Renaissance des Outplacements: Jobvermittlung befreit sich aus staatlichem Korsett
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Beschäftigungschancengesetz senkt Attraktivität von Transfergesellschaften und öffentlich gefördertem Outplacement
- Rückkehr von staatlich geförderter Kollektiv- zu privatwirtschaftlicher Individualvermittlung
- Benachteiligung finanzschwacher Unternehmen
- Szenariovergleich: Individualvermittlung ist nicht teurer als Transfer, aber unbürokratischer
Hamburg – Outplacement erlangt in der Jobvermittlung wieder die Bedeutung zurück, die es früher einmal hatte. Die Rückkehr zu den Wurzeln vollzieht sich vor dem Hintergrund des neuen Beschäftigungschancengesetzes, dessen Regelungen in § 216a und 216b SGB III Kollektivmaßnahmen wie Transfergesellschaften und Transferagenturen für Unternehmen unattraktiver machen. Verlierer dieser Entwicklung sind die Mitarbeiter finanzschwacher kleiner und mittlerer Betriebe, die eine individuellere Vermittlung nicht mehr bekommen können. Sie werden nach dem mehr oder weniger „goldenen Handschlag“ auf die Initiative des Vermittlers in der Arbeitsagentur angewiesen sein. Zu diesem Schluss kommt der Hamburger Personaldienstleister m.o.v.e. hr bei der Analyse der Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Personalberatungsmarkt.
„Das Beschäftigungschancengesetz hat die Jobvermittlung in ein enges, staatlich kontrolliertes Korsett gezwängt. Die zusätzlichen Kontrollen und Kosten, der bürokratische Aufwand und der Rückgang öffentlicher Fördermittel führen dazu, dass Unternehmen nun Transfergesellschaften und Transferagenturen scheuen. Wir verzeichnen vielmehr eine stark gestiegene Nachfrage nach dem bewährten Outplacement für Fach- und Führungskräfte. Mit der Individualvermittlung haben die Unternehmen bereits gute Erfahrungen gemacht, bevor die geförderten Kollektivmaßnahmen 2003 eingeführt wurden“, kommentiert Jens-Peter Paulsen, Geschäftsführer von m.o.v.e. hr.
In einem Szenariovergleich hat m.o.v.e. hr festgestellt, dass bevorstehende Personalanpassungsmaßnahmen durch eine Individualvermittlung zu nahezu gleichen Kosten ohne große Bürokratiebelastungen durchgeführt werden können wie Transfermaßnahmen nach dem neuen Beschäftigungschancengesetz.
Aus langjähriger Erfahrung bewerten die Hamburger Personalvermittlungsexperten folgende Neuerungen des Beschäftigungschancengesetzes kritisch:
- Beratungspflicht für Betriebsparteien durch die Arbeitsagentur im Vorfeld der Transfermaßnahmen: Sie darf nicht zum Förderausschluss führen.
- Geringere finanzielle Förderung: Arbeitsagenturen nehmen Einfluss auf die Vergabe der Fördermittel und bestimmen den Zuschuss für angemessene Maßnahmekosten.
- Bürokratisierung und Mehrkosten: Zusätzliche Statistikerfordernisse in Bereichen wie Beantragung, Genehmigung, Dokumentation und Überwachung sind unnötig und erhöhen als nicht effiziente Mehrbelastung die Kosten.
- Qualifizierung: Förderung sollte nicht ausschließlich von der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung“ abhängig sein.
- Planungs- und Rechtsunsicherheit: Unternehmen können die Auswirkungen der neuen Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen (HEGA) der Bundesagentur für Arbeit nicht einschätzen.
Die m.o.v.e. hr GmbH ist ein seit 1995 bundesweit aktiver Personaldienstleister für die Bereiche Recruitment, Personaleinsatzoptimierung, Coaching und Outplacement. Ursprünglich als Berater für Outplacement- und Transfer-Prozesse etabliert, hat m.o.v.e. seine Geschäftstätigkeit stetig ausgebaut. Die vier Initialen m.o.v.e. stehen für Motivation, Orientierung, Vermittlung und Existenzgründung. Zu den Kunden zählen Unternehmen der Chemie-, Pharma-, Dienstleistungs-, Banken-, Versicherungs-, Metall-, Fahrzeugbau-, Schifffahrts-, Lebensmittel-, Telekommunikations- und IT Branche. Mehr Informationen zur m.o.v.e hr GmbH unter www.move-hr.de.
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