderung nach einer differenzierten Regelung der Frauenquote. „Wir hoffen, dass der Vorschlag zur FlexiQuote nun weiter präzisiert und im Hinblick auf seine Praxistauglichkeit diskutiert wird. Dann muss aber auch die Zeit der Ankündigung vorbei sein. Nur durch die konsequente Verfolgung selbst auferlegter Ziele werden wir den Anteil der Frauen im Management nachhaltig erhöhen“, erklärt BPM-Präsident Joachim Sauer.
„Eine unzureichende Frauenquote findet sich aber nicht nur im Management. Wir müssen den Anteil der beschäftigten Frauen in allen Etagen der Unternehmenshierarchie deutlich steigern – nicht nur aufgrund des drohenden Fachkräftemangels, sondern um Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen und zu sichern“, so Sauer.
Der BPM fordert familienbewusste Arbeitszeiten, den Ausbau von Kinderkrippen und Kindergartenplätzen sowie ein Verständnis für das Führen in Teilzeit in Unternehmen und Gesellschaft. „Wir müssen uns selbst bereits bei der gewerblichen Ausbildung und der Einstellung neuer Mitarbeiter Quoten auferlegen, die den Anteil der Frauen deutlich erhöhen. Wir kommen an einer deutlichen und verbindlichen Förderung der Frauenbeschäftigung nicht vorbei“, sagt Sauer.
Über den BPM
Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) ist die berufsständische Vereinigung für Personalmanager aus Unternehmen, Organisationen und Verbänden. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen seiner mehr als 2.400 Mitglieder auf regionaler und Bundesebene gegenüber der Politik und der Wirtschaft. Er bezieht in der öffentlichen Diskussion Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen. Ferner gewährleistet der BPM umfangreichen und nachhaltigen Austausch unter seinen Mitgliedern sowie auf europäischer und internationaler Ebene. Mitglied werden können ausschließlich hauptberuflich tätige Personalverantwortliche bzw. Mitarbeiter der Personalabteilungen. Die Mitgliedschaft im BPM ist personengebunden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bpm.de.
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