Arbeitsmarkt Nachrichten

Arbeitsmarkt Gesundheitswesen: Kienbaum-Studie zum Arbeitszeitmanagement in deutschen Krankenhäusern

Arbeitszeitgesetz verursacht Mehrkosten und Einbußen in Behandlungsqualität
Gummersbach, 13. Januar 2009 Die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) stellt deutsche Krankenhäuser auch zwei Jahre nach der Einführung vor große Herausforderungen: 95 Prozent der Krankenhäuser werden nach eigenen Angaben mit Mehrkosten durch die Umstellung auf gesetzeskonforme Dienstpläne konfrontiert, 42 Prozent sprechen sogar von erheblichen Mehrkosten. Für 48 Prozent ist mangelnde Motivation der Mitarbeiter eine Folge des Arbeitszeitgesetzes, knapp ein Drittel führt eine verstärkte Personalfluktuation auf das neue Gesetz zurück. Laut der Kienbaum Health Care-Studie „Arbeitszeitmanagement in deutschen Krankenhäusern“, für die öffentliche, freigemeinnützige und private Krankenhäuser in Deutschland befragt wurden, verzeichnen deutsche Krankenhäuser auch leistungsseitig Einbußen: Knapp ein Fünftel der Häuser gibt Einschränkungen in der Leistungsqualität als Konsequenz aus dem Arbeitszeitgesetz an.

Handlungsbedarf sehen deutsche Krankenhäuser vor allem bei der Überschreitung von Arbeitszeiten, dem Verstoß gegen Ruhezeiten und bei der Organisation der Betriebsabläufe. „Krankenhäuser müssen bei der Erstellung der Dienstpläne sowohl gesetzeskonform als auch ressourcenorientiert handeln. Ohne Optimierung der grundlegenden Betriebsorganisation sind Mehrkosten und Leistungseinbußen oftmals die Folge“, sagt Manuel Feldmann, Health Care-Experte bei der Managementberatung Kienbaum.

Personalaufstockung ist unumgänglich
Um die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes umzusetzen, haben 79 Prozent der Krankenhäuser ihren Personalbestand erhöht. Das ist die häufigste Ursache der Mehrkosten, die im Zuge der Umsetzung des neuen Gesetzes entstehen. Des Weiteren wenden knapp drei Viertel der Befragten eine Opt-Out-Regelung an und ermöglichen damit eine höhere Wochenarbeitszeit als die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen 48 Stunden. Auch nutzen zwei Drittel versetzte Dienstzeiten im Regeldienst zur Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes. Drei Viertel der befragten Häuser haben einen erhöhten Personalbedarf, knapp ein Viertel kann diesen Mehrbedarf jedoch nicht decken. „Personalmangel ist in deutschen Krankenhäusern allgegenwärtig. Der Wettbewerb um ärztliches und pflegerisches Fachpersonal nimmt zu. Leider begreifen bislang nur wenige Einrichtungen das Arbeitszeitgesetz als Chance, ihre Arbeitgeberattraktivität zu stärken“, sagt Feldmann.

Nichteinhaltung wird mit Auflagen geahndet
27 Prozent der befragten Krankenhäuser wurden bereits von der Aufsichtsbehörde auf Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes überprüft. Die Überwachung der Einhaltung wurde in der Mehrheit der Krankenhäuser durch das Gewerbeaufsichtsamt (47 Prozent) und das Amt für Arbeitssicherheit (38 Prozent) wahrgenommen. Geprüft wurde vornehmlich der Ärztliche Dienst. Besonderes Augenmerk haben die Prüfer dabei auf die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie Ruhezeiten gelegt. Hier wurden auch die meisten Regelverstöße festgestellt, die mit angedrohten und eingeleiteten Strafverfahren sowie Auflagen zur sofortigen Problemlösung geahndet wurden.

Vorbereitung durch internen Wissensaufbau
Zur Vorbereitung auf die Umsetzung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes haben 81 Prozent der befragten Krankenhäuser ihre Mitarbeiter über Seminare geschult, 55 Prozent haben auf Informationsbroschüren der Tarifparteien zurückgegriffen. Interne Workshops und die Beratung durch Verbände wurden kaum in Anspruch genommen. Die Mehrheit der Krankenhäuser hat im Vorfeld der Umsetzung des neuen Gesetzes auf eine tiefgreifende Analyse der Betriebsorganisation verzichtet. Mit Hilfe von alternativen Arbeitszeitmodellen (89 Prozent) und Belastungsanalysen (76 Prozent) wurden mögliche Umsetzungsmaßnahmen eruiert. Die operative Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes obliegt in 87 Prozent der befragten Krankenhäuser der Personalabteilung. In knapp der Hälfte der befragten Einrichtungen ist die Geschäftsführung mit der Umsetzung betraut. Die Studienergebnisse zeigen, dass gerade die Einbindung der direkt verantwortlichen Chefärzte zu besseren Ergebnissen bei der Umsetzung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes führt.

Die Studie zum Arbeitszeitmanagement in deutschen Krankenhäusern ist erhältlich bei Kienbaum Management Consultants, Bereich Health Care, Georg-Glock-Straße 8, 40474 Düsseldorf. (Tel + 49 211 96 59-370, Fax + 49 211 96 59-447, health.care@kienbaum.de)

Kienbaum gehört zu den führenden Managementberatungen und ist in Deutschland Marktführer im Executive Search und im HR-Manage­ment. Mit seinem integrierten Beratungsansatz begleitet Kienbaum Unternehmen aus den wesentlichen Wirt­schaftssektoren bei ihren Veränderungsprozessen von der Konzeption bis zur Um­setzung. Kienbaum verbindet ausgewiesene Personalkompetenz mit tiefem Wissen in Strategie, Organisation und Kommunikation.

Weitere Informationen:
Erik Bethkenhagen
Tel: +49 2261 703-579
Mail: Erik.Bethkenhagen@kienbaum.de

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