Management Nachrichten

Kienbaum Corporate Governance Studie 2009: Aufsichtsräte ohne Profil

Dr. Jürgen Kunz, Kienbaum
Dr. Jürgen Kunz, Kienbaum

Gummersbach.  In 71 Prozent der DAX-Unternehmen gibt es aktuell keine Kompetenzprofile für die Mitglieder der Kapitalseite im Aufsichtsrat. Mehr als die Hälfte der DAX-Unternehmen, nämlich 56 Prozent, hält es jedoch für notwendig, dass für alle Aufsichtsratsmitglieder der Kapitalseite verbindliche Anforderungsprofile dokumentiert werden, um das Gremium sowie seine Ausschüsse kompetent besetzen zu können. 42 Prozent würden eine solche Regelung als Kodexempfehlung begrüßen und immerhin 14 Prozent halten sogar eine gesetzliche Regelung für zweckmäßig. Das ergab die Studie „Corporate Governance 2009“, mit der die Managementberatung Kienbaum die erste Untersuchung nach Inkrafttreten erheblicher gesetzlicher Veränderungen im Bereich der Corporate Governance börsennotierter Unternehmen vorlegt. An der Untersuchung haben sich rund zwei Drittel der DAX 30-Unternehmen und insgesamt 57 der größten börsennotierten Unternehmen beteiligt.

„Kein Unternehmen kann sich einen nicht-optimal besetzten Aufsichtsrat leisten. Dokumentierte und individuelle Anforderungsprofile sind die Grundvoraussetzung für eine kompetente Besetzung und Zusammensetzung der Aufsichtsräte. Geschieht dies nicht, sind Risiken programmiert wie nicht-optimale Besetzungen von Vorstandspositionen durch den Aufsichtsrat oder die Zustimmung zu Maßnahmen des Vorstandes, die besser unterblieben wären“, sagt Jürgen Kunz, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der Kienbaum Consultants International GmbH.

Bereits Gerhard Cromme hatte als Vorsitzender der Deutschen Corporate Governance Kommission die Bedeutung der Anforderungsprofile im Aufsichtsrat betont. Sein Nachfolger Klaus-Peter Müller hat jüngst nochmals hervorgehoben, dass eine weitere Professionalisierung sowie die Erweiterung der Kompetenzprofile um den Aspekt Diversity im Fokus der Kommissionsarbeit stehen.

Nominierungsausschuss erstellt meist die Anforderungsprofile

In 29 Prozent der Unternehmen gibt es bereits Anforderungsprofile für alle oder zumindest einige Aufsichtsräte der Kapitalseite. In 73 Prozent dieser Fälle werden solche Profile vom Nominierungsausschuss erstellt, in 27 Prozent ist der Aufsichtsratsvorsitzende verantwortlich. Als wichtigste Kompetenzen, die in entsprechenden Anforderungsprofilen abgebildet werden sollten, nennen die Unternehmen unternehmerische Kompetenz und Finanzexpertise (jeweils 93 Prozent), gefolgt von Branchenkompetenz (82 Prozent), internationaler Kompetenz (77 Prozent) und Personal-Know-how (66 Prozent).

Gemeinsame Verantwortung bei der Vergütung

Der vom Gesetzgeber eingeführten Verlagerung der abschließenden Verantwortung für die Gesamtvergütung der Vorstände in den Gesamtaufsichtsrat (Aufsichtsratsplenum) stimmen 65 Prozent der Unternehmen zu. 73 Prozent dieser Unternehmen begründen dies damit, dass so alle Aufsichtsratsmitglieder gemeinsam Verantwortung tragen. 35 Prozent der Unternehmen lehnen die Verlagerung ab und kritisieren insbesondere die verlangsamte und ineffizientere Entscheidungsfindung (80 Prozent). Rund zwei Drittel geben an, dass nur im Personalausschuss, der bisher zumeist für die Gesamtvergütung verantwortlich zeichnete, die für die komplexe Vergütungsthematik erforderliche Sonderqualifikation vorhanden ist. „Die Verlagerung der Verantwortung bedeutet auch eine Verlagerung der Haftung auf sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates. Dies gilt selbst dann, wenn nicht alle Mitglieder über die erforderliche Sonderqualifikation verfügen. Das bedeutet in der Praxis, dass die Kompetenz in Vergütungsfragen für alle Aufsichtsratsmitglieder zu einer erforderlichen Mindestqualifikation wird“, sagt Jürgen Kunz.

