Arbeitsmarkt Personalvermittler

Beschäftigungschancengesetz: Transfer-Durchführungsbestimmungen erfordern Kooperation auf Augenhöhe – Know-how der Transferanbieter macht BA-Bestimmungen praxistauglich

Michael Wacker, BVTB, Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer
Michael Wacker, BVTB

Düsseldorf – Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (BVTB) begrüßt viele der transferbezogenen Vorgaben des neuen Beschäftigungschancengesetzes. Im Interesse eines Effizienzgewinns für die Praxis sieht der BVTB allerdings die Notwendigkeit, die Experten der Transferträger frühzeitig in die Ausgestaltung der Durchführungsbestimmungen einzubeziehen. Diese sollen die weiten Interpretationsspielräume des Gesetzes schließen.

Die Zielsetzung der Transfervorgaben des Gesetzes stimmt aus Sicht des BVTB, da diese die Qualität und Effizienz im Beschäftigtentransfer sichern sollen. Damit sind Transfergesellschaften und -agenturen noch besser in der Lage, Personalabbau in Zeiten von Wirtschaftskrisen und Strukturwandel einer globalisierten Wirtschaft sozial abzufedern und gleichzeitig dem Flexibilitätsbedarf der Unternehmen gerecht zu werden. Dieses Vorhaben unterstützt der BVTB mit eignen Qualitätsstandards, Zertifizierungsverfahren und Ethik-Grundsätzen.

„Die Transfervorgaben des Beschäftigungschancengesetzes haben viele gute Ansätze. Die Erfahrung aus der Transferpraxis lehrt jedoch, dass die ‚Kunden‘ des Transfers nur dann profitieren, wenn das Zusammenspiel der am Transferprozess beteiligten Akteure gut funktioniert. In diesem Sinne regen wir an, die Kultur der frühzeitigen Abstimmung weiter zu entwickeln“, sagt Michael Wacker, BVTB-Vorstandsmitglied.

Die Qualität der Bestimmungen muss sich in der Praxis als tauglich erweisen. Aus der Erfahrung des BVTB sind dabei folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Eine nicht frühzeitige Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Interessensausgleich darf nicht zum Förderausschluss führen.
  • In der Aushandlungsphase sollten mehr Anreize für Erfolgsorientierung gesetzt werden.
  • Der Integrationserfolg kann nicht im Voraus beurteilt werden, da es nie die erforderliche vollständige Transparenz der betrieblichen und arbeitsmarktlichen Umfeldbedingungen gibt.
  • Nur eine einheitliche Bewilligungspraxis kann die Plan- und Steuerbarkeit von Qualifizierungsprozessen sicherstellen.
  • Der Vorbehalt der Erforderlichkeit und Angemessenheit bedeutet eine Bürokratisierung des Förderverfahrens sowie eine Abkehr vom Individualanspruch zurück zur ausgedienten Unternehmensförderung.
  • Die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen sollte nicht ausschließlich von der Zustimmung der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung“ abhängig sein.
  • Ein Erzwingen von Qualifizierungen durch die BA ist unsinnig. Denn der Kostenrahmen für Qualifizierungen ist ab Start der Transfergesellschaft fixiert. Die Feststellungen der BA sind für die lediglich kostenverwaltenden Transfergesellschaften weder kalkulierbar noch belastbar.
  • Die monatliche Berichterstattung von sich überwiegend nicht ändernden Daten ist für alle Beteiligten eine erhebliche Mehrbelastung und in der Datenfülle ein unsinniges Unterfangen.
  • Die sinnvolle Individualisierung und Zusammenführung der Maßnahme- und Unterhaltsleistungen wird von der BA IT-technisch nicht unterstützt.
  • Die BA verfügt weder über die personellen noch die organisatorischen Strukturen, um die ihr zugedachte Aufgabe eines wichtigen Akteurs in den Aushandlungsprozessen konkreter Transfervorhaben vor Ort auszufüllen.

Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (www.bvtb.de) entwickelt die Instrumente des Beschäftigtentransfers weiter, fördert ihren Einsatz und vertritt sie in der Öffentlichkeit. Er setzt Standards für die Beratung sowie Projektsteuerung und -abwicklung, um die Qualität und Transparenz des Beschäftigtentransfers in der Breite zu gewährleisten und seine Verantwortung gegenüber Teilnehmern, Personal abgebenden Unternehmen und der öffentlichen Hand zu sichern. Ein zertifiziertes Zulassungsverfahren lässt nur Transferanbieter im BVTB zu, die die hohen Standards des „Qualitätslabels BT“ erfüllen.

Weitere Informationen: BVTB – Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer e.V., Chemiepark Knapsack, Industriestraße / Geb. 0196, 50354 Hürth, Tel. 02233 48-6599, Fax: 02233 48-946599, E-Mail: info@bvtb.de, Web: www.bvtb.de

PR-Agentur: euro.marcom dripke.pr, Tel. +49 611 97315-0, E-Mail: team@euromarcom.de

.

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert