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Aus der Praxis des Bewerberberaters: Gehaltserhöhung einimpfen

Gerhard Winkler, www.jova-nova.com
Gerhard Winkler, www.jova-nova.com

„Ich werde eine Mail mit einer Forderung zur Gehaltserhöhung an meinen Vorgesetzten mailen. Ich überlege noch, ob es taktisch geschickt ist, wenn ich eine Kopie der Forderung auch an den Geschäftsführer maile. Bitte geben Sie mir Bescheid, was ihre Meinung dazu ist.“ (A.S.)

Die Lücke zwischen dem Gehalt, das Sie zur Zeit verdienen und der Leistung, die Sie die ganze Zeit schon bringen ist offenbar mindestens so groß wie die Diskrepanz zwischen dem Einblick, den die Impfgegner in den letzten Tagen vorgeben zu haben und dem Sachverstand, den sie tatsächlich besitzen. Mit anderen Worten: Der Gegensatz erscheint so grell, dass es schmerzt.

Abhilfe soll in Ihrem Fall eine Gehaltsforderung sein, die Sie schriftlich vorlegen. Nicht allein dem direkten Vorgesetzten, sondern zugleich auch – cc macht’s möglich – dem Geschäftsführer.

Das ist ein wohl überlegtes Vorgehen, wenn Sie erreichen möchten, dass sich der höher stehende Vorgesetzte sofort und ohne Rücksprache mit Ihrem Boss solidarisiert. Vielleicht ist es ja Ihr Ziel, die Firmenleitung untrennbar zusammenschweißen und zur Einigkeit im Management beizutragen. Dies gelingt am besten, wenn Sie eine in Ihren Augen berechtigte Forderung in harschen Worten schriftlich stellen. Für sportliche Arbeitgeber sind Forderungen einzelner Mitarbeiter dasselbe wie Tontauben für Sportschützen: Man wird seine Reaktionsschnelligkeit zeigen und das Ding flugs vom Himmel holen.

Forderungen sind, wie Sie aus dem Alltag wissen, Bestandteile eines Wenn-Dann-Szenarios. Wer nicht darauf eingeht, soll wenigstens mitbedenken, was passiert. So forderte letzthin ein Funktionär eisenhart, dass die neue Bundesregierung keinerlei Umverteilung vUnO vornehmen soll, weil dies die Gewerkschaften befremde. Ansonsten drohe nächstes Jahr der massenhafte Aufstand der Werktätigen. Sie sehen, nichts unterstützt eine Forderung mehr als die glaubwürdige Befähigung, im Falle einer Nichterfüllung dafür zu sorgen, dass noch weitaus nachteiligere Folgen eintreten. Was werden Sie also genau tun, wenn man auf Ihre Gehaltsforderung nicht eingeht? Leise fluchen?

Ihren Anspruch wollen Sie zudem schriftlich stellen. Ist es eine gute Idee, sich gleich zitierbar zu machen? Zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber besteht ja ein Vertragsverhältnis. Arbeitsbeziehungen sind bei uns gesetzlich soweit heruntergeregelt, dass es selbst zu abseitigen Fragen wie der eines zwecks Mekka-Pilgerfahrt eigenmächtig angetretenen Urlaubs oder zum Problem des Erholungsschläfchens auf der Betriebstoilette definierte Rechtsauffassungen gibt. Allein mit Ihrem gesunden Gerechtigkeitsempfinden kommen Sie da auch in Gehaltskonflikten nicht weit. Gibt es bei Ihnen denn keinen Betriebsrat? Kann der Sie unterstützen? Haben Sie mehrfach den Dialog mit Ihrem Vorgesetzten gesucht? Mit ihm in echtes Mitarbeitergespräch geführt, darin Ihre Leistungen und Erfolge nachdrücklich kommuniziert und die Ergebnisse schriftlich festhalten lassen? Wenn Ihre Vergütung frei ausgehandelt wird, haben Sie mühsame Überzeugungsarbeit zu leisten. Dafür sammeln, ordnen, gewichten Sie Ihre Argumente. Dafür finden Sie Belege, über deren Interpretation man nicht geteilter Meinung sein darf. Sieht man dort oben, wo sich Ihr Vorgesetzter mit dem GF bespricht, die Sachlage anders als Sie und können Sie diese Sicht des Arbeitgebers nicht teilen, wozu wollen Sie dann drohen? Machen Sie einen begründeten Vorschlag. Wägen Sie die Position des Arbeitgebers ab. Suchen Sie gemeinsam nach einem Kompromiss.

Und falls man mauert, abblockt, Sie abblitzen lässt? Dann lassen Sie sich ein Zwischenzeugnis ausstellen. Bereiten Sie diskret den nächsten Jobwechsel vor. In aller gebotenen Ruhe und ganz ohne Drohgebärden.

2009 Gerhard Winkler, jova-nova.com

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