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Stellenausschreibung 2020: Wie Unternehmen Fachkräfte anziehen

Auf dem Arbeitsmarkt hat sich der Wind gedreht. Es sind nicht mehr die Unternehmen, die sich ihre Mitarbeiter aussuchen, sondern die Fachkräfte, die zu ihren favorisierten Betrieben gehen. Doch wie überzeugt man als Arbeitgeber, wenn man noch keinen großen Namen hat und keine Marke von Weltruhm ist? Wir geben einige Tipps, wie ein Arbeitgeber schon in der Stellenausschreibung von sich überzeugt – und welche Erfolgstipps von damals heute nicht mehr gelten. Wer weiterführende Informationen rund ums Thema Arbeitgeber sein oder Arbeitgeber werden sucht, wird in dieser E-Book-Reihe fündig.

Die Do’s

  1. Aussagekräftige Jobbezeichnung

Auf den ersten Blick muss Interesse entstehen. Deshalb sollten Arbeitgeber bereits in der Jobbezeichnung möglichst eindeutig sein. „Vertriebsmitarbeiter“ ist zum Beispiel wenig aussagekräftig: Es könnte sich um Telefonvertrieb oder Außendienst, sowie um Hilfstätigkeiten für andere Vertriebler handeln. Stattdessen sollten entsprechend treffendere Jobtitel gewählt werden: „Mitarbeiter im Telefonvertrieb“, „Vertriebsassistenz im Außendienst“ oder „Gebietsverkäufer“. Wenn der Leser sofort weiß, was ihn erwartet, ist er aufgeschlossener für weiterführende Informationen.

  1. Klare Anforderungen

Bevor sich Interessenten überhaupt die genaue Stellenbeschreibung durchlesen, schauen die meisten auf die Anforderungen. Deshalb sollten diese klar formuliert und übersichtlich strukturiert sein. Verwaschene und nichtssagende Worthülsen wie „selbstständige Arbeitsweise“ und „teamorientiert“ lesen potenzielle Bewerber ständig, weshalb man sie vermeiden sollte. Für einzelne Anforderungen bieten sich diese Stichpunkte (inklusive Beispieltext) an:

  • Erwarteter Abschluss: Mindestens guter Bachelorabschluss in einem Studienfach aus den Gebieten Kommunikation, Politik, Wirtschaft, Medien oder vergleichbar.
  • Erwartete Berufserfahrung: Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich Medien/Öffentlichkeitsarbeit.
  • Erwünschte Eigenschaften: Engagierter Teamplayer, kommunikationsstark, lernwillig, gute Stressresistenz, Organisationsfähigkeit
  • Sonstiges: Führerschein Klasse B, mindestens eine Fremdsprache wünschenswert

 

  1. Was den Arbeitgeber ausmacht

Auch nach Lesen der Anforderungen schauen sich Bewerber nicht mehr sofort die Stellenbeschreibung an. Stattdessen wollen sie wissen: Was bietet mir der Arbeitgeber? Was hier natürlich immer gut ankommt, ist „attraktive Bezahlung“, allerdings erwarten viele gar keine Informationen zum Gehalt. Höher im Kurs sind Aussagen zu den Themen Urlaub, Struktur, Parkplatzsituation, Weiterbildungsangebote, Altersvorsorge, Teilzeit- und Home-Office-Möglichkeiten sowie individuelle Besonderheiten: Sind Tiere im Büro erlaubt? Gibt es einen Betriebsgarten? und dergleichen mehr. Was nicht mehr gesondert aufgeführt sein muss, weil es für Bewerber mittlerweile selbstverständlich ist, sind kostenlose Getränke in Form von Kaffee, Tee und Wasser. Auch hier bietet es sich an, mit Stichpunkten zu arbeiten.

  1. Die Jobbeschreibung

Wenn Bezeichnung, Anforderungen und Leistungen des Arbeitgebers klar formuliert und übersichtlich dargestellt sind, geht es an die Jobbeschreibung. Ein Interessent, der sie durchliest, ist in jedem Fall interessiert am Unternehmen und möchte mehr erfahren. Deshalb sollten Arbeitgeber diese Gelegenheit nutzen, um sowohl ihre Anforderungen zu präzisieren als auch die eigenen Unternehmenswerte vorzustellen. Das ist der einzige Aspekt der Ausschreibung, wo Stichpunkte nicht zwingend notwendig sind. Dennoch können sie helfen, beispielsweise als Auflistung verschiedener Tätigkeiten, die zum Stellenprofil gehören.

 

Neben diesen Punkten, die ein Arbeitgeber in seiner Stellenausschreibung berücksichtigen sollte, gibt es noch andere, die nichts darin zu suchen haben. Einige klangen schon in den Do’s an, aber wir haben die Don’ts noch einmal klar ausformuliert.

 

Die Don’ts

  1. Wichtige Informationen verschweigen

Geht es lediglich um eine Teilzeitstelle, ist zwingend ein Führerschein von Nöten oder ist die Tätigkeit im Ausland? Dann muss das in der Beschreibung stehen. Ansonsten melden sich Bewerber mit falschen Vorstellungen und das Unternehmen wird als unprofessionell empfunden. Auch Themen wie Befristung des Arbeitsvertrags oder zwingend notwendiges Equipment wie PC oder Laptop sollten schon in der Stellenbeschreibung Erwähnung finden.

  1. Falsche Anforderungen angeben

Wer einen Berufseinsteiger sucht, sollte das ebenso deutlich sagen wie jemand, der einen branchenerfahrenen Experten für sich gewinnen will. Fremdsprachen „wünschenswert“ zu nennen, obwohl sie zwingend erforderlich sind, ist auch nur Augenwischerei. Klare Ansagen bewahren sowohl den Bewerber als auch den Arbeitgeber vor falschen Erwartungen und Frust.

  1. Leere Versprechungen machen

Wenn die Parkplatzsuche regelmäßig lange dauert, keinerlei öffentliche Verkehrsmittel zum Büro führen und Schimmel an den Wänden ist, dann haben diese Informationen natürlich nichts in der Stellenbeschreibung zu suchen. Allerdings sollte dann auch nicht mit „guter Verkehrsanbindung“ und „natürlichem Raumklima“ geworben werden. Ein Arbeitgeber muss zu sich selbst und den eigenen Schwächen stehen. Leere Versprechen von Arbeitgeberseite sorgen für Vertrauensverlust beim Bewerber. Spätestens nach der Einstellung werden die Tatsachen ans Licht kommen und möglicherweise für Unmut sorgen sowie das Betriebsklima negativ beeinflussen. Deshalb gilt: Nur versprechen, was man auch halten kann.

 

Wenn Arbeitgeber sich an diese Do’s und Don’ts halten, werden ihnen deutlich mehr vielversprechende Bewerbungen von qualifizierten Bewerbern vorgelegt werden. Was Arbeitgeber dann direkt attraktiv für neue Fachkräfte macht, haben wir im Beitrag zu HR und Recruiting beschrieben.

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