BITKOM begrüßt Zustimmung des Bundesrats zum Elena-Gesetz
Berlin, März 2009
Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesrats zum elektronischen Meldeverfahren für Arbeitsdaten – kurz: Elena. Die Zustimmung des Bundesrats war der letzte Schritt des Gesetzgebungsverfahrens. Damit steht fest, dass das aufwändige Ausfüllen von Einkommensnachweisen bald der Vergangenheit angehört. Jährlich werden rund 60 Millionen Einkommensnachweise erstellt – etwa für den Elterngeld-Antrag oder für den Antrag auf Arbeitslosengeld. „Das elektronische Meldeverfahren Elena wird Behörden und Unternehmen von unnötiger Arbeit und Bürokratie entlasten“, so BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. „Die Daten liegen elektronisch vor und werden elektronisch weiterverarbeitet, daher sollte man sie auch elektronisch übermitteln. Das bisherige Meldeverfahren verschwendet Zeit, Energie und Papier.“
Allerdings wird in dem neuen Gesetz nur ein kleiner Teil der Möglichkeiten ausschöpft. Das elektronische Meldeverfahren könnte zum Beispiel auch für die Prozesskostenbeihilfe oder für Unterhaltsstreitigkeiten eingesetzt werden. „Die Politik darf sich nicht auf dem jetzigen Elena-Gesetz ausruhen“, so Scheer. „Der Staat muss den Unternehmen möglichst viel unnötige Bürokratie abnehmen, so wie es sich die Bundesregierung vorgenommen hat.“ In ihrem Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ hat die Bundesregierung das Ziel formuliert, Bürokratiekosten bis 2011 um ein Viertel zu reduzieren.
Der BITKOM erwartet, dass die deutschen Unternehmen mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr sparen könnten, wenn alle Arbeitsnachweise und Gehaltsbescheinigungen elektronisch übermittelt würden. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet mit jährlichen Einsparungen für Unternehmen von 5 Millionen Euro pro Belegart – von denen es in Deutschland mehr als hundert gibt. „Ein umfassendes Elena-Gesetz dient dem Bürokratieabbau und ist zugleich ein kostenloses Konjunkturpaket“, so Scheer. „Wir fordern die Politik daher auf, das Gesetz schnell nachzubessern und um weitere Belegarten zu ergänzen.“
Beim elektronischen Meldeverfahren übermitteln die Arbeitgeber die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter an eine zentrale Datenbank. Behörden und Gerichte können dort die aktuellen Daten erfragen und auf dieser Basis staatliche Leistungen berechnen – allerdings nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer. Ohne Einwilligung kommen die öffentlichen Stellen nicht an die hinterlegten Daten der rund 40 Millionen Arbeiter und Angestellten. Ermöglicht wird der autorisierte und sichere Zugang durch eine digitale Signatur. Die kann zum Beispiel auf einer separaten Chipkarte aufgebracht sein. Sie kann aber auch als Teil des neuen elektronischen Personalausweises bestellt werden, der ab 2010 erhältlich ist.
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