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Vermittlungsgutschein – Das müssen Sie wissen

Wenn es um die Vermeidung von Arbeitslosigkeit geht, spielt vor allem der Vermittlungsgutschein eine entscheidende Rolle. Der Vermittlungsgutschein ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, die das Ziel verfolgt, eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende abzuwenden. Grundsätzlich kann diese Förderung von jedem beantragt werden. Allerdings müssen für die Bewilligung einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Was ist der Vermittlungsgutschein?

Arbeitslosigkeit und Depressionen sind zwei Probleme, die nicht selten miteinander verknüpft sind. Bricht die Arbeit als wichtiger Pfeiler des menschlichen Daseins weg, steigt die Gefahr, eine psychische Krankheit wie Depressionen zu bekommen. Umso wichtiger ist es also, eine bestehende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Weiterbildungen sind eine gute Chance, mit mehr Qualifikationen potentielle Arbeitgeber zu beeindrucken. Doch da sie nicht selten mit hohen Kosten einhergehen, kann hierfür staatliche Unterstützung beantragt werden.

Der Vermittlungsgutschein soll Arbeitslosen dabei helfen, mit einer geförderten Weiterbildung einen Job zu finden. Innerhalb kürzester Zeit kann man sich so wertvolle neue Kenntnisse aneignen. Doch was muss beim Vermittlungsgutschein beantragen beachtet werden?

Wer kann den Vermittlungsgutschein beantragen?

 

Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) kommt vor allem dann ins Spiel, wenn eine Arbeitslosigkeit besteht oder droht. Zwar helfen Weiterbildungen dabei, sich auf dem Arbeitsmarkt interessant zu machen, sie gehen aber auch mit hohen Kosten einher. Dank einem Vermittlungsgutschein muss man sich keine Gedanken mehr über die Finanzierung machen. In bestimmten Fällen werden die von zahlreichen Bildungspartnern angebotenen AVGS-Kurse von der Agentur für Arbeit übernommen.

 

Beantragt werden kann der AVGS in folgenden Fällen:

 

  • die Arbeitslosigkeit besteht weniger als 6 Wochen (Sonderfall zur Überprüfung)
  • der Antragsteller befindet sich noch in einem Arbeitsverhältnis, wurde aber bereits gekündigt
  • es besteht eine Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld II
  • der Antragsteller hat Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • während der letzten 3 Monate vor AVGS-Beantragung war der Antragsteller mindestens 6 Wochen arbeitslos
  • bisher hat noch keine Vermittlung des Antragstellers stattgefunden

 

Wie setze ich den AVGS richtig ein?

 

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann für verschiedene Maßnahmen eingesetzt werden. Wichtig ist allerdings, dass diese für den Vermittlungsgutschein zugelassen sind. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Arbeits- und Ausbildungssuchende durch eine entsprechende Weiterbildung bei der beruflichen Wiedereingliederung unterstützt werden. Sobald der Vermittlungsgutschein durch die Agentur für Arbeit ausgestellt wurde, kann man eine für sich passende AZAV-zertifizierte Arbeitsvermittlung für die Vermittlung eines neuen Jobs in Anspruch nehmen. Alternativ dazu kann eine AVGS-geförderte Weiterbildung besucht werden.

 

Für folgende 3 Förderungsmaßnahmen kann der Vermittlungsgutschein genutzt werden:

 

  1. Der Antragsteller lässt sich von einer privaten Arbeitsvermittlung in einen Job vermitteln. Der private Arbeitsvermittler muss dringend über eine AZAV-Zertifizierung verfügen. Nur dann werden die Kosten durch die Agentur für Arbeit übernommen.
  2. Der Antragsteller setzt seinen Gutschein für ein professionelles Jobcoaching und Profiling eines Bildungsanbieters ein.
  3. Der Antragsteller nimmt an einer betrieblichen Trainingsmaßnahme teil.

 

Wie lange ist der Vermittlungsgutschein gültig?

 

Üblicherweise ist der Vermittlungsgutschein an eine bestimmte Einlösefrist gebunden. Diese liegt in der Regel bei 3 Monaten. Wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in diesem Zeitraum nicht eingelöst, verfällt er. Sofern die Voraussetzungen für die Ausstellung nach wie vor erfüllt werden, kann der Vermittlungsgutschein auf Wunsch erneut beantragt werden.

 

 

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