„Wir stellen Sie mit sofortiger Wirkung von der Erbringung Ihrer Arbeit frei.“
25 unkluge Sätze, um darauf zu reagieren.
Von Gerhard Winkler, Bewerbungsberater jova-nova.com
1. Das kann doch nicht wahr sein!
2. Das dürfen Sie gar nicht!
3. Das kann ich nicht glauben!
4. Das kann ja nur ein Missverständnis sein.
5. Sie belieben wohl zu scherzen!
6. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund.
7. Wissen Sie eigentlich, was Sie tun?
8. Darf ich wissen, warum?
9. Und wem habe ich das zu verdanken?
10. Sie machen einen großen Fehler.
11. Wieso muss ich den Kopf für andere hinhalten?
12. Jetzt haben Sie es endlich geschafft!
13. Ich möchte sofort mit der Geschäftsführerin sprechen!
14. Finden Sie das nicht selbst ein bisschen schäbig?
15. Machen Sie so was eigentlich gern?
16. Dass passt zu Ihnen, dass Sie hier die Drecksarbeit machen.
17. Am Freitag hätte ich sowieso selber gekündigt.
18. Ich gehe lieber, bevor hier alles den Bach herunter geht.
19. Das letzte Wort zwischen uns ist noch längst nicht gesprochen.
20. Das Wissen, das ich mitnehme, können Sie gar nicht ersetzen.
21. Sie werden sich noch ziemlich wundern, denn ich lasse hier alles hochgehen.
22. Dafür werden Sie teuer zahlen.
23. Das wird Ihnen noch ziemlich leid tun.
24. Sie können mich doch nicht mitten aus meinem Projekt rausreißen.
25. Können Sie das noch irgendwie rückgängig machen?
Eine Kündigung, verbunden mit einer sofortigen Freistellung, ist eine (hoffentlich) einmalige Chance um zu trainieren, dass man im (Arbeits-) Leben nicht zu allem, was einem widerfährt, spontan, impulsiv und gefühlsmäßig, also wie im Schmierenfernsehen zu reagieren braucht.
Zeigen Sie einfach gar keine Reaktion.
Nicht verblüfft, nicht ungläubig, nicht verletzt, nicht wütend, nicht aggressiv, nicht drohend, nicht beleidigend, nicht ausfällig sein. Sich auch nicht zerknirscht, verhandlungsbereit, weinerlich oder als Bittsteller geben.
Kommunizieren ist nicht immer gut. Wo es nichts zu kommunizieren gibt, lässt man besser den Mund zu.
Beschränken Sie sich doch einfach auf technische Fragen:
Wie lange habe ich Zeit, um meinen Schreibtisch zu räumen?
Kann ich mich noch von … verabschieden?
An wen übergebe ich …?
Sie haben drei Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen. Andererseits bleibt Ihnen dann, wenn man Sie auffordert, Ihre Sachen zu nehmen und die Firma zu verlassen, nichts anderes übrig, als dies ohne Verzug zu tun. Dass Sie sich absentieren, und zwar dalli, ist nicht verhandelbar.
Gehen Sie darum nach Hause, googeln Sie die Rechtslage und vereinbaren Sie noch am selben Tag einen Termin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Außer sich zu sein ist nicht hilfreich. Es ist sogar gefährlich. Sie artikulieren Ihren Schmerz, sehen sich dabei selbst wie im Film, sehen sich selbst zu, wie Sie versuchen, noch im Abgang gut dazustehen und währenddessen schiebt man Ihnen ein paar Seiten unter, die Sie dumm und gedankenlos unterschreiben.
Nehmen Sie mit, was man Ihnen an Papieren vorlegt, aber unterschreiben Sie nichts. Es gibt absolut keine rechtliche Verpflichtung, den Erhalt einer Vereinbarung oder gar irgendeine Erklärung oder Kündigung zu signieren. Falls man Ihnen droht, lächeln Sie kalt.
Zeigen Sie keine Reaktion und geben Sie keinen Kommentar.
Nehmen Sie alles mit, was Ihnen gehört.
Verabschieden Sie sich, wenn Sie das wollen und man das Ihnen zugesteht, kurz.
Falls Sie all das nicht schaffen, dann unterschreiben Sie wenigstens nichts.
Zwischen der Mitteilung, dass Sie ab sofort freigestellt sind und dem Moment, wo Sie sich allein im Schneeregen auf der Straße finden, vergehen meist nur wenige Minuten.
Mist, Ihr Regenschirm ist noch oben.
Je schneller und regelgeleiteter die Prozedur abläuft, desto besser. Geben Sie auch dann nicht Ihren Senf dazu, wenn Sie meinen, es geht um die Wurst. Die ist längst gegessen. Werden Sie bitte nicht witzig. Reden Sie mit der Person, die Sie freistellt, nicht von Mensch zu Mensch. Sie werden gerade gefeuert. Was soll man dazu sagen? Ich empfehle Ihnen: Erst einmal nichts.