Ein-Euro-Jobs und Beschäftigungszuschuss können zur Verbesserung sozialer Teilhabe beitragen
Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente Ein-Euro-Job und Beschäftigungszuschuss können die Wahrnehmung der sozialen Teilhabe bei arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern verbessern. Dies geht aus einer vergleichenden Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Bei Teilnehmern an der Maßnahme Beschäftigungszuschuss verbessert sich diese Wahrnehmung deutlicher als bei Teilnehmern an Ein-Euro-Jobs.
Wer lange arbeitslos ist und Leistungen bezieht, hat es schwerer, wieder einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden. Solchen Arbeitslosen sollen Maßnahmen der geförderten Beschäftigung beim Wiedereinstieg helfen. Für eine begrenzte Gruppe besonders arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser hat ein längerfristiger Einsatz öffentlich geförderter Beschäftigung auch das Ziel, die soziale Teilhabe zu verbessern, ohne dabei eine später eventuell mögliche Integration in den Arbeitsmarkt aus dem Blick zu verlieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Ein-Euro-Job und Beschäftigungszuschuss einen Beitrag dazu leisten, diese Teilhabedefizite zu mildern, erläutern die Forscher in ihrer Studie.
Ein-Euro-Jobber erhalten Hartz-IV-Leistungen und zusätzlich eine Aufwandsentschädigung von in der Regel ein bis zwei Euro pro Stunde. Tätigkeiten im Rahmen von Ein-Euro-Jobs sollen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein sowie im öffentlichen Interesse liegen.
Der Beschäftigungszuschuss, der 2012 in das arbeitsmarktpolitische Instrument „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ überführt wurde, orientierte sich in seiner formalen Ausgestaltung stärker an regulärer Beschäftigung. Gefördert wurden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei gemeinnützigen und privatwirtschaftlichen Arbeitgebern, die tariflich bzw. ortsüblich entlohnt werden sollten. Der Beschäftigungszuschuss war auf zwei Jahre befristet, konnte danach aber unbefristet verlängert werden, sofern die Aufnahme regulärer Arbeit weiterhin ausgeschlossen war.
Die Forscher haben anhand von Studienergebnissen beide Instrumente verglichen und mehrere Aspekte identifiziert, die in einem positiven Zusammenhang mit der Wahrnehmung sozialer Teilhabe stehen. Bei Ein-Euro-Jobbern sei beispielsweise der Zugangsweg in die Maßnahme entscheidend. „Betrachtet man alle Teilnehmer an Ein-Euro-Jobs, lässt sich im Durchschnitt kein verbessertes Gefühl gesellschaftlicher Zugehörigkeit durch die Teilnahme feststellen. Eine Steigerung des sozialen Integrationsempfindens kann jedoch bei Teilnehmern beobachtet werden, die angeben, die Arbeitsgelegenheit freiwillig, das heißt nicht bloß aus Angst vor finanziellen Sanktionen, aufgenommen zu haben“, so die IAB-Arbeitsmarktexperten. Das Gefühl sozialer Teilhabe werde ebenfalls besser, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden betrage. Des Weiteren spiele die Gesamtdauer der Maßnahme eine wesentliche Rolle: Eine Verbesserung zeige sich eher bei Personen, die länger als ein halbes Jahr teilnehmen.
Studien belegten, dass auch der Beschäftigungszuschuss das Gefühl sozialer Teilhabe steigere, so die IAB-Forscher. Die Verbesserung sei hier sogar deutlicher als bei Ein-Euro-Jobs. Dies sei wahrscheinlich in der konkreten Ausgestaltung der Maßnahme begründet. Die mit dem Beschäftigungszuschuss geförderten Arbeitsverhältnisse wiesen eine höhere Ähnlichkeit zu regulärer Erwerbsarbeit auf. Für das verbesserte Empfinden sozialer Teilhabe sei mitentscheidend, ob die Geförderten ihre Lebenssituation als vergleichsweise „normal“ wahrnehmen. Wichtige Voraussetzung dafür waren die vergleichsweise lange Dauer der Förderung sowie das Gefühl, Hartz-IV-Leistungen überwunden zu haben, da die Teilnehmer subjektiv über ein selbstverdientes, wenn auch gefördertes, Gehalt verfügten.
Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb0315.pdf.
Sozialer Arbeitsmarkt
Mit dem Begriff des sozialen Arbeitsmarkts wird ein arbeitsmarktpolitischer Ansatz bezeichnet, der mithilfe des langfristigen Einsatzes öffentlich geförderter Beschäftigung auch jenen Leistungsempfängern der Grundsicherung eine Beschäftigungsperspektive eröffnen möchte, die kaum mehr realistische Arbeitsmarktchancen aufweisen (Cremer 2007).
Während mit dem Beschäftigungszuschuss bis 2012 ein Instrument im SGB II existierte, das der Idee eines sozialen Arbeitsmarkts denkbar nahe kam, gilt dies für die derzeit vorhandenen Instrumente nach § 16d und § 16e SGB II nur bedingt. Im November 2014 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter dem Titel „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ein Programm ins Leben gerufen, das im Sommer 2015 starten und geförderte Arbeitsplätze für bis zu 10.000 „besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose“ schaffen soll (BMAS 2014).
Der Idee nach richtet sich der soziale Arbeitsmarkt ausdrücklich an einen Kreis von arbeitslosen Hilfeempfängern im SGB II, die wegen gesundheitlichen Einschränkungen, fehlenden Berufsabschlüssen oder sonstigen Einschränkungen ihrer Arbeits- und Leistungsfähigkeit auch zukünftig kein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis finden dürften. Schätzungen des IAB zufolge trifft dies auf zwischen 100.000 und 200.000 Leistungsberechtigte der Grundsicherung zu (Koch/Kupka 2012: 30).
Konsequenterweise gehört die Wiedereingliederung der Geförderten in den ersten Arbeitsmarkt daher nicht zur primären Zielsetzung des sozialen Arbeitsmarkts, wenngleich der Übergang in reguläre Beschäftigung weiterhin möglich bleiben soll. Im Vordergrund steht vielmehr die Verbesserung sozialer Teilhabe, die gerade durch langandauernde Arbeitslosigkeit beeinträchtigt werden kann (Kupka/Wolff 2013: 71).
Bei der Ausgestaltung eines sozialen Arbeitsmarkts sollte Wert auf die strenge Einhaltung der Zielgruppe gelegt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass auch solche Personen gefördert werden, die noch Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Dies versperrt den Betroffenen nicht nur den Übergang in reguläre Beschäftigung, sondern ist zugleich mit hohen gesamtgesellschaftlichen Kosten verbunden.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
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