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Kienbaum-Studie: Chefgehälter in öffentlichen Unternehmen sind deutlich geringer als in der Privatwirtschaft

Dr. Martin von Hören (Foto: Roland Fischer)

Gummersbach. Manager an der Spitze öffentlicher Unternehmen verdienen weit weniger als Vorstände und Geschäftsführer in Firmen in privater Hand: Die durchschnittlichen Jahresgesamtbezüge der Führungsspitze von öffentlichen Unternehmen betragen 203.000 Euro und sind damit zwischen einem Viertel und der Hälfte geringer als in vergleichbar großen Privatunternehmen. Das ergab die in diesem Jahr erstmals erscheinende Vergütungsstudie „Vorstands- und Geschäftsführerbezüge in öffentlichen Unternehmen“ der Managementberatung Kienbaum, für die Datensätze von 885 Unternehmen aus 19 Branchen mit mehr als 2.000 Positionen ausgewertet wurden.

Vergütung in öffentlichen Unternehmen variiert stark

Die Vergütungsunterschiede zwischen den von Kienbaum untersuchten öffentlichen Unternehmen sind sehr groß: Die Vergütungsspanne reicht von 20.000 Euro bis rund 2,8 Millionen Euro jährlich. Der wichtigste Einflussfaktor auf die Höhe der Vergütung ist die Unternehmensgröße: Vorstände von öffentlichen Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitern erhalten durchschnittlich 83.000 Euro im Jahr, bei Unternehmen mit 500 bis 2.500 Beschäftigten wird die Unternehmensleitung im Schnitt mit 269.000 Euro jährlich vergütet. Vorstände und Geschäftsführer in öffentlichen Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern verdienen mit durchschnittlich 639.000 Euro Jahresgesamtbezügen am meisten.

Branchenzugehörigkeit ist wichtiger Einflussfaktor

Welcher Branche ein Unternehmen angehört, beeinflusst die Vergütungshöhe ebenfalls: Je mehr ein Unternehmen wettbewerblich tätig ist, desto mehr verdienen Vorstand beziehungsweise Geschäftsführung. „Solche wettbewerblich tätigen Unternehmen müssen sich den ‚normalen‘ Gepflogenheiten des Marktes stellen. Deshalb rekrutieren sie zunehmend Leitungskräfte auch aus privaten Unternehmen – etwa in der Energiewirtschaft oder bei Sparkassen und Banken. Umgekehrt sind die Bezüge in denjenigen Unternehmen tendenziell niedriger, die eher hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, weil diese Unternehmen häufig erst in jüngerer Vergangenheit in eine privatrechtliche Gesellschaftsform überführt worden sind“, sagt Martin von Hören, Vergütungsexperte bei der Managementberatung Kienbaum.

Variable Vergütung ist wenig verbreitet

Eine variable Vergütung ist in öffentlichen Unternehmen noch weit weniger verbreitet als in Firmen in privater Hand: In kleinen und kommunal geprägten Unternehmen haben 50 bis 70 Prozent der Vorstände und Geschäftsführer Anspruch auf variable Vergütungsbestandteile, in großen Versorgungs-unternehmen und Banken liegt der Verbreitungsgrad bei bis zu 90 Prozent. „Die Bedeutung der variablen Vergütung ist derzeit in öffentlichen Unternehmen noch nicht so stark ausgeprägt wie in börsennotierten Firmen. Trotzdem koppeln viele öffentliche Unternehmen bereits das Einkommen mit Leistung und Erfolg der Mitarbeiter“, sagt Kienbaum-Vergütungsexperte von Hören.

Auch beim Anteil der variablen Vergütung an den Gesamtbezügen sind die Unterschiede groß: In kleinen Unternehmen beträgt der Tantiemenanteil rund
10 bis 20 Prozent, in großen Versorgungsunternehmen und Banken sind es bis zu 40 Prozent und teilweise noch mehr. „Bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsregelungen vollzieht sich ein Umbruch. Auch wenn sich das noch nicht in den aktuellen Zahlen niederschlägt, achten viele öffentliche Unternehmen stärker darauf, dass sich die Unternehmensstrategie in den Tantiemeregelungen abbildet. Dabei spielen die Orientierung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung, aber auch die Berücksichtigung von Erfolgsfaktoren, die über rein wirtschaftliche Aspekte hinausgehen, eine zunehmende Rolle“, sagt von Hören.

Betriebliche Altersvorsorge ist die bedeutendste Zusatzleistung

Die betriebliche Altersvorsorge ist in öffentlichen Unternehmen weit verbreitet: 80 bis 90 Prozent der Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder haben eine solche betriebliche Altersvorsorge. „Die gesetzliche Sozialversicherungsrente reicht in der Regel nicht aus, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard bei den Vorständen und Geschäftsführern zu erhalten. Hier soll die betriebliche Altersvorsorge die Versorgungslücke schließen“, sagt von Hören.

Im Vergleich zu Unternehmen mit mehrheitlich privaten Anteilseignern, in denen Dienstwagen mittlerweile zum Standard gehören, kommen in kleineren öffentlichen Unternehmen – zum Beispiel in der Sozialwirtschaft oder dem Bildungssektor – nur rund die Hälfte aller Vorstände und Geschäftsführer in den Genuss dieser Zusatzleistung. In Kliniken liegt der der Verbreitungsgrad von Dienstwagen bei rund 60 Prozent und in den übrigen Branchen fahren 70 bis 90 Prozent der Unternehmensleitung einen Firmenwagen.

Die Vergütungsstudie „Vorstands- und Geschäftsführerbezüge in öffentlichen Unternehmen“ ist über den Online-Shop von Kienbaum unter www.shop.kienbaum.de oder direkt bei der Kienbaum Vergütungsberatung, Postfach 10 05 52, 51605 Gummersbach (Fon: +49 2261 703-200, Fax: +49 2261 703-201) erhältlich (Preis auf Anfrage). Für weitere Informationen steht Ihnen Dr. Martin von Hören gerne zur Verfügung (Fon: +49 2261 703-616, E-Mail: martin.vonhoeren@kienbaum.de). Weitere aktuelle Themen aus der Vergütungsberatung finden Sie unter www.kienbaum-verguetungsportal.de.

Kienbaum ist in Deutschland Marktführer im Executive Search und im HR-Management und gehört zu den führenden Managementberatungen. Mit seinem integrierten Beratungsansatz begleitet Kienbaum Unternehmen aus den wesentlichen Wirtschaftssektoren bei ihren Veränderungsprozessen von der Konzeption bis zur Umsetzung. Kienbaum verbindet ausgewiesene Personalkompetenz mit tiefem Wissen in Strategie, Organisation und Kommunikation.

Weitere Informationen:

Erik Bethkenhagen

Ahlefelder Straße 47, 51645 Gummersbach

Fon: +49 2261 703-579

erik.bethkenhagen@kienbaum.de

www.kienbaum.de

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