Wozu noch eine gesetzliche Regelung? Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Die Folgen der geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) für die Zeitarbeitsbranche erläuterte Petra Eisen beim Zeitarbeitskongress der bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeber (bayme vbm) in München. Dabei ging die Landesbeauftragte des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) auch auf die zahlreichen tariflichen Verhandlungserfolge der letzten Jahre ein.
„Wir hatten eigentlich schon alles sozialpartnerschaftlich mit den Gewerkschaften geregelt“, stellte Eisen klar. Nahles Äußerungen, sie wolle bei der Reform die Tarifautonomie wahren, seien insofern ein bloßes Lippenbekenntnis gewesen. „Wir haben für elf Branchen Zuschlagstarifverträge abgeschlossen, die die stufenweise Lohnangleichung zwischen Zeitarbeitskräften und Stammbelegschaft sichern“, verdeutlichte Eisen. Die erste Lohnerhöhung gebe es – anders als im Gesetz geplant – bereits nach vier oder sechs Wochen. Daher fragte sie in Richtung Berlin: „Wozu noch eine gesetzliche Regelung?“
Regulierung nicht nachvollziehbarEbenso wenig nachvollziehbar sei, dass die Regierung die Höchstüberlassungsdauer gesetzlich festlegen will. „Wenn doch nach neun Monaten Equal Pay gilt – wieso muss ein Zeitarbeitseinsatz dann überhaupt noch beschränkt werden?“, konnte die Geschäftsführerin des iGZ-Mitglieds Eisen Personal Service nicht nachvollziehen.
Tariföffnungsklauseln
Positiv zu erwähnen seien die vereinbarten Tariföffnungsklauseln. Damit gebe es die Möglichkeit, auf tariflicher Ebene sachgerechte Regelungen zu finden. „Insofern fällt die AÜG-Reform wohl immerhin glimpflicher aus als zunächst zu befürchten war“, stimmte Eisen dem bayme vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt zu. Dieser kam in seinem Vortrag zu dem Fazit: „Wir haben stets eindringlich vor einer Regulierung der Zeitarbeit gewarnt und nie eine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung bei der Zeitarbeit gesehen. Bei der jetzt gefundenen Lösung handelt es sich aber durchaus um einen tragfähigen Kompromiss.“
Senkrechtstart PDK-Ausbildung
Des Weiteren ging Eisen auf die Ausbildung der Personaldienstleistungskaufleute (PDK) ein. Seit 2008 wurden rund 7.500 Ausbildungsverträge unterzeichnet. „Das war ein regelrechter Senkrechtstart“, freute sich Eisen darüber, dass die PDK-Ausbildung damit zu den beliebtesten Ausbildungsberufen in Deutschland gehört. Zudem sichern Aufstiegsfortbildungen zum Personaldienstleistungsfachwirt die hohe fachliche Qualität des internen Zeitarbeitspersonals. (ML)