Bewerbung Nachrichten

Neues Jahr, neues… – Sorgenfrei zum nächsten Job

  • Offene Stellen aktuell vor allem in Technik, Handwerk und Pflege
  • Personalunternehmen punkten mit persönlicher Beratung
  • Wichtig: eine rechtzeitige und einwandfreie Kündigung des alten Jobs

Mehr Sport treiben, weniger Süßes essen oder Nichtraucher werden – an guten Vorsätzen für die erste Zeit nach Silvester mangelt es den Wenigsten. Warum sich nicht im neuen Jahr auch nach einem neuen Job umsehen? Wir geben Tipps, worauf Wechselwillige achten sollten und in welchen Bereichen die Chancen gerade besonders gut stehen.

Viele offene Stellen in Technik, Handwerk und Pflege

Wer einen Jobwechsel anstrebt, sollte sich gründlich darüber informieren, wie die aktuelle Arbeitsmarktsituation für die eigene Qualifikation und den jeweiligen Tätigkeitsbereich aussieht. In Deutschland gibt es zurzeit mehrere Bereiche, in denen Fachleute händeringend gesucht werden. Dazu gehören etwa die sogenannten MINT-Berufe. „MINT“ steht für „Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik“ und umfasst zum Beispiel Berufe in der Elektrotechnik, der KFZ-Mechatronik oder dem Metallbau. Im MINT-Bereich sind derzeit fast eine halbe Million offene Stellen gemeldet – gute Aussichten für Bewerberinnen und Bewerber also.

Ein weiterer Sektor mit hohem Personalbedarf ist das Handwerk. Vom Maler über den Schreiner bis hin zum Klempner fehlen den deutschen Handwerksbetrieben nach offiziellen Schätzungen bis zu 150.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch hier treffen Jobsuchende mit entsprechender Qualifikation bzw. potenzielle Auszubildende also auf vielversprechende Voraussetzungen.

Ein dritter Bereich, der aktuell und auch zukünftig einen großen Mangel an Fachleuten aufweist, ist die Pflege. Insbesondere durch die alternde Bevölkerung und dem entsprechend steigenden Bedarf sind Altenpflegerinnen und Altenpfleger vielerorts „Mangelware“. Auf 100 offene Stellen bewerben sich im Schnitt lediglich 21 Menschen. Auch in der Krankenpflege oder bei den Rettungsdiensten wird Personal dringend gesucht.

Persönliche Beratungskompetenz

Die Kanäle, über die Stellenausschreibungen gesucht werden können, sind zahlreich – und werden immer vielfältiger. Vom Klassiker einer Anzeige in der Tageszeitung über Online-Stellenbörsen oder die Agenturen für Arbeit bis hin zu sozialen Netzwerken finden sich viele Optionen. Wer persönliche Beratungskompetenz schätzt, für den ist der Gang zu einem Personalunternehmen ein vielversprechender Weg zum neuen Job. Gerade wenn es um Karriereberatung, eine berufliche Neuorientierung oder den Wiedereinstieg nach einer längeren Pause geht, ist der Wert einer persönlichen Beratung kaum zu ersetzen. Ob Zeitarbeit oder direkte Vermittlung in ein Unternehmen –die Personalberater haben umfangreiche Erfahrung und können fast immer weiterhelfen. Die Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer bietet übrigens ein weiteres Plus: Wie die jüngste Umfrage des Personalunternehmens Orizon belegt, schätzen Personalverantwortliche auf Arbeitgeberseite die Berufserfahrung, die viele Zeitarbeitnehmer mitbringen. Sie sind durch ihre wechselnden Einsätze oft sehr gut in der Lage, sich schnell in neuen Jobs zurechtzufinden.

Time to say Goodbye – die Kündigung

Ist die Entscheidung für einen Jobwechsel gefallen und die neue Stelle in trockenen Tüchern, gilt es, dem aktuellen Arbeitgeber zu kündigen. Wichtig ist, dass die Kündigung eines Arbeitsvertrages schriftlich erfolgen und mit Ihrem vollständigen Namen unterschrieben sein muss – so schreibt es das Arbeitsrecht vor. Eine Kündigung via E-Mail, Fax oder gar WhatsApp reicht nicht aus. Bleiben Sie bei den Formulierungen möglichst sachlich. Auch Gründe für Ihren Weggang müssen Sie nicht nennen. Vergessen Sie nicht, um die Bestätigung des Erhalts der Kündigung sowie die Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu bitten. Was die Kündigungsfrist betrifft, so schauen Sie am besten in Ihren Arbeitsvertrag. Üblicherweise gilt für Arbeitnehmer – nach Ablauf der Probezeit – die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Genauso gut kann es aber sein, dass in Ihrem Arbeitsvertrag eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Im Sorgenfrei-Blog von Orizon finden Sie übrigens weitere Praxistipps für die Kündigung.
Lust auf weitere spannende Stories rund um Job und Karriere? Unser Blog freut sich auf Ihren Besuch: https://www.orizon.de/sorgenfrei/