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Online-Umfrage zu Hartz-IV-Sanktionen: Viele würden die strengeren Regeln für Jüngere abmildern

Prof. Dr. Gesine
Stephan

Welche Sanktionen sind bei Pflichtverletzungen von Hartz-IV-Empfängern angemessen? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) haben in einer Online-Befragung Szenarien mit Pflichtverletzungen geschildert und gefragt, wie hoch die Sanktionen gerechterweise sein sollten. Insbesondere wenn es sich um Pflichtverletzungen von jungen Menschen unter 25 Jahren oder wiederholte Pflichtverletzungen handelt, würden viele Befragungsteilnehmer milder sanktionieren als der Gesetzgeber.

Wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, kann ihnen das Jobcenter die finanzielle Unterstützung teilweise streichen – bei mehrfacher Weigerung auch ganz. „Besonders stark können die Kürzungen Menschen unter 25 Jahren und wiederholt sanktionierte Personen treffen, die alleine leben und nicht auf die Ressourcen anderer Haushaltsmitglieder zurückgreifen können“, so die IAB-Studie.

Zumutbarkeitsregeln
Nach § 10 SGB II ist einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person jede Arbeit zuzumuten – es sei denn, dass sie zu der bestimmten Arbeit nicht in der Lage ist oder der Ausübung wichtige Gründe gegenüberstehen. Das Gesetz kennt damit keinen Schutz vor beruflichem Abstieg und Lohneinbußen. Welche Pendelzeiten der Gesetzgeber als zumutbar ansieht, wird im Rahmen der analogen Anwendung des § 140 SGB III definiert: Diese sind unverhältnismäßig,  wenn bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden Pendelzeiten von mehr als 2,5 Stunden anfallen, bei weniger als sechs Stunden Arbeitszeit wären Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden unverhältnismäßig. Diese Richtwerte gelten, solange eine längere Pendelzeit nicht ortsüblich ist.

Die Antworten von 686 Befragten zeigen, dass die große Mehrheit Sanktionen grundsätzlich für richtig hält. Anders als gesetzlich vorgesehen würden die Befragten junge Menschen unter 25 allerdings nur geringfügig höher sanktionieren als ältere Menschen. Auch würden viele Befragte eine zweite Pflichtverletzung nur leicht stärker sanktionieren als eine erste – hier ist der Gesetzgeber ebenfalls strenger. 27 der 686 Befragten würden in keiner der geschilderten Situationen Sanktionen verhängen.

Einen starken Einfluss auf die Bewertung hat, wer befragt wird. Arbeitslose sowie Personen, die bereits einmal Arbeitslosengeld II bezogen haben, nennen deutlich geringere Sanktionshöhen als Beschäftigte sowie Personen, die noch nie Grundsicherungsleistungen erhalten haben.

Die Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1918.pdf. Da die Ergebnisse auf der freiwilligen Teilnahme an einer Online-Umfrage beruhen, sind sie nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

 

 

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
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