Nachrichten

Arbeitsrecht aktuell: Personalbedarf rechtssicher steuern

Sonja Riedemann, LL.M (LSE)
Sonja Riedemann, LL.M (LSE)

Köln. Das derzeitige Debakel um den Bahnhof Mainz beweist: flexibler Personaleinsatz wird wichtiger für Unternehmen. Doch wie können Arbeitgeber auch kurzfristig auf entsprechende Fach- und Führungskräfte zugreifen – und zwar im Einklang mit dem Arbeitsrecht? Das ist ein Thema, das auf der Zukunft Personal, Europas größter Messe für Personalmanagement  in Köln, zum Tragen kommt. Vom 17. bis 19. September beschäftigen sich Arbeitsrechtsexperten zudem damit, in welchen Fällen Betriebe ihre Mitarbeiter laut aktueller Rechtsprechung kündigen dürfen.

Zu jeder Zeit das richtige Personal in der benötigten Stärke und mit den passenden Fähigkeiten – wie wichtig dies für Unternehmen ist, zeigt aktuell das Negativ-Beispiel des Mainzer Hauptbahnhofs. Auf der Messe Zukunft Personal erhalten Personalverantwortliche einen Überblick über die vielen Möglichkeiten, Beschäftigte flexibel einzusetzen – auch in Führungsetagen: Sie reichen von Arbeitnehmerüberlassung über Interim Management bis hin zu neuen Arbeitszeitmodellen für Mitarbeiter. Doch auch bei guter Planung sind diese Instrumente nur so flexibel, wie das Arbeitsrecht erlaubt.

Personal als Teil von Diversity Management planen

Dr. Sebastian Maiß und Sebastian Juli, beide Fachanwälte für Arbeitsrecht in der Kanzlei Röhrborn Biester Juli, tragen aus einem ungewöhnlichen arbeitsrechtlichen Blickwinkel Interessantes zu dem Thema bei: In einem Vortrag führen sie aus, inwiefern Diversity Management zur Flexibilisierung von Unternehmen beitragen kann. Denn die Vielfalt der Belegschaft bestimmen nicht nur Aspekte wie Geschlecht, Alter oder Herkunft, sondern auch die verschiedenen Beschäftigungsformen.

Das Zusammenspiel von Teilzeit und Vollzeit sowie von flexibler Arbeitszeit in der Kernbelegschaft  und in „Randbelegschaften“ aus befristeten Mitarbeitern und Fremdpersonal bestimmt inzwischen oft den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Verschiedene Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle steigern zudem die Attraktivität als Arbeitgeber. Doch Unternehmen, die diversere Personalmanagement-Modelle einführen, müssen vieles beachten. Gewähren sie etwa einem Beschäftigten, in Teilzeit zu arbeiten, können sie weitere Anfragen der Mitarbeiter, die Arbeitszeit zu reduzieren, nur schwerlich ablehnen.

Stolperfallen auf dem Weg zu flexiblem Management

Auch der Einsatz von Interim Managern hat rechtlich gewisse Tücken: Damit Unternehmen die Manager tatsächlich nur auf Zeit einstellen, müssen sie darauf achten, dass ein freier Dienstvertrag gewährt bleibt und kein Arbeitsverhältnis mit zahlreichen arbeitnehmerschutz- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften entsteht. Entscheidend ist dabei auch, welche Tätigkeiten der Interim Manager ausführt und wie lange er in einem Betrieb im Einsatz ist. Rechtsanwältin Sonja Riedemann von Osborne Clarke und Markus Heimbrodt von der Beratung Interim Management Gess Consulting erklären in einem weiteren Gemeinschaftsvortrag, welche Chancen und Risiken Interim Management für Arbeitgeber bietet (auf Englisch).

Podiumsdiskussion: Neue und alte Klassiker des Kündigungsrechts

Doch nicht nur, wie Betriebe Mitarbeiter flexibel beschäftigen, sondern auch wie sie kündigen, gehört zum Arbeitsrecht-ABC im Personalmanagement. Zahlreiche Klassiker des Kündigungsrechts wie die Verdachtskündigung, die vor vier Jahren durch „Emmely“ große mediale Beachtung erfuhr, sorgen weiterhin für viel Diskussionsstoff. In einer Debatte zu aktuellen Entwicklungen im Kündigungsrecht, die der Verlag Huss Medien auf der Zukunft Personal organisiert, geht es unter anderem um die sogenannte Whistleblower-Kündigung, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor zwei Jahren ins Spiel brachte.

Unter der Moderation von Volker Hassel, Chefredakteur der Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht diskutieren Dr. Jochen Keilich, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner von Pusch Wahlig Legal, Birgit Graucob, Head of Corporate HR der Internationalen Fachspedition Hoyer GmbH, und Alexander R. Zumkeller, Leiter Arbeitsrecht und Tarif- und Sozialpolitik bei ABB Deutschland.

Zukunft Personal: Treffpunkt für zahlreiche Arbeitsrechtsfragen

Auch am HR-RoundTable können Besucher der Zukunft Personal geballte arbeitsrechtliche Expertise erleben. Über aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht informieren dort Dr. Alexandra Henkel von F P S Rechtsanwälte & Notare, Dr. Lars Hinrichs von der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft und Carsten Keienburg von der Vaillant GmbH. Der Aussteller Haufe-Lexware präsentiert zudem zwei Profis auf dem Messepodium, die aktuelle Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis amüsant zu verpacken wissen: Dr. Peter H. M. Rambach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht der Sozietät Dr. Fettweis & Sozien, und Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zu Europas größter Messe für Personalmanagement sind unter www.zukunft-personal.de erhältlich.

Über die Messe Zukunft Personal
Vom 17. bis 19. September 2013 öffnet die Zukunft Personal, Europas größte Fachmesse für Fragen rund um das Thema Personal in Unternehmen, bereits zum 14. Mal ihre Tore. Der Veranstalter erwartet rund 16.000 Personalverantwortliche aus dem In- und Ausland, die sich in Köln über Strategien und Lösungen für das Personalmanagement informieren. Bekannt ist die Messe insbesondere für ihr umfangreiches Vortragsprogramm. Das Themenspektrum reicht von Recruiting und Retention über Leadership-, Weiterbildungs-, Arbeitsrechts- und Softwarefragen bis hin zur Zukunft der Arbeitswelt.

Über spring Messe Management GmbH
spring Messe Management veranstaltet Fachmessen für Personalmanagement, Professional Learning, Corporate Health, Job and Career und den Public Sector. Langjährige Messe-Erfahrung, thematische Expertise und nachhaltige Kundenorientierung machen die Veranstaltungen von spring zu etablierten Branchenplattformen. spring-Fachmessen sind Seismographen für neue Produkte, Ideen und Managemententwicklungen. Das Tochterunternehmen der Deutschen Messe AG ist in vier Ländern vertreten: Deutschland, Österreich, Ungarn und Russland.

Pressekontakt:

Stefanie Hornung
Pressesprecherin „Zukunft Personal“
Tel. +49 621 70019-205
E-Mail: s.hornung@messe.org

spring Messe Management GmbH
Güterhallenstraße 18a
68159 Mannheim
Internet: www.zukunft-personal.de

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert