Durch das Qualifizierungschancengesetz zur geförderten Weiterbildung
Die digitale Transformation in der Arbeitswelt zwingt viele Mitarbeiter zu Veränderungen. Viele Berufsbilder brechen weg oder verändern sich. Diesem Wandel können Unternehmer und Mitarbeiter entgegentreten, indem sie auf eine geförderte Weiterbildung setzen. Durch das neue Qualifizierungschancengesetz ist dies möglich, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das neue Qualifizierungschancengesetz zur geförderten Weiterbildung erlaubt mehr geförderte Weiterbildung. So kann die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Kosten für eine Weiterbildung übernehmen. Sofern diese Weiterbildung dazu dient, den Mitarbeiter auf den veränderten Berufswandel vorzubereiten. Auch die Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen, kurz WeGebAu genannt, erfährt eine Ausweitung auf alle Arbeitnehmer.
Die vorherige WeGebAu ist mit dem Qualifizierungschancengesetz in eine abschlussorientierte Qualifizierung umgewandelt und ermöglicht den Erwerb von einem neuen Berufsabschluss über den zweiten Bildungsweg. Unter den Begriff Anpassungsqualifizierung fallen alle Weiterbildungen, die nicht unmittelbar von Interesse seitens des Unternehmens sind und die keinerlei gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers darstellen.
Mehr Weiterbildungen möglich
Wer also bislang den Gedanken an eine Weiterbildung aufgrund der entstehenden Kosten oder der Unsicherheit bezüglich des Arbeitsplatzes verschoben hat, sollte sich jetzt eingehend informieren, ob nicht der richtige Zeitpunkt für eine Weiterbildung gekommen ist.
Allein die zunehmende Digitalisierung in der Berufswelt bietet eine Vielzahl von Fortbildungen und Möglichkeiten, sich persönlich und beruflich weiterzubilden. Ein Mitarbeiter, der offen für Weiterbildungen ist, verspricht einen Leistungsgewinn, der letztendlich auch zum Erfolg des Unternehmens positiv beiträgt. Die Qualifizierungsoffensive hilft bei den laufenden Veränderungsprozessen nicht den Anschluss zu verlieren.
Die Weiterbildungen zielen in weiterer Folge nicht nur auf unmittelbare Höherqualifizierungen ab, sondern sollen die Mitarbeiter für das ganze Leben stärken. Dadurch erklärt sich auch, weshalb eine Weiterbildung, die im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes erfolgt, nicht ausschließlich einen Bezug in der aktuellen Berufsposition findet.
Qualifizierungschancengesetz: Vorteile für Unternehmer
Unternehmer und Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter durch Fortbildungen und Weiterbildung schicken möchten, haben mit dem Qualifizierungschancengesetz nun die Möglichkeit, diese Weiterbildung staatlich fördern zu lassen. Die finanzielle Entlastung hilft den Unternehmen einerseits, andererseits gewinnen sie höher qualifizierte Mitarbeiter. Außerdem sind diese Mitarbeiter laut Experten loyaler und motivierter, wenn der Arbeitgeber engagierter in Sachen Fortbildung ist.
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt nicht nur einen Teil dieser Weiterbildungskosten. Sie gewährt auch Zuschüsse und Lohnkostenzuschüsse, wenn die Arbeitnehmer während der vereinbarten Weiterbildung eine Freistellung bei vollem Gehalt erhalten. Die Höhe solcher Zuschüsse ist abhängig von der Betriebsgröße des Unternehmens. 100 Prozent der Weiterbildungskosten sowie 75 Prozent der Lohnfortzahlungskosten werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen, wenn es sich um ein Kleinunternehmen mit maximal neun Mitarbeitern handelt.
50 Prozent der Kosten werden im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes für Unternehmen zwischen 10 bis 249 Mitarbeitern erstattet, während Unternehmer bis 2500 Mitarbeiter eine Kostenerstattung von 25 Prozent erwarten können. Unternehmen mit mehr als 2500 Mitarbeitern hingegen erhalten lediglich 15 Prozent in Form eines Zuschusses. Bei einem bestehenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung über eine berufliche Weiterbildung ist es möglich, den Zuschuss auf 20 Prozent dieser Kosten zu gewähren.
