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China lockert Anforderungen an Arbeitsvisa für Absolventen

Dirk Mussenbrock
Dirk Mussenbrock

Gute Nachrichten für Studenten und Absolventen, die es nach China zieht: Zweijährige Berufserfahrung für die Ausstellung eines Arbeitsvisums nicht mehr nötig.

Neujahrsgeschenk für Studierende und Absolventen, die direkt nach dem Studium ihre Karriere in China sehen: Mit Nachricht vom 06.01.2017 hat das Ministry of Human Resources and Social Security of the People‘s Republic of China (MOHRSS) die Anforderungen für Arbeitsvisa gesenkt. Entscheidend ist der Wegfall der bisher geforderten zweijährigen Berufserfahrung. Fortan kann ein ausländischer Absolvent direkt nach dem Studium ein Arbeitsvisum in China beantragen. Der Masterabschluss einer chinesischen Universität oder einer „berühmten“ ausländischen Hochschule ist jedoch zwingend erforderlich.

Ebenso muss die Beantragung innerhalb eines Jahres nach Abschluss erfolgen. Für die Beantragung der Work Permit werden folgende Mindestanforderungen definiert: 

  • Mindestalter 18 Jahre 
  • Gute Gesundheit 
  • Führungszeugnis ohne Einträge 
  • Herausragende akademische Leistungen mit einem Durchschnitt von über 80 % oder über B/B+ sowie gutes Benehmen 
  • Relevanter Abschluss 
  • Bestätigtes Arbeitsverhältnis mit Bezug zum Studienabschluss sowie einer
  • Entlohnung, die über dem gesetzlichen Durchschnittslohn der jeweiligen Stadt/Region liegt

 

Im Rahmen des Beantragungsprozesses für das Z Visum muss ferner nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber die zu besetzende Position mindestens 30 Tage lokalen Arbeitskräften angeboten hat.

 

Das von den Behörden ausgegebene Employment Certificate hat zunächst eine Gültigkeit von einem Jahr und kann bei korrekter Zahlung der chinesischen Einkommenssteuern um weitere 5 Jahre verlängert werden. Die zur Verfügung stehenden Volumen der Arbeitsvisa für ausländische Absolventen werden jährlich am 31. Januar vom MOHRSS festgelegt und kommuniziert.

 

Die neue Regelung ist seit dem 06. Januar 2017 gültig und findet sofort Anwendung. Eine derartige Anpassung haben Experten schon länger gefordert: „China arbeitet zielstrebig die Agenda für ‚Made in China 2025‘ ab, welche das Land in vielen Bereichen als Marktführer sieht. Aktuell fehlen dazu immer wieder die richtigen Talente, die man nun im Ausland zu gewinnen versucht“, so Dirk Mussenbrock, Gründer des europäisch-chinesischen Stellenportals SinoJobs. „Und dies wird mit Sicherheit auch gelingen, denn junge Talente aus allen Teilen der Welt sehen insbesondere in Chinas Metropolen interessante Karrierechancen.“

 

Die Anordnung des MOHRSS ist unter folgendem Link einsehbar:

http://www.mohrss.gov.cn/gkml/xxgk/201701/t20170111 _264214.html

Unternehmensporträt Mussenbrock & Wang GmbH:

Mussenbrock & Wang ist führender Anbieter von Rekrutierungslösungen im europäisch-chinesischen Kontext mit Sitz in Deutschland und China. Die Spezial-Jobbörse SinoJobs sowie die Karriere- und Recruiting-Messen SinoJobs Career Days bieten europäischen und chinesischen Unternehmen spezialisierte Lösungen für die Anwerbung von chinesischen und europäischen Fach- und Führungskräften in Greater China und Europa. Die im jährlichen Rhythmus stattfindende Sino HR Conference – DeutschChinesische Personalkonferenz – hat sich als führendes Event zu Themen des deutsch-chinesischen Personalmanagements etabliert. Die Veranstaltung, durchgeführt in Frankfurt am Main, spricht Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich Management und Human Resources an.

Presseanfragen:

Dirk Mussenbrock Mussenbrock & Wang GmbH Heinrich-Hertz-Straße 131 | 22083 Hamburg – Germany phone +49 40 696 353 85-0 | fax +49 40 696 353 85-9 ham@mussenbrockwang.com | mussenbrockwang.com

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