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Rettungspaket für den Gründungszuschuss: Antragsberatung und Kosten-Airbag verhelfen zur Förderung

Dr. Andreas Lutz

(gruendungszuschuss.de) Seit der Reform des Gründungszuschusses am 28.12.2012 hat sich ein kleines Jobwunder ereignet. Wer seitdem die Förderung beantragen möchte, um sich damit selbständig zu machen, erlebt Überraschendes. Die Berater bei der Arbeitsagentur beschreiben die Chancen am Arbeitsmarkt in den schillerndsten Farben. Sogar Alleinerziehende, Alte und Kranke bekommen zu hören, es gäbe doch eine Vielzahl an geeigneten Stellenangeboten – sie mögen sich doch erst einmal auf diese bewerben.

Mit dieser Strategie halten die Arbeitsagenturen potenzielle Gründer von der Beantragung von Gründungszuschuss ab, denn der Gesetzgeber hat die zur Verfügung stehenden Mittel gegenüber dem Vorjahr von 1,8 auf 1,0 Milliarden Euro gekürzt. Die Abschreckungsmethode hat Erfolg: Die Zahl der eingereichten Anträge ist seither dramatisch zurückgegangen. Zudem prüfen die Agenturen die eingereichten Anträge sehr viel strenger. Wurden Antragsteller früher gewarnt, wenn ihnen ein Formfehler unterlaufen ist, so reagieren die Agenturen jetzt häufig mit einer sofortigen Ablehnung.

Mit dieser Taktik verunsichern die Agenturen systematisch Gründungswillige und schießen über das Ziel hinaus: In Hamburg wurde eine Kommission zur Auswahl der Antragsteller eingerichtet. Bisher musste sie nicht tagen, weil es angesichts der niedrigen Zahl gestellter Anträge keinen Budgetengpass gibt.

„Wer gegenüber der Agentur richtig argumentiert und einen gut vorbereiteten und komplett fehlerfreien Antrag stellt, hat nach wie vor sehr gute Chancen auf die Förderung. Wer sich hingegen abschrecken lässt und sich ohne Antrag auf Gründungszuschuss selbständig macht, hat den Anspruch auf Förderung ein für alle mal verloren“, sagt Förderexperte Andreas Lutz.

Die neue Situation erfordert eine andere Vorgehensweise. Reichte es bisher, wenn die Gründer nach dem Schreiben des Businessplans einen Gründungsberater aufsuchten, sollten sie heute möglichst schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur Rat einholen. Denn schon beim ersten Termin bei der Behörde werden wichtige Weichenstellungen vorgenommen.

gruendungszuschuss.de als führender Anbieter zum Thema Gründungsberatung und -förderung reagiert auf die Gesetzesänderung mit zwei neuen Angeboten, die die Chancen betreuter Gründer auf die Förderung deutlich erhöhen:

  • Im Rahmen einer meist einstündigen „Antragsberatung“ sagen die Gründungsberater den Gründern ganz konkret auf einer Skala von 1 bis 10, wie ihre Chancen auf Gründungszuschuss tatsächlich stehen und geben differenziert nach den Entscheidungskriterien der Arbeitsagenturen detaillierte Hinweise, wie sie ihre Aussichten auf Förderung steigern.
  • Aussichtsreichen Antragstellern mit überzeugendem Businessplan bietet gruendungszuschuss.de im Rahmen der fachkundigen Stellungnahme zudem einen „Kosten-Airbag“ an. Sollte es trotz des eindeutigen Votums für den Gründer überraschend doch zu einer Ablehnung des Antrags kommen, übernimmt gruendungszuschuss.de die Kosten für einen  Rechtsanwalt, der den Kunden berät und im Widerspruchsverfahren vertritt.

Weitere Informationen zu Antragsberatung und Kosten-Airbag: www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103


Pressekontakt:

Dr. Andreas Lutz, (089) 51 65 79 80
Christian Bussler, (089) 44 40 94 45
presse@gruendungszuschuss.de
www.gruendungszuschuss.de/presse

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