Outplacement-Fördergelder: Geänderte Geschäftsanweisungen für Transfermaßnahmen
Personalentscheider in Unternehmen, die sich mit anstehenden Personalfreisetzungen konfrontiert sehen, müssen sich auf eine veränderte Rechtsgrundlage bei den Förderungsmöglichkeiten einstellen.
(gab) Aufgrund des am 20.12.2011 durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt sowie der Zuordnung von Transfermaßnahmen zu den Bestimmungen zum Kurzarbeitergeld, müssen sich Personaler auf eine neue Rechtsgrundlage einstellen.
Galten bis dato die in §§ 216a & 216b SGB III festgeschriebenen Voraussetzungen, so wurde diese durch die §§ 110 & 111 SGB III ersetzt. Hervorzuheben dabei ist, dass Unternehmen verpflichtet sind, bereits im Vorfeld einer Entscheidung über die Implementierung einer Transfermaßnahme, wie z.B. Outplacement (§110 Abs. 1 Nr. 1), sich im Rahmen der Verhandlungen über Interessensausgleich und Sozialplan (vgl. §112 Betriebsverfassungsgesetz) durch die zuständige Arbeitsagentur beraten zu lassen. Transfermaßnahmen sind demnach „alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich Arbeitgeber angemessen beteiligen.“
Die Förderhöhe bleibt allerdings unverändert und beträgt nach wie vor 50 % der „erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten“, wobei die Obergrenze bei 2.500,- Euro pro gefördertem Mitarbeiter liegt. „Die beibehaltene Förderungshöhe erlaubt damit auch weiterhin eine Reduzierung der Kosten von ePlacement-Maßnahmen, um die Hälfte,“ so Christian M. Böhnke, Geschäftsführer von JobHUNT-INC.COM ePlacement-Consultants.
Zum Unternehmen: JobHUNT-INC.COM ePlacement-Consultants ist seit 2001 als Pionier des internetgestützten Outplacement bekannt. Das vom Gründerteam des Unternehmens unter der Leitung von Christian M. Böhnke entwickelte Konzept ePlacement hat den Anspruch, durch die konsequente Nutzung kostensparender Kommunikationstechniken Einzel-Outplacement auch hierarchieübergreifend einsetzbar zu machen.
Weitere Informationen unter: www.jobhunters.de oder auf: www.facebook.com/outplacement