Arbeitsmarkt Bewerbung

BVTB stellt Qualitätskriterien für den Beschäftigtentransfer in Deutschland auf

Düsseldorf – Unter der Bezeichnung „Qualitätslabel BT“ hat der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (BVTB) 15 Kriterien für die Qualität des Beschäftigtentransfers in Deutschland aufgestellt. Sie sichern die Einhaltung höchster Standards in der Beratung sowie Projektsteuerung und -abwicklung und bilden die Grundlage für die erfolgreiche und transparente Zusammenarbeit mit den Teilnehmern sowie den Personal abgebenden Unternehmen und der öffentlichen Hand. Gemeinsames Ziel ist, den betroffenen Arbeitnehmern durch Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsangebote einen nahtlosen Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen. Mit der Qualitätsoffensive geht die Empfehlung an Unternehmen einher, im Falle notwendiger Entlassungen ausschließlich Transfergesellschaften einzuschalten, die die Kriterien des „Qualitätslabel BT“ gesichert erfüllen.

Kriterien des „Qualitätslabel BT“:

  1. Es sind ausschließlich vom Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer zertifizierte Transfergesellschaften zu wählen. Nur diese genügen den bundesweit gesetzten Mindestanforderungen.
  2. Grundlage der Zusammenarbeit ist ein detailliertes Angebot, das eine Leistungsbeschreibung, und eine Konzeption enthält.
  3. Die ersten Schritte des Transferprozesses beginnen unmittelbar nach dem Start und es wird rasch an der gemeinsamen Zielvereinbarung gearbeitet.
  4. Das Ziel der Selbstbefähigung wird durch vermittlungsorientiertes Stellen- und Bewerbermatching ergänzt und durch eine systematische Stellenakquisition unterstützt.
  5. Die Transferanbieter arbeiten eng mit allen regionalen Arbeitsmarktakteuren zusammen und nutzen ihre betrieblichen Kontakte und Netzwerke.
  6. Die Auswahl zielführender Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt durch die Prüfung geeigneter Qualifizierungsträger aus einem bestehenden und stetig auszubauenden Netzwerk.
  7. Die Beratung erfolgt durch Transferberater, die sich nachweisbar kontinuierlich weiterbilden. Die Berater sind während der Transferzeit ständig persönlich vor Ort im Projektbüro des Unternehmens präsent und haben ausreichend Zeit, sich um jeden Betroffenen zu kümmern.
  8. Die Betreuungsquote darf 1 zu 50 nicht überschreiten. Das heißt, ein Berater kümmert sich um maximal 50 Arbeitssuchende gleichzeitig – und zwar nicht etwa pro Projekt, sondern insgesamt.
  9. Die Transferanbieter nutzen alle Instrumente, die als „Brücke“ in eine neue feste Beschäftigung genutzt werden können. Dazu gehören Probearbeit und Praktika.
  10. Den Teilnehmern steht, unabhängig von individuellen Terminvereinbarungen, ein frei zugängliches Bewerberoffice zur Verfügung, das Hilfsmittel für die Arbeitsplatzsuche bereitstellt.
  11. Die Transfergesellschaft beinhaltet ein fristgerechtes, korrektes Antragsmanagement, ordnungsgemäße Personalverwaltung und Entgeltabrechnung sowie eine belastbare Finanzierungssicherung.
  12. Die so genannten Remanenzkosten, die das Unternehmen an die Transfergesellschaft zahlt, sollten eine erfolgsorientierte Komponente beinhalten, damit nicht etwa die Verweildauer in der Transfergesellschaft, sondern die gewünschte Vermittlung in eine neue berufliche Existenz bezahlt wird.
  13. Alle Beratungsinhalte und -aktivitäten werden im Projektverlauf dokumentiert, so dass in tagesaktuellen Statusberichten überprüfbare Aussagen zu den Bewerbungs- und Qualifizierungsaktivitäten der Teilnehmer getroffen werden können.
  14. Ein Projektbeirat mit Vertretern der Betriebsparteien und des Transferträgers tagt regelmäßig, überwacht Dokumentation und Controlling des Transferprojekts und stellt die Information zwischen den Vertragspartnern sicher.
  15. Qualität und Transparenz des Beschäftigtentransfers sichert die Evaluation durch unabhängige Dritte sowie die regelmäßige Befragung der Teilnehmer und des Auftraggebers.

Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (www.bvtb.de) entwickelt die Instrumente des Beschäftigtentransfers weiter, fördert ihren Einsatz und vertritt sie in der Öffentlichkeit. Er setzt Standards für die Beratung sowie Projektsteuerung und -abwicklung, um die Qualität und Transparenz des Beschäftigtentransfers in der Breite zu gewährleisten und seine Verantwortung gegenüber Teilnehmern, Personal abgebenden Unternehmen und der öffentlichen Hand zu sichern. Ein zertifiziertes Zulassungsverfahren lässt nur Transferanbieter im BVTB zu, die die hohen Standards des „Qualitätslabels BT“ erfüllen.

Weitere Informationen: BVTB Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer e.V. Chemiepark Knapsack, Industriestraße / Geb. 0196, 50354 Hürth, Tel. 02233 48-6484, Fax: 02233 48-946484, E-Mail: info@bvtb.de, Web: www.bvtb.de

PR-Agentur: euro.marcom dripke.pr, Tel. +49 611 97315-0, E-Mail: team@euromarcom.de

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