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Sozialer Arbeitsmarkt: Zentrales Erfolgskriterium ist laut IAB die Beschränkung auf besonders arbeitsmarktferne Personen

IAB, Crosswater Job Guide
Philipp Ramos Lobato, IAB

Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines Sozialen Arbeitsmarkts enthalten geeignete Kriterien für die Abgrenzung der Zielgruppe, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Der Soziale Arbeitsmarkt soll sehr arbeitsmarktferne Arbeitslosengeld-II-Empfänger durch hohe Lohnkostenzuschüsse und ein begleitendes Coaching in das Arbeitsleben integrieren und damit soziale Teilhabe ermöglichen.

Der Soziale Arbeitsmarkt

Ein Sozialer Arbeitsmarkt soll sehr arbeitsmarktferne Arbeitslosengeld (ALG)-II-Beziehende durch hohe Lohnkostenzuschüsse und ein begleitendes Coaching in Erwerbsarbeit integrieren und damit eine bessere soziale Teilhabe für diesen Personenkreis ermöglichen. Darauf zielt ein aktueller Gesetzentwurf der  Bundesregierung ab.

Die IAB-Studie untersucht, welche Eigenschaften die mögliche Zielgruppe für den Sozialen Arbeitsmarkt charakterisieren. Entscheidend seien dabei insbesondere Kriterien wie die Dauer des Arbeitslosengeld-II-Leistungsbezugs, die Dauer von Beschäftigungsepisoden und das Lebensalter. Im Regelfall sind die Personen, die für eine Förderung in Betracht kommen, älter als 44 Jahre.

Bei einer sehr strengen Eingrenzung der Zielgruppe, die die fünf Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit den geringsten Arbeitsmarktchancen umfasst, kämen rund 114.000 Personen für den Sozialen Arbeitsmarkt in Frage. Allerdings erhöhen so strenge Zugangskriterien das Risiko, dass Personen vom Sozialen Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden, obwohl sie ebenfalls kaum Beschäftigungschancen haben. Wenn man dieses Risiko verkleinern will, müsse man die zehn oder 15 Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit den geringsten Arbeitsmarktchancen betrachten.

Entscheidend müsse am Ende immer die Prognose der Fachkräfte in den Jobcentern sein, ob tatsächlich keine realistische Chance auf eine reguläre Beschäftigung bestehe, erklärt das IAB. Wenn diese doch bestehe, seien immer andere arbeitsmarktpolitische Instrumente vorzuziehen – beispielsweise ausbildungsunterstützende Maßnahmen, die Förderung der beruflichen Weiterbildung oder Eingliederungszuschüsse. Durch die Teilnahme am Sozialen Arbeitsmarkt könnte fälschlich Zugewiesenen, die vergleichsweise arbeitsmarktnah sind, der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt erschwert werden. Eine solche Fehlzuweisung wäre mit hohen Kosten verbunden und würde den Betroffenen unterm Strich eher schaden als nutzen.

Die Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb2018.pdf.

 

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
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