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Sonderstatus für Kirchen im Arbeitsrecht ist nicht mehr zeitgemäß

Joachim Sauer

BPM-Präsident fordert Überprüfung der kirchlichen Sonderrechte

Berlin – Der Präsident des Bundesverbands der Personalmanager (BPM), Joachim Sauer, fordert erneut eine Umstrukturierung des kirchlichen Sonderstatus im Arbeitsrecht. Sauer reagiert damit auf die verweigerte Behandlung eines Vergewaltigungsopfers durch zwei katholische Kliniken in Köln. Die Loyalitätspflichten gegenüber kirchlichen Arbeitgebern seien für Beschäftigte häufig unklar. Dies sei nicht zuletzt der unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Behandlung von Mitarbeitern der Kirchen sowie kirchennaher Institutionen und Arbeitnehmern anderer Organisationen geschuldet.

„Der kirchliche Sonderstatus im Arbeitsrecht ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Präsident Joachim Sauer. Die noch aus der Weimarer Reichsverfassung stammenden Artikel zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen stünden in Widerspruch zu den Vorstellungen von einem modernen Personalmanagement. „Loyalitätspflichten aufgrund kirchlicher Grundsätze dürfen nicht in Konflikt mit den Leistungsanforderungen an Beschäftigte geraten“, so Sauer weiter.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das im November 2012 Streiks in kirchlichen Institutionen unter bestimmten Bedingungen für zulässig erklärt, markiere bereits einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Personalarbeit in kirchlichen Einrichtungen. Auch im Sinne der 1,3 Millionen Beschäftigten in Kirchen und kirchennahen Vereinigungen müssten jedoch zeitnah die gleichen arbeitsrechtlichen Maßstäbe für kirchliche und weltliche Organisationen gelten.

Über den BPM

Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) ist die berufsständische Vereinigung für Personalmanager aus Unternehmen, Organisationen und Verbänden. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen von rund 3.500 Mitgliedern auf regionaler und Bundesebene gegenüber der Politik und der Wirtschaft. Er bezieht in der öffentlichen Diskussion Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen. Mitglied werden können ausschließlich hauptberuflich tätige Personalverantwortliche bzw. Mitarbeiter der Personalabteilungen. Die Mitgliedschaft im BPM ist personengebunden.

Bundesverband der Personalmanager

Friedrichstraße 209
D-10969 Berlin

Tel +49 (0) 30/84 85 93 00
Fax +49 (0) 30/84 85 92 00

www.bpm.de

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