Als Arbeitgeber findet man beim Arbeitergeberservice der Bundesagentur für Arbeit Ansprechpartner für allfällige Fragen. Hier gibt es auch nähere Informationen über das Procedere der Antragstellung auf einen Zuschuss sowie zertifizierte Weiterbildungsanbieter, die für eine geförderte Weiterbildung der Mitarbeiter möglich sind.
Vorteile einer geförderten Weiterbildung für Mitarbeiter
Mithilfe des Qualifizierungschancengesetzes ist es nun jeden fortbildungswilligen Mitarbeiter möglich, sich bei der Entscheidung für eine passende Weiterbildung beraten zu lassen. Somit hat auf diesem Weg die Möglichkeit, auch außerhalb des Berufs an einer Weiterbildung teilzunehmen. Mehr Wissen, mehr Gehalt – im Endeffekt ist die geförderte Weiterbildung im Sinne der Mitarbeiter. Übrigens sind die Weiterbildungen auch als berufsbegleitende Fortbildungen möglich.
Von der geförderten Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz gewinnen auch Teilzeitkräfte. Auch sie können sich rund um ihren Beruf um eine Fortbildung bemühen, die sich letztendlich durch eine höhere Kompetenz und Motivation niederschlägt. Letztendlich sollte man grundsätzlich dem Angebot für eine Fortbildung gegenüber offen sein. Veränderung ist nicht per sé etwas Schlechtes, sondern birgt auch neue Chancen für die einzelnen Mitarbeiter.
Die Automatisierung und Digitalisierung eröffnet neue Berufsbilder und wer während einer Fortbildung bislang unerkannte Fähigkeiten und Kompetenzen entdeckt, freut sich über diese Chance. Durch die staatliche Förderung gewinnen die Mitarbeiter zusätzliche Fähigkeiten. Außerdem werden aufgrund der zwangsläufigen Digitalisierung und Automatisierung neue Stellen geschaffen, die durch qualifizierte Mitarbeiter besetzt werden. Die Weiterbildung erhöhen somit auch die Chancen auf eine Einstellung und damit verbundene Karrieremöglichkeiten in weiterer Folge.
Das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung orientiert sich wie bei den Zuschüssen des Arbeitgebers an der Betriebsgröße des Unternehmens. Bei Kleinstunternehmen erhalten die Mitarbeiter bis zu 75 Prozent, bei kleineren und mittleren Unternehmen wird das Arbeitsentgelt bei bis zu 50 Prozent liegen. Bei einem größeren Unternehmen werden bis zu 25 Prozent ausbezahlt, ebenso bei großen Unternehmen mit mehr als 2500 Mitarbeitern. Einzige Ausnahme: Mitarbeiter, die über keinerlei Berufsabschluss verfügen oder eine Schwerbehinderung haben, erhalten das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung in einer Höhe von bis zu 100 Prozent.
Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung seitens des Arbeitgebers besteht jedoch nicht. Wer eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz machen möchte, muss daher mit dem Arbeitgeber eine Einigung finden, da dieser einen Teil dieser Kosten trägt.
Richtlinien für die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
Die Förderung einer Weiterbildung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes hängt von bestimmten Kriterien ab, die erfüllt sein müssen, um den staatlichen Zuschuss zu erhalten. Die Förderung ist nur für Mitarbeiter möglich, deren Berufsausbildung vor mindestens vier Jahren erfolgt ist. Außerdem müssen zwischen zwei Weiterbildungen mindestens vier Jahre liegen. Jegliche Weiterbildungen, die eine Vermittlung von Fähigkeiten am aktuellen Arbeitsplatz beinhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die angebotene Weiterbildung muss daher über eine kurzfristige und auf den Arbeitsplatz bezogene Fortbildung hinausgehen. Ziel ist schließlich, dass der Mitarbeiter für zukünftige Arbeitsaufgaben besser geschult ist. Die Durchführung einer Weiterbildung muss explizit von einem extern und dafür zugelassenen Bildungsträger erfolgen. Möglich ist eine Fortbildung innerhalb des Unternehmens, wenn diese von einem externen Dienstleister erfolgt. Die Maßnahme der Weiterbildung muss den Zeitraum von vier Wochen bzw. 160 Stunden überschreiten. Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet, eine Weiterbildung zu genehmigen und stellt dann dafür einen sogenannten Bildungsgutschein aus. Dieser wird bei einem externen und zertifizierten Bildungsträger eingelöst.