1/4 der KfW-Berater sind zum Subventionsbetrug bereit
Schon vor einiger Zeit hat das Gründerlexikon darüber berichtet, dass die KfW neue Vorschriften festgelegt hat, mit der sie ihre in der KfW-Beraterbörse eingetragenen Berater ärgert. Sie müssen regelmäßig zwei aktuelle Referenzen nachweisen, um ihre Listung in der Börse aufrecht erhalten zu können (mehr dazu lesen Sie hier und hier). Schon damals haben wir festgestellt, dass die Berater dadurch immer mehr unter Druck geraten, da ihnen die KfW vorschreibt, wie viele Beratungen sie durchführen müssen, um ihre Zulassung zu behalten. Wir haben uns gefragt, wie viele Berater wohl bereit sind, illegale Wege zu beschreiten, um ihre Listung in der KfW-Beraterbörse nicht zu verlieren. Daher haben wir uns dazu entschieden, die Redlichkeit der deutschen Gründerberater zu testen.
KfW-Berater im Test
Wir haben anonym insgesamt 204 Berater per Email kontaktiert. Wir gaben an, uns selbstständig machen zu wollen und teilten mit, dass wir zwar das KfW Gründercoaching nutzen, aber keine Beratung in Anspruch nehmen wollten. Konkret schlugen wir vor, gemeinsam mit dem Berater das KfW Gründercoaching zu beantragen und anschließend jeweils zur Hälfte zu teilen. Würde ein Berater darauf eingehen, läge ganz klar der Tatbestand des Subventionsbetrugs vor. Nachdem wir die Kontaktmails abgeschickt hatten, warteten wir gespannt auf die Reaktionen der Berater – und wir wurden nicht enttäuscht.
Lesen Sie den kompletten Bericht von Sabine Hutter im Gruenderlexikon.