Ein Jahr Mindestlohn: Langzeitfolgen bleiben ungewiss
Durch den Mindestlohn sind die Löhne von an- und ungelernten Arbeitnehmern deutlich angestiegen. Zugleich haben sich vor allem in Ostdeutschland einige Dienstleistungen spürbar verteuert, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt. Dank der guten Wirtschaftslage hat das bislang kaum Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt – das kann sich aber jederzeit ändern.
Seit die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn Anfang 2015 eingeführt hat, sind viele Minijobs gestrichen worden – allerdings nicht ersatzlos: Viele Unternehmen haben die Jobs in sozialversicherungspflichtige Stellen umgewandelt. Dieser Trend lässt sich besonders in Ostdeutschland beobachten, wo es viele Minijobs gab. Die Zahl der Zugänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag dort im Januar 2015 um 30 Prozent höher als im Jahresdurchschnitt 2014. In Westdeutschland gab es ein Plus von 17 Prozent. Nicht erfüllt hat sich die Hoffnung der Befürworter des Mindestlohns, wonach die Anzahl der Aufstocker durch Einführung deutlich sinken könnte.
Für die Verbraucher sind durch den Mindestlohn einige Dienstleistungen und Güter teurer geworden, etwa Taxifahrten: Kunden mussten 2015 durchschnittlich 12,1 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahr. In Sachsen verteuerten sich Taxifahrten sogar um 24,5 Prozent. Auch in anderen Branchen, die vom Mindestlohn betroffen sind, stiegen die Preise 2015 überdurchschnittlich, etwa bei Haushaltshilfen, Friseurdienstleistungen oder Schuhreparaturen. Allerdings sind dank der niedrigen Energiepreise die gesamten Verbraucherpreise nur um 0,3 Prozent gestiegen. Zugleich stieg das allgemeine Lohnniveau, sodass die Verbraucher die Preissteigerungen ausgleichen konnten.
Entsprechend lassen sich bislang keine negativen Auswirkungen des Mindestlohns auf Arbeitsmarkt oder Güternachfrage nachweisen, bestätigt die IW-Studie. „Dies kann sich allerdings rasch ändern, wenn die Energiepreise steigen oder sich die Konjunktur deutlich abkühlt“, warnen die IW-Experten Hagen Lesch und Christoph Schröder. Das gilt insbesondere, wenn der Mindestlohn wie geplant Anfang 2017 erhöht wird, obwohl gerade in den kommenden Monaten viele geringqualifizierte Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt strömen werden und noch nicht absehbar ist, wie sich das im Detail auswirkt.