Nachhaltigkeit trotz Befristung?

80 Prozent der befragten DAX-Unternehmen halten die aktuelle gesetzliche Regelung, wonach Vorstandsverträge auf maximal fünf Jahre befristbar sind, für richtig. Zwölf Prozent sprechen sich für die Möglichkeit zu unbefristeten Verträgen aus und zwei Prozent für einen rechtlichen Rahmen, der Laufzeiten von bis zu zehn Jahren erlaubt. Andere Rechtsformen bieten größere Gestaltungsmöglichkeiten: Bei der SE – diese Rechtsform haben immerhin bereits vier der DAX-30-Unternehmen gewählt – ist eine Vertragsdauer von höchstens sechs Jahren möglich. Bei nicht-börsennotierten Unternehmen wie der GmbH kann das Leitungsorgan sowohl befristet als auch unbefristet beschäftigt werden. „Nachhaltigkeit ist ein zentraler Punkt in der neuen Rechtsentwicklung. Nachhaltigkeit kann aber durchaus länger als fünf Jahre dauern. Die Zukunft wird zeigen, ob das immer stärker betonte Element der Nachhaltigkeit mit dem starren System der maximal auf fünf Jahre befristbaren Vorstandsverträge für die Aktiengesellschaften auf Dauer verträglich ist. Eine entsprechende Änderung hin zu mehr Flexibilität wäre allerdings nur durch den Gesetzgeber möglich, nicht durch den Kodex“, sagt Jürgen Kunz.

Mehr Transparenz bei der Selbsteffizienz

Für mehr Transparenz sprechen sich viele Unternehmen in Sachen Selbsteffizienzprüfung der Aufsichtsräte aus. 43 Prozent sind der Meinung, dass die Ergebnisse beispielsweise auf der Hauptversammlung vorgestellt werden sollten. Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) in der Neufassung sieht bereits jetzt vor, dass in der Erklärung zur Unternehmensführung eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen aufzunehmen sind.

Votum für Werte und den Kodex

Das BilMoG sieht außerdem erstmals vor, dass in die Erklärung zur Unternehmensführung relevante Angaben zu den praktizierten ethischen Standards einfließen müssen. Laut Befragung sagen 66 Prozent der Unternehmen, das ethische Werte als zentrale Faktoren der Unternehmensführung einen stärkeren Einfluss haben sollten. „Ethik ist genauso ein zentraler Faktor nachhaltiger Unternehmensführung wie Arbeits- und Sozialstandards. Die Herausforderung ist es, messbare Kriterien und ein stringentes und mit der Unternehmensstrategie konformes Wertegerüst zu entwickeln. Dies muss in der Praxis und von der Unternehmensführung vorgelebt werden“, sagt Jürgen Kunz.

Als wichtigste Themen in der Zukunft der Corporate Governance sehen die Unternehmen die weitere Optimierung im Verhältnis von Unternehmensführung und -steuerung und die weitere Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit. In der Form der zukünftigen Regelung sind sich die Unternehmen einig: 88 Prozent sprechen sich für den Kodex und gegen zusätzliche gesetzliche Regelungen aus.

Kienbaum ist in Deutschland Marktführer im Executive Search und im HR-Management und gehört zu den führenden Managementberatungen. Mit seinem integrierten Beratungsansatz begleitet Kienbaum Unternehmen aus den wesentlichen Wirtschaftssektoren bei ihren Veränderungsprozessen von der Konzeption bis zur Umsetzung. Kienbaum verbindet ausgewiesene Personalkompetenz mit tiefem Wissen in Strategie, Organisation und Kommunikation.

Weitere Informationen:
Erik Bethkenhagen
Fon: +49 2261 703-1579
erik.bethkenhagen@kienbaum.de
.

Für den Inhalt der obigen Meldung ist nicht Crosswater Systems Ltd. sondern der jeweilige Autor verantwortlich.

Fügen Sie diesen Artikel zu den folgenden Social Bookmarking Diensten hinzu:

+++ Ein Presse-Service von Crosswater Systems Ltd. zu den Themengebieten e-Recruiting, Jobbörsen, Arbeitsmarkt, Personaldienstleistungen, Human Resources Management. Die in den Firmen-Pressemitteilungen vertretenen Meinungen müssen nicht notwendigerweise mit der Redaktion von Crosswater Systems übereinstimmen +++

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert