Kunden der Jobcenter profitieren von Rechtsvereinfachungen
Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch machen es Jobcentern zukünftig möglich, beispielsweise Azubis finanziell zu unterstützen. Zudem können die Jobcenter ab jetzt Kunden, die eine Arbeit aufnehmen, bei Bedarf bis zu sechs Monate weiter fördern und unterstützen. Weiterhin bestehen Anzeige- und Bescheinigungspflichten bei Arbeitsunfähigkeit nur noch, wenn sie individuell vereinbart worden sind. Es ändert sich auch der Regel-Bewilligungszeitraum von Hartz IV-Leistungen von sechs auf zwölf Monate.
Personen, die aufstockend zum Arbeitslosengeld Hartz IV-Leistungen beziehen, werden ab Januar 2017 von den Arbeitsagenturen vermittlerisch betreut.
Die Änderungen sollen den Mitarbeitern in den Jobcentern größere zeitliche Spielräume für die Integration von Langzeitarbeitslosen verschaffen.
Der Bundesrat hat am 08.Juli 2016 diese und weitere Vereinfachungen im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Die Änderungen gehen auf Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung“ zurück. Der überwiegende Teil tritt ab dem 01. August in Kraft, einige Vorschriften werden ab dem ersten Januar 2017 wirksam.
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