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BVTB stärkt mit „Regeln für den Wettbewerb“ die Qualität im Beschäftigtentransfer – Ethikpapier bietet mehr Transparenz bei der Auswahl von Transferträgern

Michael Wacker, BVTB, Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer
Michael Wacker, BVTB

Düsseldorf – Unter der Bezeichnung „Transfer, darauf können Sie sich verlassen!“ hat der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (BVTB) Regeln für den Wettbewerb zwischen den im Verband organisierten Transferanbietern aufgestellt. Die Regeln bieten Personal abgebenden Unternehmen verlässliche Positionen zur Angebotsgestaltung und zum Wettbewerbsverhalten der Transferanbieter und damit Kriterien für die Wahl des geeigneten Trägers. „Die Regeln für den Wettbewerb“ sind eine Präzisierung und Weiterentwicklung unseres Qualitätsverständnisses. Sie markieren die Regeln, nach denen sich die Verbandsmitglieder im Wettbewerb im Markt verhalten und dienen dazu, die Ansprüche nach Innen und Außen zu verdeutlichen“, sagt Michael Wacker, BVTB-Vorstandsmitglied.

Mit den neuen Wettbewerbsregeln ergänzt der BVTB seine Initiative für mehr Qualität, Effizienz und Transparenz im Beschäftigtentransfer. In den vergangenen Monaten hatte der Verband bereits das „Qualitätslabel BT“ ins Leben gerufen, dessen für die BVTB-Mitglieder verbindlichen Qualitätskriterien die Einhaltung höchster Standards in der Beratung sowie Projektsteuerung und -abwicklung sichern. Die Einhaltung der Qualitätsstandards überprüft der BVTB mit einem Zertifizierungsverfahren alle zwei Jahre bei allen Mitgliedern. Mit seiner Qualitätsoffensive will der BVTB die erfolgreiche und transparente Zusammenarbeit mit den Teilnehmern, den Personal abgebenden Unternehmen sowie der öffentlichen Hand weiter verbessern.

„Regeln für den Wettbewerb“ (Zusammenfassung):

1. Die Verbandsmitglieder gewährleisten für den Kunden maximale Transparenz ihrer Angebote. Dies betrifft insbesondere die Remanenzkosten, öffentliche Fördermittel, Erfolgsprognosen, Qualitätsversprechen, Anreize für den Träger oder Aussagen zur Umsatzsteuer-Regelung.

2. Konstruktive Kritik an der Arbeit des Verbandes und auch zwischen Verbandsmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht. Abweichungen von den Qualitätsvorgaben oder von den Ethikklauseln werden geklärt und gegebenenfalls mit Ausschluss aus dem BVTB sanktioniert.

3. Der Verband übt eine Schutzfunktion für seine Mitglieder aus. Er begegnet Kritik, klärt deren Berechtigung und unternimmt geeignete Schritte zum Schutz der Qualität der Arbeit im Verband.

4. Verbandsmitglieder vermeiden Interessenkollisionen, wie sie etwa durch Doppelrollen (z.B. als anwaltschaftlicher Berater und als Anbieter von Transferdienstleistungen) entstehen.

5. Im Bedarfsfall kooperieren Verbandsmitglieder, wenn eine Gesellschaft einen Auftrag nicht allein bewerkstelligen kann.

6. Die Verbandsmitglieder organisieren ihre eigenen Leistungsprozesse nach Prinzipien „guter Arbeit“ und orientieren sich an diesen Kriterien auch im Vermittlungsgeschäft.

Die kompletten „Regeln für den Wettbewerb“ des BVTB können angefordert werden unter: info@bvtb.de.

Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (www.bvtb.de) entwickelt die Instrumente des Beschäftigtentransfers weiter, fördert ihren Einsatz und vertritt sie in der Öffentlichkeit. Er setzt Standards für die Beratung sowie Projektsteuerung und -abwicklung, um die Qualität und Transparenz des Beschäftigtentransfers in der Breite zu gewährleisten und seine Verantwortung gegenüber Teilnehmern, Personal abgebenden Unternehmen und der öffentlichen Hand zu sichern. Ein zertifiziertes Zulassungsverfahren lässt nur Transferanbieter im BVTB zu, die die hohen Standards des „Qualitätslabels BT“ erfüllen.

Weitere Informationen: BVTB – Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer e.V., Chemiepark Knapsack, Industriestraße / Geb. 0196, 50354 Hürth, Tel. 02233 48-6599, Fax: 02233 48-946599, E-Mail: info@bvtb.de, Web: www.bvtb.de

PR-Agentur: euro.marcom dripke.pr, Tel. +49 611 97315-0, E-Mail: team@euromarcom.de

1 Comment

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    haben Sie Erfahrung, ob die von der Beschäftigungsgesellschaft an den Auftraggeber weiterberechneten „Remanenzkosten“ der Umsatzsteuer unterliegen oder nicht?

    Vielen Dank

    Höchstetter

    kanzlei Höchstetter, Dr. Schneider, Hornschuchpromenade 8, 90762 Fürth
    Tel 0911 650 890 13

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